Hüttenreservierungen und Anzahlung

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  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 13184
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

    Interessant, wenn er also neu vermietet bekommt muss man nichts zahlen, das wusste ich nicht. Macht aber Sinn.

    mfg
    cane
    Richtig, er soll durch die Absage keinen Nachteil erleiden, also seinen Mietanspruch behalten. Er soll durch die Absage aber auch nicht doppelt verdienen, indem er gleich wieder neu vermietet und von beiden Mietern voll kassiert.

    Nun ist dieses

    Mieter: " Du hättest aber neu vermieten können"
    Wirt: " Nein, da kam keiner ."
    Mieter: " Das glaube ich nicht"


    hoch streitbelastet. Da ist eine friedliche angemessene pauschalierte Stornogebühr streitverhütend für beide Seiten. Da sollte man nicht drüber jammern. Könnte schlimmer kommen.

    Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2014, 15:51. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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    • Schattenschläfer
      Fuchs
      • 13.07.2010
      • 1690
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

      Klar kann ich nicht zwei Wochen vorher wissen, ob das Wetter wirklich passt - der Hüttenwirt aber auch nicht. Welches Hotel, welche Pension lässt dich dein ein, zwei Tage vorher stornieren?? Es kann ja aucgeh nicht das Ziel sein, dass der Hüttenpächter als "Unternehmer" das komplette Risiko bei Regen tragen muss und dann eben Pech gehabt hat und kräftig draufzahlt..

      Ich finde es völlig ok, wenn kurzfristig abgesagte Übernachtungen auch ein wenig was kosten, eine Stornogebühr/ Anzahlung, die in dem Fall weg ist, ist m.E. angemessen.

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      • StepByStep
        Fuchs
        • 30.11.2011
        • 1198
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

        Ihr solltet bitte nicht den Fehler machen, Hütten mit Berghotels gleichzusetzen, es ist schade genug, dass das manche DAV Sektionen immer mehr machen! DAV Hütten sind ursprünglich Stützpunkte zum Bergsteigen, wenn da gerae mal ne Kaltfront durchkommt, braucht man nicht auf 2500m hoch, das hat nichts mehr mit Lust zu tun sondern auch mit Verantwortungsbewusstsein!

        Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass die Sektionen die INfrastruktur stellen und die Hütten grundsätzlich als Stützpunkte zum Bergsteigen (siehe Kategorie I), sollte eine kurzfristige Absage (1-2 Tage davor) zumindest für AV Mitglieder möglich sein!

        Abgesehen davon würde mich interessieren, wer die Anzahlung bzw, Stornogebühr festlegt: der Wirt oder die Sektion und vor allem an wen die Storno fließt: Wirt oder Sektion: eigentlich müsste das an die Sektion (zumindest Großteils) fließen. Zweigen Wirte Stornogebühren komplett in die eigene Kasse ab, finde ich das eine RIESEN Sauerei (genauso wie wenn man keine Schlafmarke bekommt!).

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        • Fjaellraev
          Freak
          Liebt das Forum
          • 21.12.2003
          • 13981
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          • Meine Reisen

          #44
          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

          Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
          Ditschi: sind 10€ bei Übernchtungspreien von 9-12 fürs Lager unangemessen hoch?
          Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht alle Hütten abzusuchen, sondern habe mich auf Stichproben beschränkt. Zum Preis für die Übernachtung kommen da jeweils noch 5€ dazu die du bezahlen musst wenn du dich komplett selbst versorgst oder natürlich die Verpflegungskosten. Somit beträgt der Übernachtungspreis mindestens 14€.
          Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
          Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass die Sektionen die INfrastruktur stellen und die Hütten grundsätzlich als Stützpunkte zum Bergsteigen (siehe Kategorie I), sollte eine kurzfristige Absage (1-2 Tage davor) zumindest für AV Mitglieder möglich sein!
          Wieso sollten AV-Mitglieder bessere Stornierungsregeln haben? Diese elitären Zeiten "Ich Mitglied, du nichts" sollten endgültig vorbei sein.
          Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
          Abgesehen davon würde mich interessieren, wer die Anzahlung bzw, Stornogebühr festlegt: der Wirt oder die Sektion und vor allem an wen die Storno fließt: Wirt oder Sektion: eigentlich müsste das an die Sektion (zumindest Großteils) fließen.
          Auf den von mir gecheckten Hüttenseiten waren das Regelungen der Sektion.
          Wer die Stornierungsgebühr erhält kann mir als Gast eigentlich ziemlich egal sein, das haben Sektion und Pächter im Pachtvertrag zu regeln.

