Hallo,
ich möchte mit einem selbsgebauten Floß
3,20 m lang,
2,10 m breit,
Leergewicht ca. 100kg,
motorisiert mit 2,2kw Yamaha Malta Außenborder
auf deutschen Binnengewässern fahren.
Ich habe mich nun schon etwas belesen und neben der Tatsache, dass ich aufgrund der Motorisierung bis 5 PS keinen Führerschein benötige,
ebenfalls herausgefunden, dass nach KlFzKV-BinSch kein Kennzeichen erforderlich ist, da die Motorisierung 2,21kw nicht übersteigt.
Aber wie sieht es denn mit einer Zulassung, Anmeldung oder Genehmigung aus? Brauche ich irgendetwas davon, wenn nicht mal ein Kennzeichen erforderlich ist? Gibt es sonst irgendwelche Verordnungen, an die ich mich mit meinem Floß, das ja aufgrund der geringen Motorisierung nichtmal als Kleinfahrzeug gilt, halten muss, bevor ich es zu Wasser lasse?
Leider lese ich im Internet dazu immer nur widersprüchliches. Das reicht von "Eine Zulassung braucht's definitiv nicht" bis hin zu "Ein Floß gilt als Sonderfahrzeug und benötigt in jedem Land eine schifffahrtsrechtliche Genemigung!".
Es wäre also schön, wenn hier ein erfahrener Flößer vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen könnte, nach Möglichkeit gleich mit einem Link zu den entsprechenden amtlichen Verordnungen...
Vielen Dank
ich möchte mit einem selbsgebauten Floß
3,20 m lang,
2,10 m breit,
Leergewicht ca. 100kg,
motorisiert mit 2,2kw Yamaha Malta Außenborder
auf deutschen Binnengewässern fahren.
Ich habe mich nun schon etwas belesen und neben der Tatsache, dass ich aufgrund der Motorisierung bis 5 PS keinen Führerschein benötige,
ebenfalls herausgefunden, dass nach KlFzKV-BinSch kein Kennzeichen erforderlich ist, da die Motorisierung 2,21kw nicht übersteigt.
Aber wie sieht es denn mit einer Zulassung, Anmeldung oder Genehmigung aus? Brauche ich irgendetwas davon, wenn nicht mal ein Kennzeichen erforderlich ist? Gibt es sonst irgendwelche Verordnungen, an die ich mich mit meinem Floß, das ja aufgrund der geringen Motorisierung nichtmal als Kleinfahrzeug gilt, halten muss, bevor ich es zu Wasser lasse?
Leider lese ich im Internet dazu immer nur widersprüchliches. Das reicht von "Eine Zulassung braucht's definitiv nicht" bis hin zu "Ein Floß gilt als Sonderfahrzeug und benötigt in jedem Land eine schifffahrtsrechtliche Genemigung!".
Es wäre also schön, wenn hier ein erfahrener Flößer vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen könnte, nach Möglichkeit gleich mit einem Link zu den entsprechenden amtlichen Verordnungen...
Vielen Dank
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