Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

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  • Ditschi
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    #21
    AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

    Hallo,

    überlesen? In SL-H darf man im eigenen Hausgarten zelten.

    Ansonsten ist das eine Antwort, die so oder ähnlich immer wieder kommt.

    Wenn man fragt, was erlaubt ist, bekommt man die Rechtslage mitgeteilt.

    Auch wenn man nicht fragt, sollte man sie kennen. Man sollte doch wenigstens wissen, gegen was man verstößt, auch wenn man sich nicht dran hält.

    Was man dann mit der Kenntnis anfängt, muß jeder selber wissen.

    Aber in einer rechtliche Erörterung das Argument zu bringen, mit ein bißchen Freundlichkeit und Verständnis müsse man das alles garnicht wissen, ist nicht zielführend. Das kann schief gehen.

    @ hotdog, das Zitat des Landesnaturschutzgesetzes war gut und richtig. Aber laß mal die Bauordnung draußen. Die besagt nur, daß man dort, wo man nach anderen Normen legal ein Zelt aufbauen oder einen Wohnsagen hinstellen darf, dafür keine Baugenehmigung braucht.

    Hier die Norm für Schleswig-Holstein:

    da steht das mit dem Jedermannrecht, dem Hausgarten und der Bauordnung.

    [I]§ 37
    Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften
    (1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt. Die Gemeinde kann außerhalb von Zelt- und Campingplätzen die Aufstellung und Benutzung von insgesamt nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen beweglichen Unterkünften für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten genehmigen. Entscheidungen nach Satz 3 werden als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung getroffen. Satz 3 gilt entsprechend für Zeltlager mit mehr als fünf Zelten, die im Rahmen einer Jugend-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltung für kurze Zeit außerhalb von geschlossenen Ortschaften aufgeschlagen werden sollen. Die nach Satz 3 und 5 zugelassenen Zelte und beweglichen Unterkünfte gelten nicht als bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung.

    (2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte nur für den persönlichen Gebrauch der Nutzungsberechtigten aufgestellt werden.[/I]




    Gruß Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 06.03.2012, 09:03.

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    • Rosi
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      #22
      AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

      Ditschi, vergiss das mit dem Zeigen des Paragraphen. Ich hab im Früh-Tran vergessen eine Seite weiter zu blättern.

      Das gilt jetzt aber so für S-H und ich denke auch bei eurer starken Landwirtschaft ist die letzte Ecke Wiese 600m weit weg von Haus, des Landwirts engster Wohnbereich!

      Ich habe gerade mal gegooglet, wie dieser definiert ist, aber finde da nichts.

      Ich halte jetzt erstmal fest, soweit ich das jetzt (allgemeingültig) verstanden habe.

      - Sollte ich ein Haus/Landwirt wie zB die Hunte-Gaststätte, direkt am Fluss, finden. Dann dürfen diese mir auf ihrer Wiese, welche direkt am Haus ist, das Zelten erlauben.

      - Sollte ein Haus eines Besitzers einer Wiese am Fluss abseits von dieser stehen, darf dieser mir das Zelten zwar erlauben, ich muss aber per Gesetz in (sagen wir mal?!) Rufweite zu seinem Haus zelten. Trifft dies nicht auf diese eine Wiese zu, darf ich dort auch nicht zelten.

      - Jedes Gesetz, welches das Verhalten in der Natur und den Umgang mit dieser und der darin lebenden Tiere einschränkt ist als übergeordnet anzusehen und immer zu beachten. Dies gilt ergänzend auch für das Zelten auf Privatgrund innerhalb und außerhalb des "engeren Wohnbereichs".


      Kommen wir da auf einen Nenner?

      Das ich, wenn ich schon so eine Erlaubnis bekomme, damit nicht haussieren gehe hatte ich erwähnt. Natürlich gehört dazu auch, dass jemand nicht so zeltet, dass es jeder der vorbeikommt als "für alle gültig" erachtet, weil er es so bei anderen gesehen hat.
      Ich möchte es übrigens nicht nur für mich alleine klären, sondern für alle. Ich fühl nicht persönlich angegriffen oder sowas, aber stellt mich bitte auch nicht als engstirnig und verständnislos hin. Es geht vielleicht auch um andere, die vielleicht mal hier reinkommen und den Inhalt dessen verstehen sollen.

