Radweg, falsche Seite

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  • Prachttaucher
    Freak

    Liebt das Forum
    • 21.01.2008
    • 12040
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    • Meine Reisen

    Radweg, falsche Seite

    Frage an die Fachleute :

    Ich benutze einen Fahradweg auf der für mich falschen Seite und benutze dort eine grüne Fußgänger/ Radfahrerampel. Hat denn ein von der Hauptstraße abbiegender Autofahrer dort Vorfahrt, trotz der für mich grünen Ampel, weil ich mich auf der falschen Seite befinde ? Dieser Ansicht war zumindest vorhin ein Autofahrer, der mich vorhin beinahe über den Haufen gefahren hätte.

    P.S. Daß es eine richtige und eine falsche Radwegeseite gibt ist mir schon klar. Immer halte mich nicht daran, fahre allerdings dann ggü. entgegenkommenden Radlern/ Fußgängern sehr umsichtig und weiche immer aus.

    P.P.S. Letztendlich heißt das natürlich v.a. noch mehr aufpassen als bisher, egal wie die Rechtslage ist.

  • blitz-schlag-mann
    Alter Hase
    • 14.07.2008
    • 4851
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Radweg, falsche Seite

    Hi,

    imho Du musst als Radfahrer die richtige Seite benutzen. Sonst droht Teilschuld.

    Siehe auch http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php

    http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php

    (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

    Nachtrag: Ich bin Rad- und Autofahrer. Radfahrer sind oft schwer/zu spät zu erkennen, wenn Sie die falsche Seite benutzen.
    Viele Grüße
    Ingmar

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    • Chiloe
      Fuchs
      • 19.07.2009
      • 1411
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Radweg, falsche Seite

      Vorfahrt hat er ganz sicher nicht! Das mit der Teilschuld kommt da schon eher hin.
      Zumal, wenn es die klassische Rechtsabbiegersituation war, in der Du als "Geisterfahrer" von vorne kommst, müsste Dich der Autofahrer egtl. wesentlich früher und besser erkennen, als die Radfahrer, die evtl. in seinem Rücken unterwegs sind.
      Wenn er Dich dann doch fast über den Haufen fährt, hat er schlichtweg gepennt! Die Typen, die in jeder Situation groß das Diskutieren anfangen, weil sie per se von der eigenen Unschuld überzeugt sind, sind mir eh die Allerliebsten ...
      ausrüstungsverliebter Schönwetter- & Gelegenheitstrekker

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      • Stephan Kiste

        Vorstand
        Lebt im Forum
        • 17.01.2006
        • 6887
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Radweg, falsche Seite

        Das ist ein spannendes Thema.
        Letztes Jahr ist eine Novelle verabschiedet worden, in der Radfahrer
        als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gehandelt werden.
        Das sie die Fahrradwege benutzen müssen ist damit ausser Kraft getreten.
        Dies kann eine Gemeinde nur noch unter bestimmten Vorraussetzungen anordnen.
        Diese soll aber wohl gerade wieder gekippt werden :-(
        Ansonsten stehen sich da verschiedene Gesetze gegenüber.
        Der Autofahrer darf nur so schnell fahren, das er anhalten kann.
        Er hat als potentiell größere Gefahr mehr Verantwortung gegenüber den Schwächeren. Da eine Ampel schon den Verkehr regelt sollte es für ihn schlechter aussehen.
        Hättest Du das Fahrrad geschoben, wäre alles klar :-)
        Habe aber selber auch noch nie gepeilt, ob und wenn ja wann man
        welche Seite benutzen darf. In Essen sind die Fahrradwege manchmal so konfuß, das ich spontan entscheide wo ich mir sicherer vorkomme
        auch auf die Gefahr, nem Autofahrer auf die Füße zu treten ( ja, fahre auch Auto, dann aber straight nach STvO!)

        Mein Bekannter hatte vor 2 Monaten einen Unfall an einer Ampel,
        und ein abbiegender Autofahrer hat ihn erwischt.
        Letztenendes ist alles eingestellt worden ( auch die Körperverletzung,
        die die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Fahrradfahrer beantragte???).
        Grund, schuldfrage nicht ermittelbar, beide behaupteten bei Grün gefahren
        zu sein?
        Also letzten endes kommt es immer auf den Einzelfall an
        und man hat alles richtig gemacht, wenn man auch mal nachgibt,
        dafür aber einen Unfall vermeidet.
        Das viele Autofahrer genau darauf spekulieren scheint kein Gerücht zu sein?!

