Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

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  • Werner Hohn
    Freak
    Liebt das Forum
    • 05.08.2005
    • 10872
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    • Meine Reisen

    Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

    Letzte Nacht ist ein Autofahrer in eine Gruppe von Soldaten gefahren, die auf der rechten Straßenseite unterwegs gewesen sind. Also mit dem Autoverkehr. Für Kolonnen sei das vorgeschrieben, heißt es. Gilt das nur für die Bundeswehr oder auch für Fußgängergruppen? Und wenn ja, ab welcher Anzahl?

    Ehrlich gesagt, ich hätte ein verdammt mulmiges Gefühl, die Autofahrer im Rücken zu haben.

    Zitat von Focus
    ... Anders als bei Fußgängern sei diese Seite für eine Kolonne die richtige.
    Quelle: focus.de
    .

  • Flachlandtiroler
    Freak
    Moderator
    Liebt das Forum
    • 14.03.2003
    • 30218
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

    Mein militärischer Ausbildungsstand ist möglicherweise nicht mehr der aktuelle und ich weiss nicht mehr ob rechts oder links. Aber zumindest mußte in so'ner Situation immer eine (total peinlich dreinschauende...) Warnblinkleuchte auf den Helm montiert werden. Sich auf Reflektoren (wie große?) zu verlassen -- die gingen ja rechts -- klingt erstmal nicht toll.

    Als Wanderer würde ich auf einer zweispurigen Straße gegen den Verkehr unterwegs sein wollen, sofern nicht das Gelände ungünstig ist (linke Seite = Mauer).

    OT: Mal schauen, wie lange der Fadenbeim Wandern bleibt
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    • Bluebalu
      Dauerbesucher
      • 19.05.2013
      • 959
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

      Mag ja sein das es die richtige Seite nach den Vorschriften ist......

      Aaaaber: ich persönlich seh lieber was auf mich zu kommt, auch und gerade nachts.
      Kolonne hin oder her.

      Trotzdem mit Leuchtbänder und Reflektoren und viel Tarn hätten die Gruppe bemerkt werden können!

      Die Strassenverkehrsordnung wirds hergeben was genau eine Gruppe anzahlmässig ist und ob die Bundeswehr hier Sonderrechte hat (denke eher nicht).

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      • Kenny
        Erfahren
        • 25.04.2010
        • 253
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

        Bei der Bundeswehr muss sich eine marschierende Formation wie ein Fahrzeug verhalten, sprich rechts halten. Zur Absicherung gibt es ein rotes "Rücklicht", diverse Reflektorbänder und -westen sowie die o.g. (für den Träger peinliche) Rundumleuchte auf dem Kopf.

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        • Werner Hohn
          Freak
          Liebt das Forum
          • 05.08.2005
          • 10872
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

          Mir geht es um zivile Fußgänger-/Wandergruppen. Es liegt nahe, dass das, was für die Bundeswehr im Straßenverkehr gilt, auch für Zivilisten gilt. Und tatsächlich, es gibt da einiges in der Straßenverkehrsordnung:

          § 27 Verbände

          (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

          (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

          (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

          (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.

          (5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

          (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
          Fett von mir.

          Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__27.html

          Mit "marschierendem Verband" ist doch sicherlich nur die Bundeswehr gemeint? Wenn jede Gruppe ab 15 Personen ein Verband ist, folgert daraus, dass man automatisch auf die "falsche" Seite wechseln muss?

          Wo ich Absatz (2) lese, wird mir auch klar, warum der Pfarrer bei Beerdigungen die gesamte Breite der Straße nutzt.
          Zuletzt geändert von Werner Hohn; 23.01.2014, 13:53. Grund: Die Bundeswehr rausgenommen.
          .

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          • Enja
            Alter Hase
            • 18.08.2006
            • 4896
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

            Es fehlten wohl die Leuchten. Jedenfalls liest man überall nur von Reflektorbändern. Das ist gegebenenfalls im nebligen Dunkel sehr wenig.

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            • Chouchen
              Freak

              Liebt das Forum
              • 07.04.2008
              • 20009
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

              Zitat von Werner Hohn Beitrag anzeigen
              Wenn jede Gruppe ab 15 Personen ein Verband ist, folgert daraus, dass man automatisch auf die "falsche" Seite wechseln muss?
              Wenn ich es richtig verstehe, dann gilt die Zahl von 15 für Radfahrer, für zu Fuß gehende Verbände ist keine konkrete Anzahl angegeben. Oder?
              "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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              • Bandog
                Erfahren
                • 21.02.2012
                • 224
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                Ganz ehrlich, ich werde weiterhin immer gegen(!) den Verkehr laufen. Ich will sehen, wenn ein Autofahrer (aus welchen gründen auch immer) direkt auf mich drauf hält, damit ich zumindest ne Chance habe noch zu reagieren. Und es nicht erst merken, wenn es auf einmal nen schlag tut und ich durch die Luft Segel.;)

                Wer immer sich das auch ausgedacht hat, ich halte es für dumm und gefährlich. Auch mit Reflektoren und Wahrnleuchten dürfte es m.M.n. sicherer sein, gegen den Verkehr zu laufen. So zumindest meine Meinung.

