Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

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  • Thorsteen
    Fuchs
    • 25.05.2007
    • 1557
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    • Meine Reisen

    Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

    Hallo!

    Habe heute mal den Brügelmann-Katalog auf Arbeit gelesen (man hat ja sonst nix zu tun ) dort waren nur ein paar Lampen drin aber unten ganz groß das man keine ohne Zulassung verkauft und so weiter. Dann stand in etwa sinngemäß da (muss mal aus dem Kopf rezitieren) das man mit nicht zugelassener Beleuchtung am Rad bei jedem Unfall immer die Schuld zugesprochen bekommt. Dazu gäbe es auch entsprechende Urteile.
    Hat sowas schonmal jemand gehört und ist da was dran oder dreht man sich da wieder was zurecht wie man es gerne hätte? Ich könnte es ja verstehen wenn man man ohne Licht fährt das man die Schuld (oder Teilschuld) zugesprochen bekommt, aber nicht nur weil so ein lustiges 10 Lux-Prüfzeichen fehlt.


    Torsten...der vorn halt 100+ Lux hat
    Geprüfter Tungnaá-Bademeister

  • JonasB
    Lebt im Forum
    • 22.08.2006
    • 5342
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

    STVZO
    Da sind die Bedingungen geregelt.
    Und es ist nun mal so wenn man mit einem nicht-zulässigen Gefährt (Auto, Fahrrad,...) im Straßenverkehr unterwegs ist gleich eine Teilschuld bekommt. Ob man nun immer Schuld bekommt ist sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich und lässt sich kaum pauschalisieren.
    Nature-Base "Natürlich Draußen"

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    • ijon tichy
      Fuchs
      • 19.12.2008
      • 1283
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

      es gibt selbstverständlich nicht IMMER die Schuld, sondern üblicherweise als Einzelfallentscheidung. Es ist bekannt, daß der Paragraph der StVZO mehr als antiquiert ist, aber das ist nicht das Thema. Wenn der Unfall ursächlich auf die unzulässige Beleuchtung zurückzuführen ist, gibt es Schuld. Z.B., wenn der Megascheinwerfer schlecht eingestellt ist und den anderen Radler blendet, der dann kollidiert. Wenn der Unfall aber nichts mit Licht an sich zu tun hat, gibt es auch keine Teilschuld. Sollte der Autofahrer aus der Einfahrt kommen und den Radler umfahren, gibt es eher eine Schuldzuweisung, wenn man KEIN Licht hat.


      Ich fahre übrigens mit viel Licht, damit ich was sehe und gesehen werde, über die Zulässigkeit mache ich mir eher wenig Gedanken, noch dazu, weil die Kollegen in grün zumindest hier in Berlin froh sind, überhaupt mal einen beleuchteten Radler zu sehen......
      Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
      Thomas Mann

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      • majoko
        Anfänger im Forum
        • 02.03.2009
        • 35
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

        Ich bin kein Jurist, aber wenn Du kein Licht an Deinem Fahrrad hast, dann erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs (ja ein Fahrrad ist ein Fahrzeug) und Du darfst nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Tust Du es doch, hast Du vor Gericht schlechte Karten (schönreden gilt nicht!).
        Warst Du auf dem Weg zur (von der) Arbeit wird es sehr interessant und meiner Meinung nach kritisch, von wegen Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

        Ich frage mich immer ob es das Risiko Wert ist (Diskussion Helm uncool, ha Du hast ja Katzenaugen an Deinem Mountainbike, Loser) bringt da gar nichts.

        Aber Du lebst in einem freien Land und Du darfst entscheiden was Du tust :-) nur mit den Konsequenzen mußt Du dann eben auch leben...

        Viele Grüße

        Markus

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        • Flachlandtiroler
          Freak
          Moderator
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          • 14.03.2003
          • 30221
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = oft (mit)schuld?

