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Und: IMHO nein. Ham wir nun ein Forumsziel oder nicht? IMHO passt es da nicht, wenn man das Übertreten absoluter Verbote propagiert.
Bei Grauzonen mag das ja noch angehen. Eine eingeschränkte Zone eines Nationalparks ist aber keine Grauzone mehr.
Daher ist die Nachfrage ja wohl absolut Topic.
Es gibt ein Vereinsziel, aber das ist nicht das Forumsziel.
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Nur weil man im Forum unterwegs ist, muss man sich nicht gleich mit den Vereinszeilen identifizieren...
Ich finde die Nachfrage gut. Es darf ja immer noch jeder für sich entscheiden, wo er zeltet. Aber wenn jemand das Foto sieht und denkt 'Da will ich auch mal hin', ist es doch besser, er kennt diese Einschränkung. Ich sehe keinen Grund, warum man hier nicht (kritisch) nachfragen sollte.
Eine Diskussion um die Basis der Zulässigkeit von Beiträgen ist nun wirklich OT.
Zitat von Nutzungsbedingungen
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Für mich EOD dazu.
Ich warte dann jetzt einfach mal auf die Antwort zu meiner konkret themenbezogenen Frage.
Der Poster hat ja einen Übernachtungsplatz präsentiert.
Selbstverständlich will ich nun konkret wissen, ob man das dort auch darf.
Die Frage liegt sehr nahe, da er selbst sogar auf den Nationalpark hingewiesen hat.
Schon etwas bizarr, wenn man so eine Nachfrage schon rechtferigen muss
PS: Immerhin besteht noch die Möglichkeit, dass der Zelter dort eine Genehmigung hatte. Die hab ich sicherlich nicht.
Widerrechtlich auf privatem Grund irgendwo in Brandenburg... Und morgens vom Bauern erwischt. Der war nicht so begeistert davon, dass meine Anwesenheit nur seinen halben Acker vor den Wildschweinen beschützt hat.
Ist das nicht Teil der "Zona de Uso Restringido" und damit Wegegebot?
Laut diversen Schildern und unsere Wanderkarte besteht in der Zone "Anisclo" eine Biwakerlaubnis (Zelte unter 1,30m in grüner oder schwarzer Farbe) auf über 1800 metern wenn das Zelt bei Sonnenuntergang aufgebaut und vor Sonnenaufgang abgebaut wird....
sofer ich da nichts falsch verstanden habe.
Laut diversen Schildern und unsere Wanderkarte besteht in der Zone "Anisclo" eine Biwakerlaubnis (Zelte unter 1,35m in grüner oder schwarzer Farbe) auf über 1800 metern wenn das Zelt bei Sonnenuntergang aufgebaut und vor Sonnenaufgang abgebaut wird....
sofer ich da nichts falsch verstanden habe.
Wir haben vorhin mal nachgelesen:
Wenn meine rudimentären Französisch-Kenntnisse ausgereicht haben und Wikipedia richtiges wieder gibt, wird auch Biwak nur akzeptiert, wenn man sich mind. eine Gehstunde von der nächsten Straße entfernt befindet.
Zuletzt geändert von anja13; 15.07.2012, 17:22.
Grund: Tippfehler beseitigt
Wir haben vorhin mal nachelesen:
Wenn meine rudimentären Französisch-Kenntnisse ausgereicht haben und Wikipedia richtiges wieder gibt, wird auch Biwak nur aktzeptiert, wenn man sich mind. eine Gehstunde von der nächsten Straße entfernt befindet.
Gilt da die monatliche Einschränkung (unten) für das Verbot oder für die Erlaubnis?
Wir haben vorhin mal nachgelesen:
Wenn meine rudimentären Französisch-Kenntnisse ausgereicht haben und Wikipedia richtiges wieder gibt, wird auch Biwak nur akzeptiert, wenn man sich mind. eine Gehstunde von der nächsten Straße entfernt befindet.
Diese Regelung gilt für die Französische Seite,also den "Parc national des Pyrénées".Für den spanischen Teil,den "parque nacional de ordesa y monte perdido" gilt eine Andere.
(Zumal wir von einer Straße definitiv eine Gehstunde entfernt waren)
Der Park ist demnach in verschiedene Zonen eingeteilt in denen biwakieren ab unterschiedlichen Höhen erlaubt ist.
Im Berreich des Anisclo Canyons (zu der die Collado de Anisclo,unterhalb derer wir uns befanden, gezählt werden) ab 1800m,eine Höhe die wir mit ~2400 definitiv überschritten haben.Auf sonstige Reglementierungen bin ich nicht gestoßen.
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