AW: Berg- und Kletter-Unfälle
Blue, Du hast vollkommen Recht, dass das Gericht natürlich auf Grundlage der Anhörung von Sachverständigen urteilt. Aber damit folgte es der Sicht, dass der Kletterer keine Teilschuld allein dadurch trägt, dass er sich durch ein Tube sichern gelassen hat. Das ist der wichtige Aspekt, denn ansonsten wäre eine nicht-halbautomatische Sicherungsmethode per se fahrlässig. Und klar liegt die Beweislast für einen Absturz beim Sicherer. Dieser muss alles dafür tun, um einen Sturz zu halten und sich dafür rechtfertigen, wenn er dies nicht getan hat. Z.B. wäre Bewusstlosigkeit durch Steinschlag trotz Helm damit wahrscheinlich weiterhin ein gerichtsfester Grund, weshalb man einen Sturz nicht halten konnte. Mit einer impliziten Halbautomaten-Pflicht wäre dies nicht der Fall.
Zitat von blue0711
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