AW: Berg- und Kletter-Unfälle
Es geht hier um zweierlei
Das Tragen eines Helms ist beim Klettern, Rad- und Schifahren (sowie einigen anderen Aktivitäten) eine übliche Sicherheitsvorkehrung. Ohne Zweifel.
Beim Aufstehen aus dem Bett ist das Tragen eines Helms nicht üblich. Also bist Du raus. Glückspilz.
Hiermit lässt das Gesetz den Gerichten einen Entscheidungsspielraum. Wenn die Anwälte sich nicht darüber streiten könnten, ob eine Missachtung "schwerwiegend" ist oder nicht, dann wäre das ja zu schade um das gute Geschäft.
Wingsuitunfälle sind der Unfallversicherung i.d.R. egal - das interessiert bestenfalls die Hinterbliebenenversorgung.
Zitat von Benzodiazepin
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die üblichen Sicherheitsvorkehrungen
Beim Aufstehen aus dem Bett ist das Tragen eines Helms nicht üblich. Also bist Du raus. Glückspilz.
in «schwerwiegender Weise» missachten.
Zitat von Benzodiazepin
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