          Es geht ja quasi darum, ein Licht zu benutzen welches sogar weit besser als das vorgeschriebene ist (man denke nur an die endlose Debatte ob 12V jetzt zulässig sind oder nicht... ).

          Denke die provokante Eingangsfrage läßt sich für einen Radler ohne Licht mit "meistens mitschuld" beantworten. Im hier diskutierten Fall kommt es wohl darauf an ob es ein Verfahren gibt oder nicht. Der Wachtmeister der "Beteiligter1" (Unfallverursacher) und "Beteiligter2" ins Protokoll schreibt fragt doch höchstens ob der Radler (irgendein) Licht anhatte, da spielt das sicher keine Rolle. Vor Gericht bzw. mit Sachverständigem kann es ja im Einzelfall vielleicht nach hinten losgehen keine Stvzo-Lampe zu haben aber das Risiko würde ich zugunsten einer wirklich guten Beleuchtung immer eingehen (wobei ich persönlich 'n regelkonformes Licht habe, aber egal).

          Gruß, Martin
          Meine Reisen (Karte)

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          • majoko
            Anfänger im Forum
            • 02.03.2009
            • 35
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

            Auch hier gilt, wenn Teile an das Fahrrad montiert sind, die keine Betriebserlaubnis haben, dann erlischt die Betriebserlaubnis im Strassenverkehr.

            Wie gesagt, es ist Deine Entscheidung...

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            • Flachlandtiroler
              Freak
              Moderator
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              • 14.03.2003
              • 30221
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

              Zitat von majoko Beitrag anzeigen
              [...] wenn Teile an das Fahrrad montiert sind, die keine Betriebserlaubnis haben [...]
              Wer von den Unfallbeteiligten merkt das denn überhaupt, sofern die Beleuchtung jetzt nicht zentraler Unfallauslöser war? Stell Dir vor Du verwandelst einen Radler und sein Fahrzeug mittels Zusammenstoß in einen Haufen Schrott -- da wirst Du vielleicht noch angeben "ich habe den nicht gesehen, der fuhr ohne Licht" aber Du wirst niemals zu Protokoll geben "ich mußte den umfahren, das Licht war zu hell, es ist bestimmt nicht stvzo-konform"

              Wie gesagt, den meisten Vertretern der Rollkragen-Fraktion traue ich den diesbezüglichen Sachverstand ohnehin nicht zu.

              Gruß, Martin
              Meine Reisen (Karte)

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              • Thorsteen
                Fuchs
                • 25.05.2007
                • 1557
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                Hallo!

                @majoko

                Ich habe im letzten Jahr schonmal 4 Wochen Kasse gemacht wegen Licht, und zwar weil es seine zugelassenen paar Lux hatte. Weil man hält sich ja an die Verkehrsregeln und fährt in der Nacht auf dem Radweg, der dann aber schlimmer ist als eine Baugrube.

                @Flachlandtiroler

                Genau es geht nicht darum das ich kein Licht habe sondern einfach nur besseres. Wobei ich sagen muss das ich 2 Frontlampen einsetze (Ixon IQ, STVZO+CatEye Triple Shot,Nicht-STVZO) hinten dann 1 Diodenrücklicht+1 Blinklicht am Rucksack. Ist mir egal ob man Blinklichter am Körper haben darf. Auf meinem Grabstein soll nicht: "Er hielt sich an die STVZO" stehen, und bisher hat auch noch kein Polizist was dazu gesagt. Und wenn Unfall dann wird man ja meist von PKWs umgeblasen die aus Ausfahrten rausschießen ohne auch nur einmal zu schauen ob da Fußgänger/Radfahrer auf dem Bordsteig sind.

                Aber zum Thema zurück, es kennt also keiner solche Urteile wo man pauschal die Schuld zugesprochen bekommt.


