Hallo!
Ich war am Sonntag mit Freunden etwas nördlich des Staffelsees zwischen Uffing und Huglfing spazieren. Dabei liefen wir ca. 500 Meter über eine gemähte Wiese. Das gemähte Gras war bereits entfernt. Eine Begrenzung der Wiese durch Weidezäune, Stacheldraht oder Elektrozaun war nicht vorhanden.
Auf dem weiteren Weg - wieder auf einem Feldweg - näherte sich dann von hinten ein Auto. Der Fahrer stoppte neben uns, lies das Fenster runter und sprach uns an: "Ihr wisst's scho, dasz ihr euch grad strafbar gmacht habts!". Wir: "???"
Der grünbehemdete und lederbehoste Herr war durchaus nicht unfreundlich, aber nicht davon abzubringen, dass es jedes Jahr ab dem 1. April angeblich verboten sei, über diese Wiesen zu laufen. Da nütze es auch nichts, wenn diese gemäht seien. Nur der Eigentümer der Wiese dürfe dies. Dies stünde jährlich wieder in den Zeitungen...
Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei dem Bereich nicht um ein Naturschutzgebiet, oder ähliches. Ich kann mich aber täuschen.
Kann mir unbedarftem jemand die Rechtslage dazu erklären? Wann darf ich über Wiesen laufen und wann nicht? Reicht zur Bekanntgabe eines solchen Verbots die Bekanntgabe in einer Lokalzeitung? Wo kann ich sonst nachlesen, welche Wiesen gesperrt sind und welche nicht? Vogelschutzgebiet? Wasserschutzgebiet?
Habt ihr schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß
Robert
Ich war am Sonntag mit Freunden etwas nördlich des Staffelsees zwischen Uffing und Huglfing spazieren. Dabei liefen wir ca. 500 Meter über eine gemähte Wiese. Das gemähte Gras war bereits entfernt. Eine Begrenzung der Wiese durch Weidezäune, Stacheldraht oder Elektrozaun war nicht vorhanden.
Auf dem weiteren Weg - wieder auf einem Feldweg - näherte sich dann von hinten ein Auto. Der Fahrer stoppte neben uns, lies das Fenster runter und sprach uns an: "Ihr wisst's scho, dasz ihr euch grad strafbar gmacht habts!". Wir: "???"

Der grünbehemdete und lederbehoste Herr war durchaus nicht unfreundlich, aber nicht davon abzubringen, dass es jedes Jahr ab dem 1. April angeblich verboten sei, über diese Wiesen zu laufen. Da nütze es auch nichts, wenn diese gemäht seien. Nur der Eigentümer der Wiese dürfe dies. Dies stünde jährlich wieder in den Zeitungen...
Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei dem Bereich nicht um ein Naturschutzgebiet, oder ähliches. Ich kann mich aber täuschen.
Kann mir unbedarftem jemand die Rechtslage dazu erklären? Wann darf ich über Wiesen laufen und wann nicht? Reicht zur Bekanntgabe eines solchen Verbots die Bekanntgabe in einer Lokalzeitung? Wo kann ich sonst nachlesen, welche Wiesen gesperrt sind und welche nicht? Vogelschutzgebiet? Wasserschutzgebiet?
Habt ihr schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß
Robert
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