      Zu den Belehrungen was Naturschutz etc. angeht sage ich mal nichts weiter, außer aufmerksam nachlesen, dass auf diese Gesetze auch meinerseits mehrfach hingewiesen wurde.

      Ich bedanke mich nochmal bei Ditschi. Evtl findet er auch nochmal eine Definition für "engeren Wohnbereich".

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        #23
        AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

        Mich würden dann auf jeden Fall Deine Erfahrungen hierzu interessieren. Eine Massenbewegung entsteht daraus sicher nicht, da es ja zum einen schon mit Zeitaufwand verbunden ist, extra dorthin zu fahren und zum anderen auch nicht unbedingt angenehm dort vorzusprechen.

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        • Ditschi
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          #24
          AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

          Zitat von Rosi Beitrag anzeigen
          Ditschi, vergiss das mit dem Zeigen des Paragraphen. Ich hab im Früh-Tran vergessen eine Seite weiter zu blättern.

          Das gilt jetzt aber so für S-H und ich denke auch bei eurer starken Landwirtschaft ist die letzte Ecke Wiese 600m weit weg von Haus, des Landwirts engster Wohnbereich!

          Ich habe gerade mal gegooglet, wie dieser definiert ist, aber finde da nichts.

          Ich halte jetzt erstmal fest, soweit ich das jetzt (allgemeingültig) verstanden habe.

          - Sollte ich ein Haus/Landwirt wie zB die Hunte-Gaststätte, direkt am Fluss, finden. Dann dürfen diese mir auf ihrer Wiese, welche direkt am Haus ist, das Zelten erlauben.

          - Sollte ein Haus eines Besitzers einer Wiese am Fluss abseits von dieser stehen, darf dieser mir das Zelten zwar erlauben, ich muss aber per Gesetz in (sagen wir mal?!) Rufweite zu seinem Haus zelten. Trifft dies nicht auf diese eine Wiese zu, darf ich dort auch nicht zelten.

          - Jedes Gesetz, welches das Verhalten in der Natur und den Umgang mit dieser und der darin lebenden Tiere einschränkt ist als übergeordnet anzusehen und immer zu beachten. Dies gilt ergänzend auch für das Zelten auf Privatgrund innerhalb und außerhalb des "engeren Wohnbereichs".


          Kommen wir da auf einen Nenner?

          Das ich, wenn ich schon so eine Erlaubnis bekomme, damit nicht haussieren gehe hatte ich erwähnt. Natürlich gehört dazu auch, dass jemand nicht so zeltet, dass es jeder der vorbeikommt als "für alle gültig" erachtet, weil er es so bei anderen gesehen hat.
          Ich möchte es übrigens nicht nur für mich alleine klären, sondern für alle. Ich fühl nicht persönlich angegriffen oder sowas, aber stellt mich bitte auch nicht als engstirnig und verständnislos hin. Es geht vielleicht auch um andere, die vielleicht mal hier reinkommen und den Inhalt dessen verstehen sollen.

          Zu den Belehrungen was Naturschutz etc. angeht sage ich mal nichts weiter, außer aufmerksam nachlesen, dass auf diese Gesetze auch meinerseits mehrfach hingewiesen wurde.

          Ich bedanke mich nochmal bei Ditschi. Evtl findet er auch nochmal eine Definition für "engeren Wohnbereich".
          Hallo Rosi,

          bislang habe ich nur Schleswig-Holstein zitiert. Die Normen finde ich schnell, weil ich sie zumeist kenne. Die Normen für Niedersachsen habe ich mir noch nicht zu Gemüte geführt. Das ist, wie ich grundsätzlich ausgeführt habe, auch für mich mit Zeitaufwand verbunden, den ich neben der Arbeit auch nicht immer übrig habe.