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        • Flachlandtiroler
          Freak
          Moderator
          Liebt das Forum
          • 14.03.2003
          • 30218
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          • Meine Reisen

          #5
          AW: Radweg, falsche Seite

          ACK, Schuldteilung: Du die Beulen , Rest Krankenkasse und Versicherung. Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld für:
          - Geisterradeln
          - Vorfahrt nehmen
          - über die Fußgängerfurt / -ampel radeln

          OT: Ich kenne mittlerweile zwei Leute, die als Fußgänger bei grüner Fußgängerampel (also völlig im Recht) von abbiegenden Autofahrern angefahren wurden und bleibende Schäden erlitten.
          Das macht keine Strafe und keine Versicherung wieder gut. Also bitte schön defensiv bleiben


          Gruß, Martin
          Meine Reisen (Karte)

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          • Flachlandtiroler
            Freak
            Moderator
            Liebt das Forum
            • 14.03.2003
            • 30218
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Radweg, falsche Seite

            Zitat von Stephan Kiste Beitrag anzeigen
            Letztes Jahr ist eine Novelle verabschiedet worden, in der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gehandelt werden.
            Das sie die Fahrradwege benutzen müssen ist damit ausser Kraft getreten.
            Dies kann eine Gemeinde nur noch unter bestimmten Vorraussetzungen anordnen. Diese soll aber wohl gerade wieder gekippt werden :-(
            NACK.
            Wenn die Gemeinde / Stadt da StVo-Zeichen 237 ("blauer Lollipop") einbetoniert hat, dann fährt Du auf dem Radwech, oder Du hast ggf. eben Mitschuld.

            Du kannst im Einzelfall gerne die Gemeinde / Stadt auffordern, die Benutzungspflicht für einen bestimmten Radwech aufzuheben; ggf. auch per Klage -- der ADFC hilft.
            Aber Deine Klage ändert nachträglich nichts an der Schuldverteilung bei einem Unfall

            OT:
            Zitat von Stephan Kiste Beitrag anzeigen
            Mein Bekannter hatte vor 2 Monaten einen Unfall an einer Ampel, und ein abbiegender Autofahrer hat ihn erwischt.
            Letztenendes ist alles eingestellt worden ( auch die Körperverletzung,
            die die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Fahrradfahrer beantragte???).
            Grund, schuldfrage nicht ermittelbar, beide behaupteten bei Grün gefahren
            zu sein?
            Wenn beiide Grün hatten, wäre doch klar dass der Abbieger Vorfahrt gewähren muß?! Das muß ich jetzt nicht verstehen, egal.
            Meine Reisen (Karte)

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            • Inukshuk
              Dauerbesucher
              • 19.12.2003
              • 951
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Radweg, falsche Seite

              Eine explizite Regelung für diesen Fall wird es sicher nicht geben, schließlich darf er ja theoretisch gar nicht vorkommen (weil Du da ja nicht fahren darfst). Deswegen darauf zu schließen, dass er Vorfahrt habe, finde ich ziemlich gewagt von dem Autofahrer. Aber wie die anderen schon meinten, im Falle eines Unfalls würde es vermutlich auf Teilschuld beiderseits hinauslaufen.
              I let my mind wander and it never came back.

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              • Prachttaucher
                Freak

                Liebt das Forum
                • 21.01.2008
                • 12040
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                • Meine Reisen

                #8
                AW: Radweg, falsche Seite

                Mit der Teilschuld wird´s wohl stimmen (stand wohl in einem ADAC-Heft) und letztendlich ist man als Radfahrer eh der Leidtragende. Das Problem ist wohl folgendes : Der Autofahrer achtet hauptsächlich auf die anderen Autofahrer um die Lücke zu erkennen, die im das Abbiegen ermöglicht. Ist die nur klein, wird entsprechend beschleunigt, dann kommt aber plötzlich noch die Fußgängerampel. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, daß er einen Fußgänger aus der (für ihn ja erlaubten Richtung) eher gesehen hätte...

                Ich muß auch zugeben, daß ich als Autofahrer auch schon einen Radler beinahe übersehen hätte. Hier das Problem wenn ein Radweg die Straße kreuzt auf der man auf die Hauptstraße auffahren will. Erst vor dem Radweg halten, links und rechts schauen, dann an die Hauptstraße ranfahren, wieder links und rechts schauen, wäre richtig gewesen.

