Wildcampen in Frankreich / Spanien?

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  • Miraculix
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    • 20.03.2007
    • 136
    • Privat

    • Meine Reisen

    Wildcampen in Frankreich / Spanien?

    Hallo,

    kann mir jemand mitteilen, ob das Wildcampen in Frankreich erlaubt ist?
    P. S.: Wild hört sich wild an. Gemeint ist ein verantwortungsvoller Umgang in und mit der Natur.
    Pflege das Leben, wo Du es triffst. (Hildegard von Bingen)

  • Das kleine Nachtgespenst
    Anfänger im Forum
    • 09.03.2007
    • 46

    • Meine Reisen

    #2
    nee is Verboten...sogar recht streng.....naja man verstehts...wer will schon Strände voller Zelte? :P
    Eltern haften für ihre Kinder.

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    • Christine M

      Alter Hase
      • 20.12.2004
      • 4084

      • Meine Reisen

      #3
      Zum Glück besteht Frankreich aber nicht nur aus Stränden.

      Ich kann leider nur wiedergeben, was bei FFRandonnée in den FAQ steht (die in Frankreich natürlich nicht für "Frequently Asked Questions" stehen dürfen, das wäre ja englisch - igittigitt - sondern für "Foire aux Questions" ):

      La règle pour le bivouac ou camping sauvage ?

      Le camping sauvage ou bivouac est permis, sous réserve de l'accord du propriétaire du terrain.

      Il est interdit sur les plages, en bordure de route, sur certains sites recensés (se renseigner en mairie)

      Il est toléré pour une nuit, uniquement de 19h à 9h et à plus d'une heure de marche des limites des Parcs nationaux ou d'un accès routier.

      Pour plus de précision, se reporter aux sites des parcs nationaux.
      Kurz zusammengefaßt: Mit Zustimmung des Grundeigentümers sind wild zelten oder Biwak erlaubt. Es ist verboten an Stränden, am Straßenrand und an bestimmten Plätzen (Information beim Bürgermeisteramt). Es wird geduldet für eine Nacht von 19 Uhr bis 9 Uhr über eine Stunde Fußmarsch von Nationalparkgrenzen und der nächsten Straße entfernt.

      Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber so steht es da jedenfalls.

      Christine

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      • chrysostomos
        Dauerbesucher
        • 09.02.2005
        • 687

        • Meine Reisen

        #4
        Zitat von Christine M Beitrag anzeigen
        Es wird geduldet für eine Nacht von 19 Uhr bis 9 Uhr über eine Stunde Fußmarsch von Nationalparkgrenzen und der nächsten Straße entfernt. Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber so steht es da jedenfalls.
        Salve Christine

        In etwa so steht es auf allen Eingangstafeln der verschiedenen Nationalparks entlang des GR-5 sowie in den entsprechenden FFR-Guides. Allerdings bezieht sich die 1-Stunden-Fussmarschregel auf die Aussengrenze des Nationalparks und nicht auf die nächste Strasse. Praktisch habe ich jedoch noch nie eine entsprechende Kontrolle erlebt. Wichtig ist: Biwak ist nicht das selbe wie Camping! Letzteres ist in den Nationalparks grundsätzlich verboten!

        Grüsse aus dem Süden

        Marc

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        • rumtreiberin
          Alter Hase
          • 20.07.2007
          • 3236

          • Meine Reisen

          #5
          Sehr viele französische Gemeinden haben ja ihren Camping Municipal, zumindest außerhalb von Côte d'Azur, Provence und einigen anderen touristisch ganz heftig heimgesuchten Regionen sind die bezahlbar und auch nicht übermäßig luxuriös ausgestattet. Hat eine Gemeinde sowas, verbietet sie natürlich das Wildcampen. Gibts keinen Camping Municipal stehen oft Schilder rum "Camping reglementé - s'adresser à la mairie" - "Camping ist reglementiert, wenden Sie sich ans Bürgermeisteramt" Diese hübschen Schilder hängen wohl mit der Tatsache zusammen daß es in Frankreich immer noch eine recht ansehnliche Menge Fahrende gibt, nicht mehr mit Pferd und Wagen sondern mit Auto und Wohnwagen. In solchen Gemeinden wird einem dann meist eine Wiese am Sportplatz als Quartier angeboten, oftmals sogar mit der Möglichkeit Wasser zu bekommen oder gar zu duschen. Französische Sprachkenntnisse und Eintreffen nicht zu spät sin da natürlich nützlich. "Richtig" wild campen wird zumindest bei unmotorisierten Reisenden toleriert, und wenn man anständig fragt wenn man bei einem Bauern sein Lager aufschlagen will, ist das auch kein Problem. Bei meinen Frankreichtouren per Rad in Nord- und Westfrankreich hatte ich meist wilde Übernachtung und Campingplatz-Übernachtung im Wechsel, hatte den Vorteil daß ich im dümmsten Fall (einmal hat mich die Polizei gefunden) dann sagen konnte "eigentlich wollte ich ja auf den Campingplatz in XY,aber guckense mal, von hier bin ich gestartet und dann hatte ich nen Platten, da hab ich das nicht mehr geschafft..." da ich die lustigen handgeschriebenen Quittungszettel der kleinen Campingplätze immer aufgehoben hab um sie zwischen die Fotos zu kleben, wars auch kein Problem das zu beweisen - außer einem du-du-du so ganz richtig ist das aber nicht haben auch die Polizisten nichts gesagt, trotz "richtigem" Zelt.

          In Andalusien gibts richtig Streß fürs Zelten am Strand, auch Feuer machen ist absolut verboten, nicht nur daß die Küstenwache von See aus kontrolliert, sie verhängen auch noch saftige Geldstrafen. In Zentralspanien und überall wo es nicht so touristisch ist, geht es wohl besser.

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          • SabineBade
            Gerne im Forum
            • 13.03.2007
            • 60
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Zitat von chrysostomos Beitrag anzeigen

            In etwa so steht es auf allen Eingangstafeln der verschiedenen Nationalparks entlang des GR-5 sowie in den entsprechenden FFR-Guides.
            Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel macht aber der Parc National de la Vanoise:
            Hier ist auch Biwaken generell verboten! Lediglich neben bestimmten Refuges (nicht an allen!) ist es erlaubt – allerdings auch nur in den Monaten Juli und August!
            Eine entsprechende Liste (wo darf man – wo darf man nicht) liegt an den Eingängen zum Nationalpark an den Infostellen aus.

            Gruss
            Sabine
            Unterwegs in den Westalpen [http://westalpen.wordpress.com]

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            • Andreas_F
              Neu im Forum
              • 18.07.2006
              • 5

              • Meine Reisen

              #7
              Zitat von Christine M Beitrag anzeigen

              Kurz zusammengefaßt: Mit Zustimmung des Grundeigentümers sind wild zelten oder Biwak erlaubt. Es ist verboten an Stränden, am Straßenrand und an bestimmten Plätzen (Information beim Bürgermeisteramt). Es wird geduldet für eine Nacht von 19 Uhr bis 9 Uhr über eine Stunde Fußmarsch von Nationalparkgrenzen und der nächsten Straße entfernt.

              Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber so steht es da jedenfalls.

              Christine
              Moin,

              in den Nationalparks wird das sehr unterschiedlich gehandhabt, Vercors steht
              etwas von 300m Umkreis um die Schutzhütten, in der Chartreuse war keine räumliche Einschränkung vorhanden, innerhalb Ballon des Vosges und
              Haut-Jura teilweise verboten.

              Gruß Andreas

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