          Gruss
          Henning
          Es gibt kein schlechtes Wetter,
          nur unpassende Kleidung.

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          • Ditschi
            Freak

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            • 20.07.2009
            • 13184
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            #45
            AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

            Wenn Du in der Hütte entgeltlich schläfst , schließt Du einen Mietvertrag mit Deinem Vertragspartner. Wer das jetzt konkret ist, weiß ich auch nicht. Ich kenne mich dort nicht aus.
            Wenn ich einen Vertrag schlösse ( Oh, dieser Konjunktiv), interessierte es mich schon, mit wem.
            Vorauszahlung und Stornogebühr schuldet man nur, wenn beides Vertragsbestandteil wurde, entweder individuell ausdrücklich (was auch mündlich geht) oder durch allg. Geschäftsbedingungen ( AGB), die in den Vertrag einbezogen werden müssen.
            Das Entgelt steht dem Vertragspartner zu, wer immer das ist. Der könnte natürlich einen Vertreter zwischenschalten, sowohl für den Vertragsschluß als auch für das Inkasso.
            Also, ich reserviere gegen Entgelt eine Platz in einer Berghütte. Wer ist mein Vertragspartner?
            Was heißt " Sektion"?
            In Betracht kommt nur eine natürliche oder juristische Person.
            Ditschi

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            • cane

              Alter Hase
              • 21.10.2011
              • 4401
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              #46
              AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

              Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
              Ihr solltet bitte nicht den Fehler machen, Hütten mit Berghotels gleichzusetzen, es ist schade genug, dass das manche DAV Sektionen immer mehr machen!
              Was ändert das an der wirtschaftlichen Situation des Betreibers und der sinnvoll gewählten gesetzlichen Regelung?

              Man sollte doch froh sein den Zehner abzudrücken um solche Hütten überhaupt zu halten wenn einem am Bergsteigen gelegen ist.

              mfg
              cane

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 13184
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                Jetzt kann ich mir die Antwort selbst geben:

                Die Sektion eines Alpenvereins ist ein selbstständiger Verein. Da gibt es also einen e.V., der als juristische Person einen Vertrag schließen kann.
                Die Berghütten sind verpachtet.
                http://www.alpenverein.de/huetten-we...aid_10210.html
                Pacht heißt, daß der Pächter die Früchte ziehen darf. ( Früchte bedeutet juristisch nicht Obst und Gemüse, sondern den wirtschaftlichen Ertrag).
                Dann wird der Pächter Vertragspartner der Wanderer, und ihm stehen auch Entgelt und damit die Stornogebühren zu.
                Die DAV-Sektion e-V. erhält die Pacht.
                Wie der Pachtvertrag zwischen Pächter und Sektion e.V. im einzelnen ausgestaltet ist, muß den Wanderer ( Mieter) in der Tat nicht interessieren.
                ....und: es sind bewirtschaftete Hütten. Der Pächter ist auf die Miete der Wanderer angewiesen. Wovon soll er sonst die Pacht zahlen?
                Mal verzichten, weil schlechtes Wetter ist ? Oder bei DAV- Mitgliedern? Ob er sich das leisten kann?

                Ditschi

                § 581
                Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag

                (1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
                Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2014, 17:34.

