Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

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  • Schmusebaerchen
    Alter Hase
    • 05.07.2011
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

    Zitat von Mus Beitrag anzeigen
    Die Frage wäre, ob die lokalen Wandervereine auch Landstraßen in einer Route in Kauf nehmen oder - was ich vermute - so planen, dass sie es vermeiden, da es meist eine Fülle von schönen Wegen gibt, die ohne auskommen.
    Offizieller Weg
    -Eisenach-Budapest
    -Kammweg
    -Weg der Deutschen Einheit
    -ZIW (Zittau...?)
    -Noch ein Weg war auf der Wanderkarte. Ebenfalls was mit Z.


    Man beachte die Schilder für die Autos und daneben die Wanderwegzeichen.


    Ein paar hundert Meter weiter:

    Da steht 70. Und trotzdessen, dass ich als Fußgänger dort auf der Straße war sind etliche weit über 70 gefahren.

    Einen anderen Weg gibt es nicht. Da muss man die nachfolgende Stadt fast schon umgehen. Ich kenne auch ein paar andere Ecken, wo es so gut wie unmöglich ist die Straße zu vermeiden.
    Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
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    • Werner Hohn
      Freak
      Liebt das Forum
      • 05.08.2005
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

      Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
      Ja habe beim "Wanderführerlehrgang" für Lehrer auch gelernt, dass mit Gruppen ab 15 mit dem Autoverkehr gegangen werden soll. So ganz ist und allen auch nicht klar geworden was das soll. Sinn ist wohl, dass wenn Gegenverkehr kommt das überholende Auto zumindest in Schrittgeschwindigkeit weiterfahren kann und die Fußgänger auch nciht stehen bleiben müssen.
      Gilt btw nicht nur auf Landstraßen, auf die man eh soweit wie möglich verzichten soll sodern auch in Orten wenn kein Bürgersteig vorhanden ist (kleines Dorf oder so).
      Wird das allgemein so gelehrt, also auch für Wanderführer vom Deutschen Wanderverband u.ä.? Es sind ja einige Wanderführer mit Lehrgang hier.
      .

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      • umeier

        Alter Hase
        • 13.04.2009
        • 4185
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        #23
        AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

        Ich habe noch mal schnell in die StVO geschaut:

        Zitat von StVO §25 (1)
        Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
        Zitat von StVO §27
        (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

        (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

        (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

        (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.

        (5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

        (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
        Hervorhebungen durch mich.

        Für die Größe zu Fuß gehender geschlossener Verbände gibt es also keine klare Aussage, der Verband muss einfach als solcher erkennbar sein. §17 (1) StVO sagt aus, dass bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu verwenden sind.

        Aus §27 (1) ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot ein Rechtsgehgebot.
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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 13185
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          • Meine Reisen

          #24
          AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

          Also richtig, nach § 25 Abs.1 StVO müssen einzelne FUßgänger außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich links gehen.

          § 25 StVO
          (1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.


          Das gilt nicht für geschlossene Verbände. Die werden wie Fahrvervekehr behandelt:

          § 27
          (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.

          Und der Fahrverkehr hat rechts zu fahren:

          § 2
          (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

          (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


          Geschlossene Verbände von Fußgängern müssen daher rechts gehen.

          Was ist ein geschlossener Verband bei Fußgängern ? Da gibt es bei Fußgängern keine Zahl.

          Die Kommentierung sagt:

          Ein geschlossener Verband ist eine geordnete, einheitlich geführte und als Ganzes erkennbare Personen- oder Fahrzeugmehrheit (Hentschel, Straßenverkehrsrecht,)

          Also, kein Verstoß gegen die StVO, wenn die Soldaten rechts gingen.

          Gruß Ditschi

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          • Goettergatte
            Freak

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            • 13.01.2009
            • 27939
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            • Meine Reisen

            #25
            AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

            Schlecht nur, wenn das Gesetz nicht regelt, was nun als geschlossener Verband zu gelten habe.

            Im vorliegenden fall steht es außer frage, Ok,
            die Schuld, meiner Meinung nach, beim Autofahrer, er hätte bei 100m Sicht die Kolonne, mit Reflektoren, sehen müssen,
            aber das ist Sache der Gerichte.

            Sinnvoll ist die Kolonnenregelung allemal, 10-15 Personen in einer Marschreihe haben in etwa bereits die Länge eines Sattelzuges, als kolonne in Zweierreihe halbiert sich somit die Länge des Gefährdungsbereiches.

            Vielleicht läßt sich dadurch bereits eine Verhltensregel ableiten?
            kolonnenbildung sei anzuraten, wenn sich die Marschreihe einer Gruppe auf mehr als 10m, oder ähnlich, ausdehnt?
            "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
            Mit erkaltetem Knie;------------------------------
            Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
            Der über Felsen fuhr."________havamal
            --------

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