          Ich kann also zu Niedersachsen so konkret noch nichts sagen.

          Aber noch einmal generell und hoffentlich übersichtlich:

          Wir alle wissen, daß man auf Campingplätzen legal sein Zelt aufstellen darf.

          Wie ein Campingplatzbesitzer nach Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht zu seiner Genehmigung kommt, muß uns hier nicht interessieren. Das gesamte Baurecht können wir weglassen.

          Ansonsten ist Wildzelten in Deutschland generell verboten.

          Davon gibt es Ausnahmen: in Schleswig-Holstein, Meklenburg-Vorpommern und Brandenburg dürfen nichtmotorisierte Wanderer, Kanuten und Radfahrer eine Nacht wildzelten. Wiederum mit Ausnahme einiger Orte.
          Von anderen Bundesländern ist mir eine Ausnahmeregelung nicht bekannt, was nicht ausschließt, daß ich mich irre.

          Bei der Frage, ob und wo man wildzelten darf, muß man immer zweigleisig prüfen: das Privatrecht und das öffentliche Recht.

          Ist es durch den Gesetzgeber erlaubt, muß man auf privatem Grund noch zusätzlich den Eigentümer Fragen.

          Ist es durch den Gesetzgeber verboten, kann es auch der Eigentümer auf seinem Grund nicht erlauben, denn das gesetzliche Verbot gilt auch für ihn.

          Die Vorstellung, ein Grundeigentümer könne ohne staatliche Einmischung auf seinem Grundstück machen, was er wolle, sollte man eigentlich früh überwunden haben. Wollte ich alle Normen aufführen, die einen Grundstückseigentümer beschränken, ergäbe das ein dickes Buch.

          In Schleswig-Holstein gibt es eine Norm, die es Nutzungsberechtigten erlaubt, auf einem zum engeren Haus gehören Grundstück zu zelten. Stichwort: Hausgarten. Wichtig die Worte " zum persönlichen Gebrauch", denn damit soll die kommerzielle Nuzung ausgeschlossen werden. Schwarzcampingplatz nein, privater kostenloser Gebrauch ja.
          Wo die Grenze zu ziehen ist, sagt das Gesetz nicht. Da kommt es auf die Örtlich an. Ich könnte mir vorstellen, daß damit der zumeist umzäunte Hausgarten gemeint ist, nicht mehr eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.

          Eine Norm zum Hausgarten wie in Schleswig-Holstein kenne ich für andere Bundesländer nicht, aber wohl nur, weil ich danach noch nicht gesucht habe. Ich könnte mir vorstellen, daß andere Bundesländer eine ähnliche Regelung haben.

          Ich hoffe, es wurde so klarer.

          Gruß Ditschi

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          • Rosi
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            #25
            AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

            Na gut,

            also halten wir uns einfach ans Verbot und halten uns damit aus dem Stress raus!

            Spricht ja offensichtlich mehr dagegen so zu Zelten, als dafür. Ich denke das es zumindest im "Garten" in "hausnähe" meist geduldet werden wird. Dies soll aber wieder kein Freifahrtsschein bedeuten. Jeder hat individuell zu prüfen, ob er das darf, was er tut.

            Ich habe nebenbei per PN schon ein paar Tipps bekommen und werde wie erwähnt, die legalen Dinge posten, die alle nutzen können. Ich mag die Hunte halt auch gerne "publik" machen. Sie eignet sich nämlich hervorragend für die sportliche 1-Tages und gemütliche Wochenendtour gleichermaßen.

            Ich werde beizeiten dennoch mal gucken ob es hier und da nicht die anderen Möglichkeiten gibt und diese ohne ins Detail zu gehen kundtun. Besonders was den Umgang mit der Bevölkerung angeht.

            danke nochmal!