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                • Benzodiazepin
                  Fuchs
                  • 12.03.2012
                  • 1322
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                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                  Zitat von benett Beitrag anzeigen
                  Ich fände es völlig in Ordnung, wenn der komplette Preis vorher zu zahlen wäre, und wer sich dann entschließt, das gezahlte Bett nicht zu benutzen, der kriegt auch kein Geld zurück. Warum auch? Wer die Reservierungsbedingungen doof findet muss ja nicht reservieren. 14 Tage vorher eine Absagemöglichkeit ohne Stornogebühr ist vom Wirt her nett, aber nicht selbstverständlich.
                  Zitat von cane Beitrag anzeigen
                  Genauso sehe ich das auch, was man reserviert das zahlt man bitte auch, egal warum man den eigenen Hintern dann doch nicht hinbewegt. Der Hüttenwirt möchte auch leben.

                  mfg
                  cane
                  geh ich richtig in der annahme dass ihr beide nicht allzu oft in den bergen unterwegs seid? soll kein angriff sein, nimmt mich nur gerade wunder.

                  Zitat von Fjaellraev Beitrag anzeigen
                  Wieso sollten AV-Mitglieder bessere Stornierungsregeln haben? Diese elitären Zeiten "Ich Mitglied, du nichts" sollten endgültig vorbei sein.
                  weil die AV-Mitglieder bereits mit ihrem mitgliederbeitrag etwas an die hütten bezahlen, im gegensatz zu den nichtmitgliedern.


                  Zitat von cane Beitrag anzeigen
                  Was ändert das an der wirtschaftlichen Situation des Betreibers und der sinnvoll gewählten gesetzlichen Regelung?

                  Man sollte doch froh sein den Zehner abzudrücken um solche Hütten überhaupt zu halten wenn einem am Bergsteigen gelegen ist.

                  mfg
                  cane
                  jein. an der wirtschaftlichen situation des betreibers ändert es nix. einverstanden.
                  ob man als bergsteiger wirklich noch interesse hat, die hütten im jetzigen "zustand" zu erhalten, bezweifle ich. ein beispiel: wir gingen letztens in die gspaltenhorn-hütte, um das gspaltenhorn zu besteigen OT: (zur erklärung und zur entschuldigung: es war ziemlich schlechtes wetter vorhergesagt, da wollte ich keine ernsthaftere tour gehen, da war mir ein halb-klettersteig gerade recht ).
                  die hütte war voll. abends kamen zwei bergsteiger, die leider keinen platz mehr hatten. sie mussten den weg zurück ins tal antreten. am morgen waren wir zwei die einzigen, die richtung gipfel gingen. der rest waren wanderer.
                  was genau bringt mir also diese verflixte voll- und rundumverpflegung in den meisten hütten?

                  negativ:
                  - hütte oft voll, man muss vorher reservieren
                  - die hütte wird als gastrobetrieb betrieben. ziel: geld erwirtschaften (früheres ziel: bergsteigerunterkunft)
                  - kostet mehr als selbstverpflegung
                  - wanderer wollen bis spät abend plaudern. bergsteiger wollen früh aufstehen. spannungen sind vorprogrammiert.

                  positiv:
                  - ein leichterer rucksack
                  - meist mehr oder weniger leckeres essen

                  und wer jetzt meint "geh halt in unbewartete hütten, gibt ja genug davon"...ne. gibt es nicht mehr.
                  experience is simply the name we give to our mistakes

                  meine reiseberichte

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13184
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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                    Jo, Benzodiazepin, wie ich mich so einlese, sind die Alpenvereine der ADAC der Berge: nach Gewinn strebende Wirtschaftsunternehmen.
                    Ditschi

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                    • cane

                      Alter Hase
                      • 21.10.2011
                      • 4401
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                      #50
                      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                      Bin sehr erfahren, habe erst vor zwei Jahren den Pilatus mit der Zahnradbahn bestiegen, üb 2000 Meter!!! ;)

                      Deine Sichtweise kann ich nachvollziehen, andererseits, warum sollte A der einen Berg besteigen will gegenüber B der mit der Familie wandert bevorzugt werden? Der DAV richtet sich doch auch an Wanderer und ein Viertel der Hütten liegt im Mittelgebirge.