                Mit den Schildernummern kann ich leider nicht so viel anfangen. Habe das aber so verstanden, daß eine beidseitige Benutzung der Radwege durch ein Schild genehmigt sein muß (wahrscheinlich ein Doppelpfeil drauf). Das ist dort dann eher nicht der Fall.

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                • Monika
                  Fuchs
                  • 04.11.2003
                  • 2051
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Radweg, falsche Seite

                  Zitat von Prachttaucher Beitrag anzeigen
                  Frage an die Fachleute :

                  Ich benutze einen Fahradweg auf der für mich falschen Seite
                  Das Unfallrisiko auf einem linksseitigen Radweg ist DEUTLICH höher, daher würde ich da wirklich _SEHR_SEHR_ vorsichtig fahren!
                  Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Kritik_wegen_stark_erh.C3.B6hter_Unfallgefahr

                  Radweg und Fußgängerampel sind dann ein 2. Thema. Es ist ein Unterschied, ob auf der Fußgängerampel auch ein Radsymbol ist, ob Rad und Fußweg gemeinsam, direkt nebeneinander oder mit Abstand über die Kreuzung geführt werden.

                  Du siehst: trivial ist die Fragestellung nicht - man müsste schon ganz genau wissen, wie die Striche auf der Fahrbahn sind, was genau die Ampel anzeigt und wer von wo gekommen ist, um genauere Aussagen machen zu können.
                  Generell ist die Benutzung eines nicht benutzungspflichtigen linksseitigen Radweges verboten (tolles Wortspiel) und damit ist es wahrscheinlich, dass du eine Teilschuld bekommen hättest.

                  Monika

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                  • Prachttaucher
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 21.01.2008
                    • 12040
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Radweg, falsche Seite

                    Danke, guter Link zu dem Thema...

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                    • O_l_i
                      Dauerbesucher
                      • 22.01.2009
                      • 761
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                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Radweg, falsche Seite

                      Zitat von Prachttaucher Beitrag anzeigen
                      Ich benutze einen Fahradweg auf der für mich falschen Seite und benutze dort eine grüne Fußgänger/ Radfahrerampel.
                      Also wenn da ne Radfahrerampel ist, dann darfst du da doch auch fahren.. Und dann trifft dich so weit ich weiß gar keine Schuld. Ich würd natürlich trotzdem vermeiden, dich umfahren zu lassen

                      Was genau war das denn für eine Ampel?
                      Oli
                      .

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                      • Torres
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 16.08.2008
                        • 32305
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Radweg, falsche Seite

                        Zur falschen Seite des Radwegs: Grundsätzlich sind Radwege Einbahnstraße und es ist in Fahrtrichtung rechts zu fahren, es sei denn, ein Schild gibt den Radweg zweispurig frei (blauens Schild mit zwei Richtungspfeilen).

                        Was den Abbieger angeht: Wer selbst Fahrrad fährt, wie ich, übersieht Falschfahrer schnell, da man ja weiß, dass von vorne kein schnelles Fahrzeug kommen kann und es volle Konzentration bedarf, zu sehen, ob von rechts ein Fahrradfahrer kommt.
                        Anders ausgedrückt: Autofahrer fährt an Ampel ran, kurzer Check: Kommen Fußgänger von vorne, Fußgänger sind langsam, die kann man berechnen. Dann umdrehen, ganz nach hinten, ob ein Fahrradfahrer angerast kommt. Wenn nicht, dann kurzer Blick zur Seite, ob sich noch einer vor der Ampel befindet, dann los fahren, die Autos dahinter drängeln schon.
                        Jetzt klar, warum Falschfahrer übersehen werden? Wer dann mit Vollspeed auf der falschen Seite ankommt und meint, auch noch Vorfahrt zu haben, ist einfach naiv.

                        Wenn ich schon falsch (oder auf dem Bürgersteig) oder sonstwie fahre, kann ich jedenfalls defensiv, langsam und rücksichtsvoll fahren.