                LG

                Bandog


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                • AlfBerlin
                  Lebt im Forum
                  • 16.09.2013
                  • 5073
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                  Hört sich an wie eine Regel aus dem vorletzten Jahrhundert als der Straßenverkehr aus Pferdefuhrwerken bestand. Für die Perde war es vermutlich besser, eine in die gleiche Richtung marschierende Kolonne zu überholen als einer auf der gewohnten Seite entgegenkommenden Kolonne auszuweichen.

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                  • Fjaellraev
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                    • 21.12.2003
                    • 13981
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                    Zitat von Bandog Beitrag anzeigen
                    Wer immer sich das auch ausgedacht hat, ich halte es für dumm und gefährlich. Auch mit Reflektoren und Wahrnleuchten dürfte es m.M.n. sicherer sein, gegen den Verkehr zu laufen. So zumindest meine Meinung.
                    Nun, so ganz unüberlegt ist die Regelung ja sicher nicht zu Stande gekommen.
                    Nehmen wir mal an, die Gruppe ist so gross dass sie wirklich soviel Fahrbahnfläche benötigt wie ein rollender Verkehrsteilnehmer. Jetzt kommen aus beiden Richtungen Fahrzeuge, die dann nicht neben der Gruppe kreuzen können.
                    Läuft die Gruppe auf der linken Fahrbahnseite, kommt es zwischen ihr und den entgegenkommenden Fahrzeugen zum Stillstand bis diese die Gruppe kruzen können. Je nach Verkehrsaufkommen kann das recht lange dauern und zu entsprechend riskanten Manövern führen.
                    Läuft die Gruppe auf der rechten Fahrbahnseite, kommt es hinter ihr zur Schleichfahrt. Aber immerhin bewegt sich der Verkehr nach wie vor in beide Richtungen und die Gruppe kann sich je nach weiterem Streckenverlauf aus dem Engpass raus begeben.
                    Dass die Regelung in unserem heutigen schnellen und rücksichtslosen Strassenverkehr auch ihre Nachteile hat, ist klar, aber zur Zeit ihrer Entstehung hatte sie sicher ihre Berechtigung. Heute sollte man wohl nur noch in Einerkolonne laufen, und dann stellen sich auch auf der linken Fahrbahnseite die Probleme etwas weniger.

                    Gruss
                    Henning
                    Es gibt kein schlechtes Wetter,
                    nur unpassende Kleidung.

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                    • AlfBerlin
                      Lebt im Forum
                      • 16.09.2013
                      • 5073
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                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                      @Fjaellraev: Das klingt überzeugend

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                      • Viator
                        Gerne im Forum
                        • 07.12.2013
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                        #12
                        AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                        Zitat von Werner Hohn Beitrag anzeigen
                        Mit "marschierendem Verband" ist doch sicherlich nur die Bundeswehr gemeint? Wenn jede Gruppe ab 15 Personen ein Verband ist, folgert daraus, dass man automatisch auf die "falsche" Seite wechseln muss?
                        Bei Schützenumzügen z.B. gibts ja auch zivile marschierende Verbände.

                        § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
                        [...]
                        (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
                        [...]
                        Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html

                        Ich glaube damit ist die normalgroße Gruppenwanderung raus. Für einen größeren Vereins-/Familienausflug wird man wohl keine Erlaubnis bekommen. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

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                        • Bandog
                          Erfahren
                          • 21.02.2012
                          • 224
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                          Vielleicht sollten wir uns erstmal einigen über was wir reden? Wenn ich "Gruppe" lese, dann sind das immer 8 bis 12 Personen. In dieser größen Ordnung halte ich es nach wie vor für am sichersten, gegen den Verkehr zu laufen. Wenn man natürlich in Zug Stärke mit bis zu 60 Leuten auf der Straße unterwegs ist, dann mag es durch aus Sinn machen, mit dem Verkehr zu marschieren (oder den Zug in 2 bis 4 Gruppen zu teilen, die mit genügend großen abstand zueinander marschieren). Doch auf welche zivile Wandergruppe trifft das schon zu? Dennoch, ab einer bestimmten Personenzahl macht es wohl durchaus Sinn.

                          LG

                          Bandog

                          Gesendet von meinem GT-S5360 mit Tapatalk 2

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                          • Schmusebaerchen
                            Alter Hase
                            • 05.07.2011
                            • 3388
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                            Das Warnschild auf dem Rucksack ist etwas größer, als das Warndreieck eines normalen PKW für Unfälle. Wer das nicht sieht oder zu schnell unterwegs war(Kurve/Nebel), dem gehört der Führerschein entzogen!

                            Es heißt sogar Kolonnen haben Vorfahrt. Weiß jedoch nicht, ob das auf Bundeswehrgelände begrenzt ist oder auch bei der STVO seine Gültigkeit hat.