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            • ckanadier

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              #26
              AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

              Moin Rosi,
              mach dir keinen Stress, paddle los und frage so wie du es anfangs geschildert hast. Selbst halte ich es in der Regel auch öfter so und habe selten von den Grundeigentümern ein Nein bekommen.
              Gesetze soll man nicht brechen, nur muss man sie auch nicht zwingend wie ein Rechtsanwalt auslegen und im Zweifelsfall bekommst Du den Großen Zapfenstreich zur Belohnung. Es kann doch nicht verwerflich sein, sich an den vorgesetzten Vorbildern ein Beispiel zu nehmen.
              LG Jürgen
              http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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              • Rosi
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                #27
                AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                Ich hatte schon einen großen Zapfenstreich in meinem Leben!
                Vor dem Rammelsberg in Goslar!

                Ich denke ich werde mir erstmal anschauen was die Gaststätte sagt. Die liegt halt direkt in der Mitte und sofern die Kapazitäten haben ist das eine gute Grundlage um meinen Plänen nachzugehen. Die Saison fängt ja gerade erst an.

                OT: @jürgen: wann habt ihr bei dir da oben mal ne Tour oder ein Treffen?

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                • ckanadier

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                  #28
                  AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                  OT: im Moment gibts aus gesundheitlichen Gründen nichts Aktuelles.
                  Vom 27.04-01.05 trifft sich die Canadierszene beim Kringelfieber am Edersee, das lohnt sich. Vom 15. 05.- 25. o6. paddeln wir Westküste Skandinavien, wenn Du Lust hast mit zu kommen, einfach eine PN.
                  Sicherlich macht unsere Paddeltruppe vorher noch ein paar Tages- oder Wochenendtouren, wenn Du Interesse hast, gebe ich Dir vorher eine Pn durch.
                  LG Jürgen
                  http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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                  • Rosi
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                    #29
                    AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                    OT: Beim ersten Termin habe ich leider Dienst und der zweite ist zu lang, zumal wir da ja selber in Schweden sind. Aber danke für den Hinweis. Alles weiter quatschen wir dann PN ab. Hätte ich auch vorher drauf kommen können!

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                    • Ditschi
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                      • 20.07.2009
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                      #30
                      AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                      Hallo,

                      ich schulde nicht nur rosi, sondern allen Mitlesern noch die Fundstelle Niedersachsen:

                      http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm

                      Die konkrete Norm lautet:

                      § 27
                      Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

                      In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.


                      Knapp, klar und bündig. Ein " Jedermannsrecht" wie in den anderen drei genannten Bundesländern fehlt.

                      Der Verstoß gegen das Verbot ist ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000,-€ geahndet werden.

                      Was " freie Landschaft" ist, steht in § 2.

                      Der Rückschluß, außerhalb der freien Landschaft könne man sein Zelt außerhalb von Campingplätzen aufschlagen, ist nicht zwingend, denn dem können Ortssatzungen und sonstige lokale Normen entgegenstehen. Möglicherweise folgt daraus aber, daß man wenigstens auch dort im eigenen Garten zelten dürfte.

                      Gruß Ditschi
                      Zuletzt geändert von Ditschi; 06.03.2012, 17:02.

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                      • elBarto
                        Erfahren
                        • 04.06.2010
                        • 101
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                        #31
                        AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        Was " freie Landschaft" ist, steht in § 2.
                        hmm, öffentliche Wege und Straßen sind demnach keine "freie Landschaft". Ob man da sein Zelt...


                        Nix für Ungut :-)

                        Matthias

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                        • Rosi
                          Dauerbesucher
                          • 25.02.2011
                          • 727
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                          #32
                          AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                          Sehr eindeutig ist auch noch:

                          S e c h s t e r T e i l
                          Betreten der freien Landschaft

                          (2) Nicht betreten werden dürfen
                          Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
                          Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
                          Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.


                          Dies betrifft im Prinzip die ganze Paddelsaison (Winterpaddler ausgenommen)!

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                          • Fletcher

                            Fuchs
                            • 24.02.2012
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                            #33
                            AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                            Gehört hier vielleicht nicht hin, ich frage aber trotzdem.