                      Wenn sich alle ein bisschen zurücknehmen sollte so eine Hütte doch allen nützen. Dem Verein, dem Wirt, allen Besuchern die verschiedenen Sportarten.

                      Die Situation ist wohl nicht sehr rosig laut Wikipedia, ein Drittel aller Hütten trägt sich kaum bis nicht:

                      Auf den etwa 20.000 Schlafplätzen gibt es jährlich rund 750.000 Übernachtungen, je nach Hütte liegen die Zahlen zwischen 300 und 21.600, der Maximalbetrag pro Übernachtung wurde bei der Hauptversammlung mit 18 Euro festgelegt. Sorgen bereiten dem DAV gut 100 Alpenvereinshütten mit weniger als 1000 Übernachtungen pro Jahr, hier reichen die Einnahmen kaum zur Finanzierung aus (Neuanschaffungen, Wasseraufbereitung, Kläranlage, Energieanlagen). Beispielhaft sind die Bereitstellungskosten von fünf Euro für einen Liter Wasser auf einer Hütte ohne eigene Quelle, die nicht in Relation mit den Einnahmen durch die Gäste stehen (1 l Eistee für 3 € oder kostenlose Toilettenbenutzung).

                      Jährlich werden von den Sektionen 20 Millionen Euro für Baumaßnahmen beantragt, davon können jedoch nur 10 Millionen Euro bereitgestellt werden.
                      mfg
                      cane

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                      • Sydoni
                        Erfahren
                        • 13.08.2011
                        • 272
                        • Privat

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                        #51
                        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                        Zitat von benzodiazepin
                        was genau bringt mir also diese verflixte voll- und rundumverpflegung in den meisten hütten?
                        Die Mehrzahl in den Alpenvereinen sind 0815-Wanderer, die über die Wanderautobahn nie hinaus kommen - und die wollen eben Rundumverpflegung, heiße Duschen, weiche Betten und Internet (wobei ich ehrlich bin, wenns da ist, lehn ichs auch nicht ab). Kommt halt davon, wenn man immer mehr dem ADAC nacheifert, Geschäftsstellen der Sektionen zu Reisebüros mutieren und man Billig-Alpinschule sein will (vor allem eine bestimmte Münchner Sektion).

                        weil die AV-Mitglieder bereits mit ihrem mitgliederbeitrag etwas an die hütten bezahlen, im gegensatz zu den nichtmitgliedern.
                        Dafür zahlen Nichtmitglieder einen höheren Übernachtungspreis (und lassen generell mehr Geld liegen). Als Wirt wären mir die auch bedeutend lieber, als Bergsteiger die sich den ganzen Abend lang an einem Bergsteigergetränk festklammern.

                        Wer die Stornierungsgebühr erhält kann mir als Gast eigentlich ziemlich egal sein, das haben Sektion und Pächter im Pachtvertrag zu regeln.
                        Nein, das ist in der Hüttenordnung geregelt; ob und in welcher Höhe eine Stornierungsgebühr anfällt, legt der Hüttenwirt fest, der sie dann auch erhält.


                        Selber habe ich bisher noch keinen Grund gesehen, warum ich alleine oder innerhalb einer kleinen Gruppe, Wochen im Voraus reservieren sollte - morgens anrufen und gut ist. Allerdings ist es mir auch völlig gleich, ob ich im Lager oder Bett schlaf.
                        "Was nützen mir tausend erstiegene Gipfel, wenn ich innerlich nichts von ihnen habe!." (Theodor Wundt)

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                        • Vegareve
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                          Liebt das Forum
                          • 19.08.2009
                          • 14491
                          • Privat

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                          #52
                          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                          OT:
                          Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
                          abends kamen zwei bergsteiger, die leider keinen platz mehr hatten. sie mussten den weg zurück ins tal antreten.
                          Ich dachte in den Bergen gilt immer noch die Regel, dass man keine Bergsteiger/Wanderer abweisen darf, zur Not schlafen sie eben im Essraum. Hat sich daran was geändert? Wir reden hier immer noch von Bergen, nicht von der Nordseeküste.