                Torsten
                Geprüfter Tungnaá-Bademeister

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                • Flachlandtiroler
                  Freak
                  Moderator
                  Liebt das Forum
                  • 14.03.2003
                  • 30221
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                  Btw., AFAIR war das mal ausführlicher in der ADFC-Vereinszeitschrift: Es ist verkehrsrechtlich ziemlich wurscht, was für Lampen Du am Körper trägst, sofert nur am Fahrrad eine stvzo-kompatible Lichtanlage montiert ist...

                  Gruß, Martin
                  Meine Reisen (Karte)

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                  • Moving Hobbit
                    Erfahren
                    • 20.05.2009
                    • 116
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                    Es gibt keine Rechtsprechung, die Radfahrern ohne ordnungsgemäße (= StVZO-zugelasssene Beleuchtung) pauschal die volle Schuld an einem Unfall gibt.

                    Was aber wohl gesagt werden kann, ist das jedem (nach Einbruch der Dunkelheit) ohne ordnungsgemäße Beleuchtung fahrenden Radfahrer durch das urteilende Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer ein Mitverschulden zugesprochen werden wird. Wie groß dieses Mitverschulden ist, hängt dann auch von der tatsächlich vorhandenen Beleuchtung ab; wenn ein Sachverständigengutachten ergibt, dass der Radfahrer mit seiner nicht zugelassenen Beleuchtung trotzdem gut sichtbar war, dann hat er vielleicht gute Chancen, dass diese Mitschuld gering ausfällt (ich habe bislang aber von keiner Entcheidung gehört, der so ein Sachverhalt zugrunde lag). Aber ganz sicher ist, dass der Radfahrer selbst hierfür die Beweislast trägt. Und zu beachten ist auch, dass § 67 Abs. 2 StVZO vorschreibt: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein." Das heißt, eine zusätzliche Beleuchtung ist durch das Gesetz klar verboten bzw. nur in der dort vorgesehenen Art und Weise erlaubt. Ganz blöd könnte es laufen, wenn im Falle eines Unfalls der befragte Sachverständige in seinem Gutachten dazu käme, dass der andere Verkehrteilnehmer durch die unzulässige Beleuchtung geblendet worden sein könnte...

                    Der Flachlandtiroler spielt auf ein Urteil des OLG Frankfurt an, hier könnt Ihr es Euch selbst anschauen: http://www.rechtsprechung.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/58E5FEEC3911A8B4C1256F9D003B1258?Opendocument

                    Was Majoko meint, kommt mir so nicht richtig vor; denn zum Fahrrad fahren braucht man ja in dem Sinne keine Betriebserlaubnis. Sicher ist aber, dass jeder Polizist einen Radfahrer mit nicht ordnungsgemäßer Beleuchtung anhalten, an der Weiterfahrt hindern und ein Bußgeld verhängen kann. Eben weil er gegen § 67 StVZO verstößt.

                    Ein wirklich leidiges Thema, diese Fahrradbeleuchtungsfrage... Thorsteen, ich wünsche Dir und allen in derselben Situation (und damit auch mir selbst), dass wir mit unserer Beleuchtung nie in einen Unfall verwickelt werden!

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                    • majoko
                      Anfänger im Forum
                      • 02.03.2009
                      • 35
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                      Zitat StVO

                      §16 Grundregel der Zulassung
                      (1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

                      §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

                      (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) entspricht.

                      § 24 Besondere Fortbewegungsmittel

                      Regelt was keine fahrzeuge sind

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                      • lifetrotter
                        Erfahren
                        • 17.04.2009
                        • 109
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                        Zitat von Moving Hobbit Beitrag anzeigen