                        Übrigens: Das mit dem neuen Gesetz, demnach tatsächlich Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind, habe ich auch gehört. Das heißt, sie dürfen theoretisch die Grünphase an der Ampel so lange nutzen wie der Autoverkehr auch. Das hieße, dass Radfahrer (natürlich nur auf der richtigen Seite des Radwegs) parallel zu den Autos bei Rot rüberfahren dürften und Rechtsabbieger nicht mehr über die Straße kämen. Daher werden bei uns gerade alle Fußgängerampeln umgerüstet und enthalten das kombinierte Fußgänger/Fahrradsymbol, damit rot und grün der Fußgängerampel für Radfahrer bindend sind!
                        Oha.
                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                        • Stephan Kiste

                          Vorstand
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                          • 17.01.2006
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                          #13
                          AW: Radweg, falsche Seite

                          Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                          NACK.
                          Wenn die Gemeinde / Stadt da StVo-Zeichen 237 ("blauer Lollipop") einbetoniert hat, dann fährt Du auf dem Radwech, oder Du hast ggf. eben Mitschuld.

                          Du kannst im Einzelfall gerne die Gemeinde / Stadt auffordern, die Benutzungspflicht für einen bestimmten Radwech aufzuheben; ggf. auch per Klage -- der ADFC hilft.
                          Aber Deine Klage ändert nachträglich nichts an der Schuldverteilung bei einem Unfall

                          OT:

                          Wenn beide Grün hatten, wäre doch klar dass der Abbieger Vorfahrt gewähren muß?! Das muß ich jetzt nicht verstehen, egal.

                          OT: Sorry, der Autofahrer kam an der Kreuzung aus entgegengesetzter Richtung und ist links abgebogen, der Radfahrer wollte geradeaus auf der richtigen Seite über eine Fußgängerampel fahren. Nur einer konnte grün haben, für den anderen war entsprechend rot.

                          Mit den Schildern bin ich mir nicht sicher,
                          wenn sie gesetzeswiedrig stehen
                          wird das vor Gericht nach der Vorschrift, oder nach dem Schild bewertet?
                          Als "Extrembeispiel" innerorts würde, warum auch immer ein 120km/h Schild stehen (Jungesellenstreich?!), es entbindet doch nicht von der Regel innerorts Grundsätzlich 50km/h zu fahren. Wie würde jemand geahndet werden, der mit 120km/h durch eine Ortschaft fährt?

                          Zur Radwegebenutzungspflicht bitte hier lesen:
                          http://www.radtouren.net/htm-seiten/gerichtsurteil_zu_radwegebenutz.htm

                          Az. BayVGH 11 B 08.186

                          http://www.radsport-forum.de/frame/f10369.htm

                          Demnach fahre ich da, wo es mir am sichersten erscheint, auch wenn da ein Radweg mit Lolipop ist, nutze ich die Straße, wenn es gefühlt sicherer ist und sehe mich durch das Gesetz und diese Urteile bestätigt.
                          Das heist natürlich nicht, alle anderen Gesetze in der STvO zu
                          mißachten, ich glaube aber im konkreten Fall würde eher die Laune der
                          Richter/in eine Rolle spielen, vorrausgesetzt es wäre zum Schaden gekommen, als die Auslegungen der Gesetze, da beide fahrlässig gehandelt haben.

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                          • Prachttaucher
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                            • 21.01.2008
                            • 12040
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                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Radweg, falsche Seite

                            Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                            Wenn ich schon falsch (oder auf dem Bürgersteig) oder sonstwie fahre, kann ich jedenfalls defensiv, langsam und rücksichtsvoll fahren...
                            Das ist klar und das habe ich auch gemacht, ich kam auch nicht angeschossen, sondern ich fuhr gerade langsam über die Ampel rüber. Der Autofahrer kam aber angeschossen.

                            Ohne es jetzt genau zu wissen, es ist eher eine Fußgängerampel. Also muß ich da wohl eh absteigen auch wenn sie einen Radweg überbrückt. Das Problem an dem Übergang : Auch als reiner Fußgänger sehe ich bei viel Verkehr nicht unbedingt rechtzeitig, wenn ein Auto von der gegenüberliegenden Hauptstraßenseite hierhin abbiegt und mich übersieht. Alles nicht so einfach...
                            Hätte ich das Rad geschoben wär´s wahrscheinlich auch noch nicht korrekt ? Fahre ich mit dem Rad rüber bin ich zumindest schneller wieder in Sicherheit.

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                            • Prachttaucher
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                              #15
                              AW: Radweg, falsche Seite

                              Zitat von Stephan Kiste Beitrag anzeigen
                              ...
                              Demnach fahre ich da, wo es mir am sichersten erscheint....
                              So mache ich es und fahre z.T. (entsprechend umsichtig) auch auf dem Gehweg. Was natürlich auch nicht korrekt ist!