                          Was lese ich für mich daraus hier? Lieber vermehrt zelten..
                          "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                          • Fjaellraev
                            Freak
                            Liebt das Forum
                            • 21.12.2003
                            • 13981
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                            Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
                            Zitat von Fjaellraev Beitrag anzeigen
                            Wieso sollten AV-Mitglieder bessere Stornierungsregeln haben? Diese elitären Zeiten "Ich Mitglied, du nichts" sollten endgültig vorbei sein.
                            weil die AV-Mitglieder bereits mit ihrem mitgliederbeitrag etwas an die hütten bezahlen, im gegensatz zu den nichtmitgliedern.
                            Wie schon geschrieben hat man als Mitglied ja den Vorteil des tieferen Übernachtungspreises.
                            Mir würden sich bei einer solchen Regelung noch andere Fragen stellen:
                            Wie will man das kontrollieren? Wenn der Gast nie auftaucht kann man sich ja den Ausweis nicht zeigen lassen und am Telephon kann man ja alles behaupten... Da ja internationales Gegenrecht gilt wäre auch eine Überprüfung via Zentralverband, online geht ja heute vieles, kaum praktikabel.
                            Zumindest beim SAC werden die Hütten ja hauptsächlich von den Sektionen finanziert - der Hüttenfonds kann (!) Beiträge sprechen - Wieso sollten dann Mitglieder anderer, eventuell sogar hüttenloser, Sektionen solche Vorteile geniessen?

                            Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
                            [*]auch sehr grundsätzlich: ich fände es nicht verkehrt, wenn man beim Aktuellen Boom der Hütten länger höhere AV Mitgliederquoten hätte: die aktuell für Mitgleider auch noch recht kurzfristig freigehaltenen Plätze sind nicht gerade viel, hier fände ich eine Auftockung gut. Schließlich sorgen die Mitglieder durch ihre Beiträge ja auch für die Ihstandhaltung und die Möglichkeiten die Hütten erst zu bauen. Ich war auch schon mal bei einem Arbeitseinsatz bei der Hütte unserer Sektion dabei. Das darf man nicht vergessen und ich finde, man sollte bei der Platzzuweiseung auch auf die Mitgleidschaft stärker rücksicht nehmen! Grundsätzlich wäre es sehr sehr schön, wenn die Hütten den Trend zum Berghotel wieder etwas umkehren könnten und wieder mehr zum Ausgangspunkt für Bergsteiger werden, was aber nur durch stärkere Vorgaben des AV gehen kann. Schade, das immer mehr urig Hütten dem Boom zum Opfer fallen und Massenabfertigung immer mehr zunimmt...
                            Das trifft eigentlich "Ich Mitglied, du nichts" ganz gut. Sorry, aber wenn du das willst musst du die Hütten für Nichtmitglieder ganz sperren - und dann wären viele ganz schnell am Ende.

                            Nur so am Rand: Ich bin SAC-Mitglied aber die Vorteile bei den Hüttenübernachtungen kamen bei den Überlegungen zum Beitritt erst ganz weit hinten.

                            Gruss
                            Henning
                            Es gibt kein schlechtes Wetter,
                            nur unpassende Kleidung.

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                            • Gast-Avatar

                              #54
                              AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                              Dann wird der Pächter Vertragspartner der Wanderer, und ihm stehen auch Entgelt und damit die Stornogebühren zu.
                              Die DAV-Sektion e-V. erhält die Pacht.
                              In der Regel ist das so gestaltet, dass das Übernachtungsgeld abzgl. Kosten(Bettwäsche,...) an die Sektion geht. Wenige Gäste bedeutet dann auch wenig Pacht für die Sektion. Der Pächter verdient sein Geld mit Getränken und Verpflegung.

