AW: Hüttenreservierungen und Anzahlung
Richtig, er soll durch die Absage keinen Nachteil erleiden, also seinen Mietanspruch behalten. Er soll durch die Absage aber auch nicht doppelt verdienen, indem er gleich wieder neu vermietet und von beiden Mietern voll kassiert.
Nun ist dieses
Mieter: " Du hättest aber neu vermieten können"
Wirt: " Nein, da kam keiner ."
Mieter: " Das glaube ich nicht"
hoch streitbelastet. Da ist eine friedliche angemessene pauschalierte Stornogebühr streitverhütend für beide Seiten. Da sollte man nicht drüber jammern. Könnte schlimmer kommen.
Ditschi
Interessant, wenn er also neu vermietet bekommt muss man nichts zahlen, das wusste ich nicht. Macht aber Sinn.
mfg
cane
mfg
cane
Nun ist dieses
Mieter: " Du hättest aber neu vermieten können"
Wirt: " Nein, da kam keiner ."
Mieter: " Das glaube ich nicht"
hoch streitbelastet. Da ist eine friedliche angemessene pauschalierte Stornogebühr streitverhütend für beide Seiten. Da sollte man nicht drüber jammern. Könnte schlimmer kommen.
Ditschi
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