Fränkische Saale ab sofort für Paddler verboten

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  • Waldhexe
    Alter Hase
    • 16.11.2009
    • 3218
    • Privat

    • Meine Reisen

    Da hilft dann der Blick in den Flächennutzungsplan, wo die Flächen definiert sind in innerorts, außerorts, Sportflächen, Erholungsflächen und so weiter und wo ein Park eben kein Wald ist.

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    • Waldhexe
      Alter Hase
      • 16.11.2009
      • 3218
      • Privat

      • Meine Reisen

      Zitat von windriver Beitrag anzeigen

      Skihänge o.ä. vermutlich schon, oder ? Bin jetzt nicht so der Berggänger.
      Die Frage, die das Gericht hoffentlich beantwortet: Ist eine ausgebaute Wasserwanderstrecke mit Infrastruktur , Sportanlage oder freie Landschaft ?
      Ich hoffe ja, das max. an den baulichen Einrichtungen eine Verkehrsicherungspflicht für das Umfeld bejaht wird und man die Verleiher und Tourenanbieter dann an den Kosten beteiligt oder die Notwedigkeit ganz verneint.
      Ich denke die Regelung für Touriinfrastruktur im Wald (nach Waldgesetz) ist da eine ganz gute Orientierung.
      An Skihängen schafft man ja mit dem Präparieren der Piste auch erst eine spezielle Infrastruktur, das ist dann vergleichbar mit einer Bootsrutsche.
      Was heißt „ausgebaute Wasserwanderstrecke“? Der Fluss ist ja da und wird nicht erst gebaut oder zum Paddeln verändert. Das wäre z.B. bei einem künstlichen Wildwasserkanal anders. Wegen der Infrastruktur wird der Fluss nicht zur Sportfläche, seine Kategorie (als Gewässer, das Ufer zählt in der Landschaft zur Landschaft und hat eventuell Biotopcharakter oder anderen Schutzstatus) ändert sich im Flächennutzungsplan nicht. Die Flächen für Rastanlagen werden eventuell als Freizeit- und Erholungsflächen eingetragen.

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      • windriver
        Moderator
        Fuchs
        • 25.11.2014
        • 1978
        • Privat

        • Meine Reisen

        https://www.merkur.de/lokales/garmis...-93303911.html
        Auch in den Bergen wird schon mal vorsorglich gesperrt .

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        • Waldhexe
          Alter Hase
          • 16.11.2009
          • 3218
          • Privat

          • Meine Reisen

          Ja, das wird gelegentlich gemacht, auch wenn z.B. Wege abrutschen. Die Frage ist, ob eine Sperrung vor Gericht Bestand hätte bzw. eine Geldbuße bei Zuwiderhandlung.
          Die Gemeinden in den Bergen haben natürlich keine Lust bei dem Ansturm an Touristen, alle diejenigen, die keine Bergsteiger sind und die Gefahren nicht einschätzen können, ständig zu retten. Da wird dann gesperrt, vor allem in touristisch stark genutzten Gebieten mit bequemer Infrastruktur, in Talnähe etc., wo eben jeder Flachländer rumdabbt. Im hochalpinen Bereich sieht das nochmal anders aus und wie gesagt, es wird ja z.B. nicht der ganze Berg gesperrt oder Skitouren verboten wegen Lawinengefahr.

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          • windriver
            Moderator
            Fuchs
            • 25.11.2014
            • 1978
            • Privat

            • Meine Reisen

            Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
            Der Fluss ist ja da und wird nicht erst gebaut oder zum Paddeln verändert.
            Das ist deine Meinung. Man könnte auch sagen durch die Paddlerinfrastruktur werden die Menschen dorthingelotst und durch die steigenden Besucherzahlen folgt eine höhere Sicherheitserwartung. Vgl. mein Zitat von Hilsberg.
            Aber das ist alles Spekulation, das wird das Gericht entscheiden. Das private Betretungsrecht wird vermutlich geschützt und der Verleihzirkus kann von mir aus wegbleiben.

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            • Waldhexe
              Alter Hase
              • 16.11.2009
              • 3218
              • Privat

              • Meine Reisen

              Nochmal: ein Fluss ist vorhanden und das unterscheidet ihn von einem Wanderweg. Ich bin natürlich keine Juristin, aber ich glaube nicht, dass die Verkehrssicherungspflicht sich durch die Stärke der Nutzung ändert. Ein natürlicher Aussichtspunkt braucht ja auch nicht deswegen ein Geländer, weil viele ihn aufsuchen.

              Bei uns im Stadtwald (kein Park) wird das aber auch so gehandhabt, dass entlang der Wege die Bäume kontrolliert werden und nicht nur an Erholungseinrichtungen. Niemand hat ein Interesse daran, dass jemandem was passiert. Hier oben im Naturpark, wo ich wohne, wird das natürlich nicht gemacht. Da wissen aber auch zumindest die Anwohner, dass man an stürmischen Tagen wie heute nicht in den Wald geht. Auf dem Waldparkplatz stehen natürlich Autos…

              Ich denke, das Betretungs- und Nutzungsrecht der freien Landschaft und der Natur (mit Einschränkungen durch Naturschutz etc.) ist ein hohes Gut. Der Preis dafür ist Eigenverantwortung. An dieser grundsätzlichen Regelung sollte so wenig wie möglich gerüttelt werden und sie muss offensichtlich immer wieder verteidigt werden.

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              • windriver
                Moderator
                Fuchs
                • 25.11.2014
                • 1978
                • Privat

                • Meine Reisen

                Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                Nochmal: ein Fluss ist vorhanden und das unterscheidet ihn von einem Wanderweg.
                Seh ich anders. Durch den touristischen Ausbau wird der Fluss ja zum Wanderweg gemacht.

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                • Waldhexe
                  Alter Hase
                  • 16.11.2009
                  • 3218
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  Nein, das sind unterschiedliche Dinge. Es gibt in Deutschland ein allgemeines Recht, Flüsse zu befahren, was z.B. aus Naturschutzgründen eingeschränkt werden darf. Es ist sogar so, dass bei Behinderung dieses Rechts durch z.B. Bau eines Wehres eine Umtragemöglichkeit o.ä. geschaffen werden muss.

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                  • windriver
                    Moderator
                    Fuchs
                    • 25.11.2014
                    • 1978
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    Ich muss mich ja zwangsläufig täglich mit dem Thema auseinandersetzen und habe mich deshalb auch ausführlich mit Hilsberg unterhalten. Seine juristische Sicht ist da etwas anders als deine und habe ich ja weiter oben auch schon erwähnt.
                    Und da ich im Falle des Falles ( eines Baumes) auch die rechtlichen Folgen tragen muss, halte ich mich bei Interpretationen von Gesetzen lieber an den Juristen.

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                    • Torres
                      Freak

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                      • 16.08.2008
                      • 31993
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      Danke windriver, Deine Überlegungen und Erläuterungen sind sehr interessant. Kein einfaches Thema.
                      Oha.
                      (Norddeutsche Panikattacke)

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