                            Ersteinmal, sehr informativer Tread. Mir ist zwar das "Zeltrecht" in Schleswig-Holstein bekannt, aber da macht mich doch jetzt was neugierig.
                            Da ich an der Schlei wohne, bin ich dort oft mit Kajak oder zum Wandern auch mal über Nacht unterwegs. Da habe ich so meine Plätze und kenne (meist) auch die Besitzer. In der Regel rufe ich dort an und sage Bescheid, da kommt dann meist sowas wie:"Jo, mach mal ruhig."
                            Wie sieht denn jetzt eine rechtlich einwandfreie Erlaubnis aus? Muß ich mir das jetzt etwa schriftlich geben lassen?

                            Ich hatte bis dato auch nie Ärger. Selbst den Polizisten, die mich auch schonmal besuchten, langte es, das ich ihnen sagte das ich eine mündl. Erlaubnis des Besitzers habe.

                            MfG
                            Das letzte Hemd hat keine Taschen

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                            • Ditschi
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                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
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                              #34
                              AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                              Zitat von Fletcher Beitrag anzeigen
                              Gehört hier vielleicht nicht hin, ich frage aber trotzdem.

                              Ersteinmal, sehr informativer Tread. Mir ist zwar das "Zeltrecht" in Schleswig-Holstein bekannt, aber da macht mich doch jetzt was neugierig.
                              Da ich an der Schlei wohne, bin ich dort oft mit Kajak oder zum Wandern auch mal über Nacht unterwegs. Da habe ich so meine Plätze und kenne (meist) auch die Besitzer. In der Regel rufe ich dort an und sage Bescheid, da kommt dann meist sowas wie:"Jo, mach mal ruhig."
                              Wie sieht denn jetzt eine rechtlich einwandfreie Erlaubnis aus? Muß ich mir das jetzt etwa schriftlich geben lassen?

                              Ich hatte bis dato auch nie Ärger. Selbst den Polizisten, die mich auch schonmal besuchten, langte es, das ich ihnen sagte das ich eine mündl. Erlaubnis des Besitzers habe.

                              MfG
                              Hallo,

                              mein Rat: den Gesetzes-Auszug ausdrucken und mitführen. Da verkürzt etwaige Diskussionen mit Personen, die einen anmachen oder kontrollieren, ohne voll im Bilde zu sein. Das betrifft nur die gesetzliche Erlaubnis.

                              Die privatrechtliche Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers interessiert keinen Ordnungshüter und geht den auch garnichts an. Das ist -- wie der Name privatrechtlich schon ausdrückt-- nur eine Sache zwischen Dir und dem Eigentümer.
                              Wenn der Dir die mündliche Erlaubnis erteilt, reicht das völlig. Da bist Du nur ihm Rechenschaft schuldig.
                              Eine schriftliche Erlaubnis würde ich mir vom Eigentümer nur geben lassen, wenn der dement ist und das selbst nach 10 Minuten vergessen hat.
                              Nein, im Ernst, eine mündliche Erlaubnis bekommt man schnell. Wenn man den Eigentümer bedrängt und etwas Schriftliches erbittet, riskiert man nur, daß ihm das alles schon wieder zuviel ist und er einen abweist.
                              Gruß Ditschi

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                              • Fletcher

                                Fuchs
                                • 24.02.2012
                                • 1109
                                • Privat

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                                #35
                                AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                Alles klar. Danke Ditschi.
                                Dann bin ich ja beruhigt. Also bleibt Alles beim Alten.
                                Denn schriftlich wäre mir der Aufwand zu hoch, da ich meist spontan je nach Windlage unterwegs bin.

                                MfG Fletcher
                                Das letzte Hemd hat keine Taschen

                                Kommentar


                                • krupp
                                  Fuchs
                                  • 11.05.2010
                                  • 1466
                                  • Privat

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                                  #36
                                  AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                  mündlich ist nur im zweifel so gut wie garnix wert, selbst wenn es zb eine behördliche auskunft ist.
                                  hat zwar nix mit outdoor zu tun, aber diese erfahrung musste ich aktuell gerade (wieder) machen.

