AW: Berg- und Kletter-Unfälle
Die Argumentation des Beklagten finde ich ziemlich eigenwillig: "Der Unfall sei letztlich durch den Kläger verschuldet, da sich dieser bewusst auf die Sicherung mittels einer Tube eingelassen habe, wohlwissend, dass es andere wesentlich bessere Sicherungsgeräte gebe. Der Beklagte habe nichts falsch gemacht." Insbesondere der letzte Satz ist nach meinem Dafürhalten absoluter Unsinn.
Interessant ist aber, dass augenscheinlich allein aufgrund der Sturzhöhe bis zum Beweis des Gegenteils grobe Fahrlässigkeit angenommen wird. Da geht man als Sicherer doch schon ein ganz ordenliches Risiko ein. Fehler können schließlich auch bei Leuten passieren, die den Umgang mit Sicherungsmitteln eigentlich beherrschen (weiß ich zufällig).
Die Argumentation des Beklagten finde ich ziemlich eigenwillig: "Der Unfall sei letztlich durch den Kläger verschuldet, da sich dieser bewusst auf die Sicherung mittels einer Tube eingelassen habe, wohlwissend, dass es andere wesentlich bessere Sicherungsgeräte gebe. Der Beklagte habe nichts falsch gemacht." Insbesondere der letzte Satz ist nach meinem Dafürhalten absoluter Unsinn.
Interessant ist aber, dass augenscheinlich allein aufgrund der Sturzhöhe bis zum Beweis des Gegenteils grobe Fahrlässigkeit angenommen wird. Da geht man als Sicherer doch schon ein ganz ordenliches Risiko ein. Fehler können schließlich auch bei Leuten passieren, die den Umgang mit Sicherungsmitteln eigentlich beherrschen (weiß ich zufällig).
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