AW: Vorfahrt und straßenbegleitende Radwege
Nein, das bezog sich auch nur darauf, dass eine Vorfahrt Situation immer beidseitig geklärt sein muss, und auch geregelt wird. Mir war das Vorfahrt-bis-nächsten Kreuzung Schild nach Überfahren der Kreuzung noch nie so aufgefallen. Ein derartiges Schild müsste selbstverständlich auch gegenüber einem Radweg aufgestellt werden, da der Radweg entweder direkt neben der Straße verläuft, dann wäre der Abbiegende als Abbiegender wartepflichtig. Verläuft der Radweg weiter entfernt, haben wir eine neue Kreuzung und der gerade Abgebogene, wäre mangels eines Vorfahrtschildes als von links kommender wartepflichtig.
Bei den von dir gezeigten Bildern haben die Autos schon auf Grund der deutlichen Haupt- und Nebenstraßensituation Vorfahrt. Das Vorfahrtsschild für die Radler hat also keine Regelungs- sondern nur Warnfunktion.
Ditschi, ich schätze Deine Bereitschaft und Fähigkeit passende Urteile und Verordnungen heraus zu suchen wirklich sehr. Zwischen zwei Autofahrern geht es ja auch meist nur darum,wessen Versicherung das verbeulte Blech zahlt. Aber als In-der-Großstadt-Radler wünsche ich mir eindeutig geklärte Situationen. Ich möchte ja keinen Grabstein auf dem steht: Qwertzui hatte Vorfahrt
Nein, das bezog sich auch nur darauf, dass eine Vorfahrt Situation immer beidseitig geklärt sein muss, und auch geregelt wird. Mir war das Vorfahrt-bis-nächsten Kreuzung Schild nach Überfahren der Kreuzung noch nie so aufgefallen. Ein derartiges Schild müsste selbstverständlich auch gegenüber einem Radweg aufgestellt werden, da der Radweg entweder direkt neben der Straße verläuft, dann wäre der Abbiegende als Abbiegender wartepflichtig. Verläuft der Radweg weiter entfernt, haben wir eine neue Kreuzung und der gerade Abgebogene, wäre mangels eines Vorfahrtschildes als von links kommender wartepflichtig.
Bei den von dir gezeigten Bildern haben die Autos schon auf Grund der deutlichen Haupt- und Nebenstraßensituation Vorfahrt. Das Vorfahrtsschild für die Radler hat also keine Regelungs- sondern nur Warnfunktion.
Ditschi, ich schätze Deine Bereitschaft und Fähigkeit passende Urteile und Verordnungen heraus zu suchen wirklich sehr. Zwischen zwei Autofahrern geht es ja auch meist nur darum,wessen Versicherung das verbeulte Blech zahlt. Aber als In-der-Großstadt-Radler wünsche ich mir eindeutig geklärte Situationen. Ich möchte ja keinen Grabstein auf dem steht: Qwertzui hatte Vorfahrt

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