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  • JerryJeff

    Alter Hase
    • 16.12.2020
    • 2823
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    • Meine Reisen

    Zitat von ronaldo Beitrag anzeigen
    Aus dem Merkur-Bericht: "Der Vorfall könne aber „in den kommenden Tagen und Wochen zu einigen unangenehmen Begegnungen im Büro führen“, so die Mutmaßung der Rettungskräfte."

    Ziemlich aufwendige (und gemeine) Art, einen missliebigen Kollegen loszuwerden...
    Capitol Versicherung AG; Abt. Schadensregulierung?
    "after twenty years he still grieves..."

    P.S.: wie kähn äväriesing - iksäpt ti-äitsch….

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    • Maunz
      Fuchs
      • 24.08.2009
      • 1823
      • Privat

      • Meine Reisen

      Ein 1000km-Distanzritt 3 Wochen lang längs durch Deutschland von Oberstdorf nach Cuxhaven:
      https://trans-germania.de/unterwegs/
      Die laaaaaange Vorgeschichte und Planung:
      https://www.distanzforum.de/viewtopic.php?f=29&t=50088

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      • woodcutter
        Dauerbesucher
        • 13.11.2011
        • 668
        • Privat

        • Meine Reisen

        "Viele Wildcamper: Landratsamt Oberallgäu appelliert an Wanderer"
        https://www.br.de/nachrichten/bayern...rt-an-wanderer

        (...) Nicht immer sind die Ausreden plausibel

        Ein Notbiwak ist aber laut Landratsamt nur in Notfällen zulässig, wenn beispielsweise der Rückweg im Dunkeln nicht möglich ist, jemand verletzt ist oder gesundheitliche Probleme aufgetreten sind. In solchen Fällen sei es wichtig, die Bergrettung zu alarmieren und sich mit minimaler Notfallausrüstung wie Biwaksack, Jacke, Mütze und Handschuhen vor Unterkühlung zu schützen.

        Die angetroffenen Ausrüstungsgegenstände, wie Zelt, Schlafsack, Isomatten, Kocher, Geschirr und Lebensmittel, sprechen nach Angaben des Landratsamts jedoch oft gegen die Notwendigkeit eines Biwaks und legen nahe, dass die Übernachtung geplant war. Insbesondere der Startzeitpunkt einer Tour nach 16:00 Uhr deute auf eine beabsichtigte Übernachtung hin und nicht auf eine unvorhergesehene Notlage.
        ​(...)
        Auch der Deutsche Alpenverein betont auf seiner Seite (Externer Link), dass "Campen in Schutzgebieten streng verboten ist" und stellt noch einmal die Begrifflichkeiten klar: Während "Zelten und Campen das geplante Übernachten im Freien" bezeichne, verstehe man unter "Biwakieren" das "ungeplante Übernachten im alpinen Gelände" – und das sei eben nur in einer Notsituation erlaubt, keinesfalls aber als vorsätzliche, geplante Übernachtung.​

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