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                              • Benzodiazepin
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                                • 12.03.2012
                                • 1322
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                                #55
                                AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                Zitat von cane Beitrag anzeigen
                                Bin sehr erfahren, habe erst vor zwei Jahren den Pilatus mit der Zahnradbahn bestiegen, üb 2000 Meter!!! ;)
                                danke für die antwort. ich finde es bei solchen themen manchmal interessant, die sicht von aussenstehenden zu sehen. und ich betrachte dich jetzt mal, trotz dem beeindruckenden palmares, als aussenstehenden

                                Zitat von cane Beitrag anzeigen
                                Deine Sichtweise kann ich nachvollziehen, andererseits, warum sollte A der einen Berg besteigen will gegenüber B der mit der Familie wandert bevorzugt werden? Der DAV richtet sich doch auch an Wanderer und ein Viertel der Hütten liegt im Mittelgebirge.
                                dort bin ich absolut der meinung, dass man sie hübsch und gemütlich und mit dusche und sauna und wasweissichwasnoch machen kann. im mittelgebirge kein problem. solche hütten haben ihre existenzberechtigung. du bringst aber ein gutes beispiel mit der hütte ohne eigene quelle. warum muss in einer solchen hütte eine bewartung sein? warum will man dort eistee für 3 euros verkaufen? ohne die hütte zu kennen: sie wurde nicht dort errichtet, weil die lage versorgungstechnisch ideal ist. wohl eher, weil sie "startpunktmässig" ideal ist. warum steht da keine einfache hütte, vielleicht auch nur ne biwakschachtel, unbewartet, ein gaskocher drin, gut ist?
                                wenn man die hütten in zwei arten aufteilen würde, könnten viele probleme gelöst werden:
                                - luxushütten. gut erreichbar, gute infrastruktur, bewartet, stromversorgung, internet etc.
                                - einfache hütten. wasseraufbereitung? stromversorgung? beides gemäss dem wiki-text ein wichtiger kostenfaktor...wer braucht das? ich nicht.
                                wenn man natürlich in jeder hütte nen hüttenwart will, dann braucht man ne gewisse anzahl übernachtungen. um die zu erhalten, brauchts nen gewissen standard. um den zu finanzieren, brauchts noch mehr übernachtungen. und nicht nur übernachtungen, auch konsumationen. (versucht mal als selbstversorger in so ein berghotel zu gehen, das sieht man gaaar nicht gerne).

                                wenn nun jemand wie ich auf diese hotels verzichten will, kann er ja ein zelt mit raufschleppen und unabhängig von der hütte sein. könnte man meinen. wird leider immer öfter verboten. ist nämlich wirtschaftlicher unsinn, so ein zelt, das gibt keine einnahmen.
                                muss der konsumationszwang, die konsumgesellschaft um jeden preis auch in den bergen gelebt werden? finde ich schade.
                                experience is simply the name we give to our mistakes

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                                • Benzodiazepin
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                                  • 12.03.2012
                                  • 1322
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                                  #56
                                  AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                  Zitat von Vegareve Beitrag anzeigen
                                  OT:

                                  Ich dachte in den Bergen gilt immer noch die Regel, dass man keine Bergsteiger/Wanderer abweisen darf, zur Not schlafen sie eben im Essraum. Hat sich daran was geändert? Wir reden hier immer noch von Bergen, nicht von der Nordseeküste.