                                  allg (wegen tipps) gruppengröße klein halten 1-2 max 3 leute richtet man eig net mehr schaden
                                  an, als wild. als ich zb alleine auf der oberen saale am ufer gepennt hatte kam morgens
                                  ein alter (und ich meine alt) bauer der nach seinen kühen geguggt hat und der war einfach nur neugierig... :-)
                                  bei 6 mann hätte er sicher anders reagiert. so wars ganz lässig.
                                  eine art rechtssicherheit (ausser es bleiben zu lassen) wirds vermutlich nicht geben,
                                  dafür ist land und eigentum bei uns zu wertvoll.
                                  Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                  • Steff1961
                                    Erfahren
                                    • 29.06.2011
                                    • 159
                                    • Privat

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                                    #37
                                    AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                    OT: Hi,

                                    auch auf die Gefahr hin, gesteinigt zu werden...

                                    Also, wenn ich mich des nachts (natürlich nur im Sommer) am Ufer mit einem Schlafsack in
                                    oder unter mein Boot lege statt ins Zelt, können mir alle dort begegnen wo die Sonne nicht hinscheint?

                                    Und wie sieht das eigentlich aus, wenn mir der Ökonom das Zelten auf seinem Grund und Boden erlaubt
                                    (gg. Entgelt) - macht sich der gute Bauer da nicht des ungenehmigten Betreibens eines Campingplatzes strafbar?

                                    @ Ditschi:
                                    Habe ich das richtig gelesen, dass man in dieser, unserer geliebten B(ananen)RD zum
                                    Angeln im Meer einen Jahresfischereischein braucht?
                                    Meines Wissens ist das doch im feindlichen Ausland auch ohne legal?

                                    Steffen
                                    !NULLUS ANXIETAS!NULL PROBLEMO!NO WORRIES!

                                    Kommentar


                                    • Ditschi
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 20.07.2009
                                      • 13184
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                      Zitat von Steff1961 Beitrag anzeigen
                                      OT: Hi,

                                      auch auf die Gefahr hin, gesteinigt zu werden...

                                      Also, wenn ich mich des nachts (natürlich nur im Sommer) am Ufer mit einem Schlafsack in
                                      oder unter mein Boot lege statt ins Zelt, können mir alle dort begegnen wo die Sonne nicht hinscheint?

                                      Und wie sieht das eigentlich aus, wenn mir der Ökonom das Zelten auf seinem Grund und Boden erlaubt
                                      (gg. Entgelt) - macht sich der gute Bauer da nicht des ungenehmigten Betreibens eines Campingplatzes strafbar?

                                      @ Ditschi:
                                      Habe ich das richtig gelesen, dass man in dieser, unserer geliebten B(ananen)RD zum
                                      Angeln im Meer einen Jahresfischereischein braucht?
                                      Meines Wissens ist das doch im feindlichen Ausland auch ohne legal?

                                      Steffen
                                      Hallo Steff1961

                                      gute Fragen, die man nur nicht so höhnisch stellen müßte.

                                      Nächtigen ist nicht zelten.

                                      Der Bauer macht sich nicht strafbar, wenn er gegen Entgelt einen Zeltplatz zur Verfügung stellt, aber erlaubt ist es auch nicht. Könnte einen kostenpflichtigen Verwaltungsakt ( Untersagung) nach sich ziehen.

                                      In SL-H brauchst Du immer die Fischereiprüfung und einen Jahresfischereischein, wenn Du angeln willst, egal, ob im Meer oder im privaten Teich.
                                      Es stand oder steht zur Diskussion, das gegen den Widerstand der Angelvereine für Touristen aus anderen Bundesländern zu lockern. Wie weit das gediehen ist, weiß ich momentan nicht.

                                      Auch im feindlichen Ausland brauchst Du zuweilen zum Angeln im Meer einen Fischereischein, aber ohne Prüfung.

                                      In DK kostet die Jahreskarte zur Zeit für`s Angeln im Meer 150,- DKR. In Binnengewässern brauchst Du zusätzlich, wie bei uns, den zumeist recht teuren Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.