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                              • Torres
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                                • 16.08.2008
                                • 32305
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Radweg, falsche Seite

                                Vielleicht war in dem Fall der Autofahrer wirklich eine Pflaume, das will ich wirklich nicht ausschließen. Es gibt auch notorische Mobber, die niemand anderes auf der Straße dulden und sich den Weg frei denken. Oder er war mit seinen Gedanken woanders (z.B. bei Fußball??? Im Moment fahren viele Verkehrsteilnehmer äußert bedenklich).
                                Und es gibt natürlich wirklich Kreuzungen, die schlecht einsehbar und missverständlich konstruiert sind. Bei bestimmten Ecken herrscht bei mir daher immer Alarmstufe - egal ob ich im Recht bin oder nicht - ich werde trotz Warnweste konsequent übersehen und stelle mich darauf ein

                                Allerdings ertappe ich mich als Autofahrer ab und zu auch dabei, Fahrradfahrer zu übersehen (selbst wenn die richtig fahren!). Mittlerweile muss man im Verkehr auf soviele Parameter achten, dass es durchaus zu einer Überforderung kommen kann und man eigentlich selbstverständliche Reize nicht mehr wahrnimmt. Das ist mir dann immer furchtbar peinlich und ich versuche, mich zu entschuldigen, ändert aber nix am Problem.
                                Oha.
                                (Norddeutsche Panikattacke)

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                                • Prachttaucher
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                                  • 21.01.2008
                                  • 12040
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Radweg, falsche Seite

                                  Das war mir bei Radlern auch 2-mal schon passiert und da war schon deren Geschwindigkeit das Problem...

                                  Ist zumindest ganz gut beide Seiten zu kennen...

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                                  • Inukshuk
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                                    • 19.12.2003
                                    • 951
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Radweg, falsche Seite

                                    Zitat von Prachttaucher Beitrag anzeigen
                                    Hätte ich das Rad geschoben wär´s wahrscheinlich auch noch nicht korrekt ? Fahre ich mit dem Rad rüber bin ich zumindest schneller wieder in Sicherheit.
                                    ?Warum sollte es nicht korrekt sein, wenn Du Dein Rad auf dem Fußweg schiebst? Wenn der Autofahrer in die Straße abbiegt, die Du gerade überquerst, hast Du als Fußgänger selbstverständlich Vorrang (solange Du bei grün losgehst ).
                                    I let my mind wander and it never came back.

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                                    • Torres
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                                      • 16.08.2008
                                      • 32305
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Radweg, falsche Seite

                                      Stimmt, schieben ist korrekt. Geschoben darf das Fahrrad auch auf dem Gehweg bewegt werden, egal in welcher Richtung.

                                      Übrigens: Auch über Fußgängerüberwege muss das Fahrrad geschoben werden, sonst brauchen Autofahrer Dir keinen Vorrang ein zu räumen. Ist ja schließlich ein Fußgängerüberweg. Wie das bei Fußgängerüberwegen mit parallelem Radweg ist, kann ich nicht sagen, da haben sicherlich auch Fahrradfahrer Vorrang. Aber bei normalen Fußgängerüberwegen, z.B. an Schulen oder so, müssen Radfahrer schieben.
                                      Oha.
                                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                                        • 16.02.2005
                                        • 2155
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                                        #20
                                        AW: Radweg, falsche Seite

                                        Hier mal ein Versuch, die Situation der Autofahrer deutlicher zu machen:

                                        Mal unabhängig davon, wer von den Beteiligten jetzt mehr oder weniger Schuld hat... Vor 2 oder 3 Jahren hätte ich bei rechts Abbiegen in vergleichbarer Situation fast eine Radfahrerin über den Haufen gefahren. (Übrigens hat in dem Fall die Radfahrerin übel rumgeschimpft. Okay, sie hatte sich erschrocken. Ich mich aber auch.)

                                        Ich bin an den Fußgängerüberweg rangefahren, habe die Fußgänger rübergehen lassen, mich dann umgesehen, ob von hinten noch ein Radfahrer kommt; und bin dann losgefahren. Dummerweise war die Radfahrerin halt schneller als es ein Fußgänger hätte sein können. Ich habe keine Ahnung, aus welcher Richtung sie gekommen war. Gesehen habe ich sie erst, als sie direkt vor mir war.

                                        Okay, seitdem versuche ich, mit sowas zu rechnen. War sicher auch mein Fehler. Aber den physischen Schaden hätte sie gehabt.

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