                                  Was lese ich für mich daraus hier? Lieber vermehrt zelten..
                                  es war erst ca. 19:00 uhr abends. im essraum darf gemäss der hüttenwartin niemand übernachten, das sei verboten. nach ca. 30 min. hin und her hätte man halt im massenschlag für die beiden platz gemacht. mit dem klaren unterton, dass dies aber eigentlich schlecht geht und daneben ist von den beiden....schliesslich haben sie mehr oder weniger freiwillig den rückzug angetreten. wo man nicht willkommen ist, will man nicht unbedingt bleiben.
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                                  • Ditschi
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                                    • 20.07.2009
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                                    #57
                                    AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                    In der Regel ist das so gestaltet, dass das Übernachtungsgeld abzgl. Kosten(Bettwäsche,...) an die Sektion geht. Wenige Gäste bedeutet dann auch wenig Pacht für die Sektion.
                                    Das hätte ich dann gerne mal in den Vertragsgestaltungen genau gesehen. Pacht heißt, daß sie fließt zwischen Pächter und Verpächter, also zwischen Sektion und Wirt.
                                    Wenn das Übernachtungsgeld direkt an den Sektion e.V. ginge, wäre es keine Pacht. Das würde bedeuten, daß der Wanderer zwei Vertragspartner hätte: für die reine Miete des Schlafplatzes den Sektions e.V, für alle übrigen Dienstleistungen den Pächter? Klingt nicht überzeugend.
                                    Vorstellen könnte ich mir eine vertragliche Regelung zwischen Pächter und Verpächter, daß die Pacht der Höhe nach abhängig gemacht wird von den Mieteinnahmen der Übernachtung. Also Wanderer zahlt Miete und Stornogebühren an Vertragspartner =Wirt=Pächter, dieser zahlt sie als Pacht weiter an Sektions e-V. = Verpächter.
                                    Um es genau zu wissen, müßte man einmal in die Verträge Einblick nehmen.
                                    Ditschi

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                                    • Vegareve
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                                      #58
                                      AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                      OT:
                                      Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
                                      es war erst ca. 19:00 uhr abends. im essraum darf gemäss der hüttenwartin niemand übernachten, das sei verboten. nach ca. 30 min. hin und her hätte man halt im massenschlag für die beiden platz gemacht. mit dem klaren unterton, dass dies aber eigentlich schlecht geht und daneben ist von den beiden....schliesslich haben sie mehr oder weniger freiwillig den rückzug angetreten. wo man nicht willkommen ist, will man nicht unbedingt bleiben.
                                      Na dann hat sich die Wirtin voll daneben benommen. Wären die Leute beim Absteigen im Dunkeln verunglückt, hätte sie womöglich eine Anzeige am Hals. Tsts, die Berge sind echt nicht mehr was sie mal waren .
                                      "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                                      • Ditschi
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                                        #59
                                        AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                        Hier einmal zur Klärung macher offenen Frage die Hütten- und Tarifordnung des DAV:

                                        http://www.alpenverein.de/huetten-we...aid_10214.html

                                        Zum Thema ( Hüttenreservierung / Anzahlung/ Stornogebühr) Punkt 3.2

                                        2.3 Reservierungen und Stornogebühr

                                        Die Hüttenwirtsleute dürfen Vorausbestellungen für max. 75% der Schlafplätze entgegennehmen. Es steht den Hüttenbewirtschaftern frei Anzahlungen einzuheben bzw. im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt eine angemessene Stornogebühr geltend zu machen. Details erhalten Sie von den Hüttenwirtsleuten.
                                        Wenn es den Hüttenwirtsleuten freisteht, Vorausbestellungen entgegenzunehmen, Anzahlungen zu verlangen und eine Stornogebühr zu erheben, läßt das im Rückschluß die Deutung zu, daß das Geld auch an sie geht und nicht direkt an die DAV-Sektion. Sonst wäre es der Sektion nicht egal.

                                        Sonst habe ich trotz Suche keinen anderen expliziten Hinweis gefunden, wer nun das Übernachtungsgeld bekommt.

                                        Ditschi

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                                        • beigl
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                                          • 28.01.2011
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                                          #60
                                          AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung

                                          Ich finde es absolut ok, eine Anzahlung einzuheben, um der Spassreservierungen Herr zu werden. Nicht ok finde ich, dass man die Kohle nicht zurückkriegt, wenn man absagt. 24 Stunden vorher müsste für Mitglieder schon drin sein, dass ist immerhin eine Bergtour kein Businesstrip. Und ein bisschen finde auch, dass die Infrastruktur der Vereinshütten (ausgenommen Verpflegung) für die Mitglieder da sein sollten und nicht wie ein beliebiger Wirtschaftsbetrieb geführt werden sollten.

                                          huettentest.de kann man übrigens vergessen, dort ist Zensur Trumpf. Wenn einem Hüttenwirt Kritik nicht passt, wird die Rezension gelöscht, selber erlebt.
                                          Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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