                        Ein wirklich leidiges Thema, diese Fahrradbeleuchtungsfrage... Thorsteen, ich wünsche Dir und allen in derselben Situation (und damit auch mir selbst), dass wir mit unserer Beleuchtung nie in einen Unfall verwickelt werden!
                        Ja, das wünsch ich mir auch.
                        Ich hab nämlich ein (in jeder Hinsicht StVZO-gerechtes) Reiserad und ein unter 11 kg leichtes Rennrad.
                        Für letzteres habe ich mir eine LED-Fahrradlampe aus dem OBI für 3,99€ gekauft (ohne StVZO-Prüfsiegel).
                        Eine StVZO-gerechte LED-Lampe hätte bei Rose ca. 30€ gekostet.
                        Ich hab noch nie was davon gehört, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrrades erlischt, wenn man kein StVZO-gerechtes Licht dran hat.
                        Ein Fahrrad hat nämlich, im Gegensatz zum Moped, keine Betriebserlaubnis.
                        Das einzige was dir passieren kann, wenn du erwischst wirst, dass du einen Mängelbescheid kriegst.
                        Dieser kostet dich einen kleinen Obolus oder nur eine Verwarnung und die Pflicht innerhalb von 2 Wochen ein StVZO-gerechtes Fahrrad bei der Polizeiwache vorzustellen.
                        Wenn mich also die Polizei erwischen würde, käme ich mit meinem Reiserad zur Wache vorgefahren.
                        Ich bin noch nie erwischt worden. Dafür umso öfter mein Bruder und ein Freund von mir. Die leihen sich dann immer mein Reiserad und zeigen es der Polizei.
                        Beim letzten mal, so mein Bruder, wollten der Beamte gar nicht vor die Tür gucken und sich mein Rad ansehen.
                        Auch hat bisher keiner der Beamten die FUNKTION meiner Lichtanlage überprüft. Das pure Vorhandensein hat denen gereicht.
                        Dass man allerdings eine Teilschuld bekommen kann, wenn man in einen Unfall verwickelt wird, kann ich mir schon vorstellen.
                        Jedoch wage ich ebenso zu bezweifeln, dass die Polizei weiß, dass es Lampen mit und ohne StVZO-Zulassung gibt.
                        Wenn sie die 11kg bzw. 13kg Regelung von Rennrädern und MtBs kennen, dann wissen die schon viel...
                        Jedoch wohne ich auch nicht in Berlin, sondern in einer Kleinstadt am Südharz...

                        -lifetrotter-
                        Dies ist ein elektronisch erstellter Beitrag. Bitte entschuldigen Sie das Fehlen von Kaffeflecken und Kuchenkrümeln.

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                        • Moving Hobbit
                          Erfahren
                          • 20.05.2009
                          • 116
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                          Ich kann gar nicht glauben, dass wir hier jetzt Gesetze hin- und herzitieren... Aber wenn es der Wahrheitsfindung dient

                          § 17 Absatz 1 StVZO:"Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten."

                          Also: Fahrräder sind Fahrzeuge im Sinne der StVZO, aber fallen nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Können damit alle leben?

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                          • majoko
                            Anfänger im Forum
                            • 02.03.2009
                            • 35
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                            Ich finde es schön, haben wir doch alles was daraus gelernt, oder?

                            Kommentar


                            • ijon tichy
                              Fuchs
                              • 19.12.2008
                              • 1283
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                              Es gibt genügend Polizisten, die genau wissen, ob eine Lampe zugelassen ist oder nicht, schon, weil die auch mit Rädern fahren. Allerdings ist auch diesen Kollegen klar, daß es uralte Paragraphen sind und eine Diskussion mit Radlern, die unzugelassene Lampen fahren, sehr unfruchtbar ist.
                              Ich kenne diesen Beitrag aus dem "Brügelmann-Katalog" auch. Es ist eine Pauschalisierung, die falsch ist. Ursprüngliche Intention wird sein, daß man sich dadurch Fragen und Bitten von Käufern erspart. Es gab nämlich mal einige Abmahnungen-natürlich kostenpflichtig- an Online-Händler, die mit Fahrradbeleuchtungen warben, die nicht zugelassen waren. Wenn auf einer Internetseite Fahrradbeleuchtungen angeboten werden in und für Deutschland, müssen die zugelassen sein, sonst freuen sich diese unsäglichen Abmahntruppen. Die angedrohten Bußgelder können einen kleinen Fabrikanten wir Lupine oder Nova-Factory durchaus in den Ruin treiben. Wenn Brügelmann sowas im Katalog hat, kann auch dort der Abmahnwahn zuschlagen.
                              Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
                              Thomas Mann

