Hallo!
Habe heute mal den Brügelmann-Katalog auf Arbeit gelesen (man hat ja sonst nix zu tun
) dort waren nur ein paar Lampen drin aber unten ganz groß das man keine ohne Zulassung verkauft und so weiter. Dann stand in etwa sinngemäß da (muss mal aus dem Kopf rezitieren) das man mit nicht zugelassener Beleuchtung am Rad bei jedem Unfall immer die Schuld zugesprochen bekommt. Dazu gäbe es auch entsprechende Urteile.
Hat sowas schonmal jemand gehört und ist da was dran oder dreht man sich da wieder was zurecht wie man es gerne hätte? Ich könnte es ja verstehen wenn man man ohne Licht fährt das man die Schuld (oder Teilschuld) zugesprochen bekommt, aber nicht nur weil so ein lustiges 10 Lux-Prüfzeichen fehlt.
Torsten...der vorn halt 100+ Lux hat
Habe heute mal den Brügelmann-Katalog auf Arbeit gelesen (man hat ja sonst nix zu tun

Hat sowas schonmal jemand gehört und ist da was dran oder dreht man sich da wieder was zurecht wie man es gerne hätte? Ich könnte es ja verstehen wenn man man ohne Licht fährt das man die Schuld (oder Teilschuld) zugesprochen bekommt, aber nicht nur weil so ein lustiges 10 Lux-Prüfzeichen fehlt.
Torsten...der vorn halt 100+ Lux hat

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