Zitat von opa
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Zivilrecht und Strafrecht sind in aller Regel unabhängig voneinander zu betrachten. Sie können aber eine gewisse präjudizielle Wirkung aufeinander haben. In der Regel ist aber der Zivilrichter nicht an ein Strafurteil gebunden, umgekehrt der Strafrichter auch nicht an ein Zivilurteil.
Im Zivilrecht streiten Bürger gegen Bürger. Der Staat ist nicht beteiligt, außer, daß er die Richter stellt zur Streitbeilegung.
Im Strafrecht geht es Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, gegen Bürger.
Es ist denkbar, daß jemand für das gleiche Verhalten im Strafrecht vom Strafrichter freigesprochen wird, er jedoch vom Zivilrichter im zivilen Parallelverfahren verurteilt wird. Und das Im Einklang mit den Gesetzen, weil im Strafrecht ein anderer Verschuldensmaßstab gilt als im Zivilrecht. Kurz , grob und folglich ungenau: im Strafrecht gilt ein individueller Verschuldensmaßstab, im Zivilrecht ein objektivierter und damit weiter gefaßter Verschuldensmaßstab. Mehr als kurz, grob und ungenau wäre hier viel zu langatmig.
Ditschi
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