                              Kommentar


                              • kleinhirsch
                                Fuchs
                                • 07.09.2006
                                • 1560
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                                Zitat von ijon tichy Beitrag anzeigen
                                Wenn auf einer Internetseite Fahrradbeleuchtungen angeboten werden in und für Deutschland, müssen die zugelassen sein, sonst freuen sich diese unsäglichen Abmahntruppen.
                                Jetzt mal eine Frage - ich darf doch nicht zugelassene Lampen verkaufen, so lange ich das dazu schreibe, oder?!? Die Lampen kann ich ja auch für das Fahren auf abgesperrten Rennstrecken oder als Zusatzbeleuchtung einsetzen?

                                Oder ist das Benutzen von Zusatzbeleuchtung auch verboten? (z.B. so etwas als "Standlicht" am Rad - der Händler gibt ja auch an, das die Lampe nicht StVZO-konform ist)

                                Uli

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                                • Moltebaer
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                                  • 21.06.2006
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                                  #17
                                  AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                                  Meine Vermutung als Laie:
                                  Du darfst die Lampen natürlich verkaufen (sind ja keine Waffen) und als Zusatzbeleuchtung oder ähnliches unverfängliches deklarieren, aber nicht als Fahrradbeleuchtung anbieten. Dieser Begriff impliziert wohl StVZO-Konformität und eine falsche Angebotsbeschreibung wäre Betrug/Vortäuschung falscher Tatsachen oder so.
                                  Wandern auf Ísland?
                                  ICE-SAR: Ekki týnast!

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                                  • kleinhirsch
                                    Fuchs
                                    • 07.09.2006
                                    • 1560
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                                    #18
                                    AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                                    Zitat von Moltebaer Beitrag anzeigen
                                    Meine Vermutung als Laie:
                                    Du darfst die Lampen natürlich verkaufen (sind ja keine Waffen) und als Zusatzbeleuchtung oder ähnliches unverfängliches deklarieren, aber nicht als Fahrradbeleuchtung anbieten. Dieser Begriff impliziert wohl StVZO-Konformität und eine falsche Angebotsbeschreibung wäre Betrug/Vortäuschung falscher Tatsachen oder so.
                                    Auch in anderen Foren gibt es über das Thema fundiertes Halbwissen

                                    Und wie es scheint, darf ich die zusätzlichen Lampen nicht am Fahrrad befestigen, sondern nur an mir selber: §67 StVZO, Abs 2
                                    Ich denk mir meinen Teil darüber jetzt mal...

                                    Uli
                                    Zuletzt geändert von kleinhirsch; 10.06.2009, 10:05.

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                                    • ijon tichy
                                      Fuchs
                                      • 19.12.2008
                                      • 1283
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Nicht STVZO-Licht am Rad = immer schuld?

                                      es gibt eine kleine, aber feine Firma im Fränkischen, die baut "ZELTBELEUCHTUNGEN", angeboten auf ihrer deutschen Internetseite. Diese Zeltlampen sind durchaus dazu zu gebrauchen, große Partyzelte auszuleuchten. Wenn dann ein Kunde diese Lampen zweckentfremdet und statt an einer Zeltstange am Lenker befestigt, so liegt das nicht mehr in der Verantwortung der Firma. Deswegen dürfen jegliche Lampen verkauft werden, nur eben nicht deklariert als "Radbeleuchtung".
                                      Man darf auch nur zugelassene Lampen am Rad befestigen, was dann zu der absurden Situation führen kann, daß man am Rad Funzeln hat, aber am Helm eine Betty von Lupine, die es mit ihrer Leuchtkraft mit Autoscheinwerfern aufnehmen kann.
                                      Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
                                      Thomas Mann

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