                                      In Norwegen ist das Angeln im Meer frei, es sei denn, Du hast es auf Salmoniden abgesehen. Dann werden die Bedingungen hart und der Schein teuer.

                                      Das mein eingeschränkter Wissensstand zur Zeit.

                                      Gruß Ditschi

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                                      • krupp
                                        Fuchs
                                        • 11.05.2010
                                        • 1466
                                        • Privat

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                                        #39
                                        AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                        das wir es sowieso machen ist ja ne andere sache
                                        ich denke rosis frage zielte darauf ab wie man sich rechtlich absichern kann
                                        bzw was eig überhaupt die rechtlichen grundlagen sind ->
                                        (ähnlich zb der ewigen messerdiskussion oder passender der wildcamperdiskussion).

                                        das ist grundsätzlich interessant erstmal, unabhängig davon ob man sich dran hält oder nicht.
                                        zur hunte zb kann ich nix sagen,
                                        aber lokal kenne ich einige merkwürdige sonderheiten.

                                        zb ist es unseren dav mitgliedern erlaubt den naturschutzbereich (das betrifft fast alle uferbereiche
                                        der saale bei uns) zu betreten.
                                        das ist eine merkwürdige regelung denn sie dürfen den uferbereich offiziell überschreiten/durchqueren,
                                        müssten also nach den regeln mit wathose im wasser angeln.
                                        juckt aber keinen die stehen da im sommer mit zelten, autos pipapo... mitten im schilf.
                                        das ist mehr als duldung... die regeln gelten nich für alle leider.

                                        ditschis anmerkung ist aber auch net falsch... auch das kenne ich vom wildcampen.
                                        wenn ich da auf privatbesitz liege müsste schon der besitzer kommen,
                                        das ordnungsamt (welches bei uns berüchtigt ist) kann eben nur auf städtischem oder bundesgrund
                                        was melden. die machen sich immer sehr wichtig am ende hab ich dennoch nie post bekommen...
                                        ich rede hierbei aus mehrfacher persönlicher erfahrung.
                                        allg gültig kann man es leider net formulieren... das beste ist nich auffallen und einfach risiko minimieren.

                                        ich wurde in den letzten jahren zb 4 mal vom o-amt angelabert, 1 mal sogar von der polizei,
                                        2 mal von jagdpächtern (eig 3 mal) (die waren am lässigsten), x-mal von gaaanz wichtigen angelhäuptlingen
                                        und 2 mal von einem bauern (die waren auch nett).
                                        teils viel gepose un dviel blabla, aber richtieg anzeige gabs nie.
                                        Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                        • Rosi
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                                          • 25.02.2011
                                          • 727
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                                          #40
                                          AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                          Wenn man weit genug rausfährt, brauch man auch keinen Schein mehr fürs Angeln!

                                          In Norwegen darf man durchaus auf Salmoniden gehen, aber die Fang- bzw. Entnahmemenge ist stark eingeschränkt. Ich glaube es waren irgendwas bei 3kg Filet pro Person. Da müsste ich aber selber schauen.
                                          Sprich man darf kostenlos Fischen, aber halt nicht soviel wie man will. Privatgebräuchliche Mengen halt.
                                          Die Kontrollen sind extrem. Teilweise durchfährt man bis zur Fähre eine 2-Stellige Anzahl von Checkpoints und wenn man sich mit mehr erwischen lässt...

                                          Wo es angesprochen wurde. Ist ein Tarp und ein Biwaksack eigtl Zelten?
                                          Ich hatte es anfangs ja mal erwähnt. Zum Befischen von Sielen bei uns hier oben gibts die Abmachung zwischen Verein und Landwirten, dass dort genächtigt werden darf. Allerdings ohne Boden, wo es dann ja als Schirm gilt und nicht als Zelt.
                                          Dann Pack ich nämlich mein Feldbett, Tarp und Biwaksack ein und bin fein raus.

                                          Vielleicht weiß Ditschi da ja etwas drüber. Oder halt wer anders. Ich glaube ich rufe hier mal beim Kreis an und Frage da direkt nach.

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