                            Da jedoch 1/3 der Autofahrer Pappnasen sind, 1/3 Raser und 1/3 normale Menschen, denen einfach mal Fehler passieren, würde ich keines Falls auf diesem Recht beharren. Mir kam Heute einer mit ca 50km/h und Nebelscheinwerfern auf der Landstraße(gerade Straße, mit Feld auf beiden Seiten) entgegen. Vielleicht weil auf dem Feld Schnee lag....ich weiß es nicht. Es war weder Nebel, noch Dunkel, noch nass. Und Eis schon gar nicht.
                            Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
                            UGP-Mitglied Index 860

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                            • Fjaellraev
                              Freak
                              Liebt das Forum
                              • 21.12.2003
                              • 13981
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                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                              Zitat von Bandog Beitrag anzeigen
                              Vielleicht sollten wir uns erstmal einigen über was wir reden? Wenn ich "Gruppe" lese, dann sind das immer 8 bis 12 Personen. In dieser größen Ordnung halte ich es nach wie vor für am sichersten, gegen den Verkehr zu laufen. Wenn man natürlich in Zug Stärke mit bis zu 60 Leuten auf der Straße unterwegs ist, dann mag es durch aus Sinn machen, mit dem Verkehr zu marschieren (oder den Zug in 2 bis 4 Gruppen zu teilen, die mit genügend großen abstand zueinander marschieren). Doch auf welche zivile Wandergruppe trifft das schon zu? Dennoch, ab einer bestimmten Personenzahl macht es wohl durchaus Sinn.
                              Aus dem Zusammenhang der Fragestellung gehe ich bei der Gruppengrösse davon aus dass eine Grossgruppe gemeint ist. Interessant wäre halt zu wissen ob es eine zahlenmässige Grenze gibt (Wie bei den Radfahrern) und wenn ja, wo die liegt. Ist ja nicht nur wegen der Strassenseite interessant, sondern auch ab wann man offiziell nebeneinander laufen darf.

                              Gruss
                              Henning
                              Es gibt kein schlechtes Wetter,
                              nur unpassende Kleidung.

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                              • Mus
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                                • 13.08.2011
                                • 13125
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                                #16
                                AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                                Zitat von Bandog Beitrag anzeigen
                                Wenn man natürlich in Zug Stärke mit bis zu 60 Leuten auf der Straße unterwegs ist, dann mag es durch aus Sinn machen, mit dem Verkehr zu marschieren (oder den Zug in 2 bis 4 Gruppen zu teilen, die mit genügend großen abstand zueinander marschieren). Doch auf welche zivile Wandergruppe trifft das schon zu?
                                Relativ häufig auf Pilger-/Wallfahrergruppen.

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                                • Ultraheavy
                                  Alter Hase
                                  • 06.02.2013
                                  • 3186
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                                  Zitat von Bandog Beitrag anzeigen
                                  Ganz ehrlich, ich werde weiterhin immer gegen(!) den Verkehr laufen. Ich will sehen, wenn ein Autofahrer (aus welchen gründen auch immer) direkt auf mich drauf hält, damit ich zumindest ne Chance habe noch zu reagieren. Und es nicht erst merken, wenn es auf einmal nen schlag tut und ich durch die Luft Segel.;)

                                  Wer immer sich das auch ausgedacht hat, ich halte es für dumm und gefährlich. Auch mit Reflektoren und Wahrnleuchten dürfte es m.M.n. sicherer sein, gegen den Verkehr zu laufen. So zumindest meine Meinung.
                                  Sehe ich genauso.
                                  Das Dumme bei der Bundeswehr ist, daß wenn es den Befehl gibt in Kolonne zu laufen, man dies dann auch tun muß.
                                  Bis 12 Soldaten darf man in Reihe marschieren, daüber hinaus in Marschordnung.
                                  Marschordnung:301,305, 316,319-322

                                  Zitat von Viator Beitrag anzeigen
                                  § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
                                  [...]
                                  (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
                                  [...]
                                  Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html
                                  Ich glaube damit ist die normalgroße Gruppenwanderung raus. Für einen größeren Vereins-/Familienausflug wird man wohl keine Erlaubnis bekommen. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen.
                                  War hier noch niemand in Ostfriesland oder Oldenburger Land Boßeln? Da hat das KFZ zu warten. Das bekommt man als Ortsfremder auch so mitgeteilt. Ob die Veranstaltungen angemeldet sind, glaube ich eher nicht und in der Straßenverkehrsordnung kommt das wohl auch nicht vor.
                                  Ich glaub, ich schlaf am Stock

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                                  • wernerx
                                    Erfahren
                                    • 15.04.2011
                                    • 175
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                                    #18
                                    AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                                    Ich könnte mir auch vorstellen, dass es dazu auch Informationen von den Kultusministerien für Lehrer gibt die Wandertage oder Exkursionen leiten. Es wird ja nicht nur noch Bus gefahren.

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                                      • 13.08.2011
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                                      #19
                                      AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                                      Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein vernünftiger Lehrer einen Wandertag so zu planen, dass er in die Verlegenheit kommt, mit der Klasse eine Landstraße entlang zu spazieren.
                                      Bei anderen größeren Veranstaltungen wie Grenzgängen ist ja eh meistens die Polizei oder Feuerwehr zum Absichern dabei.
                                      Die Frage wäre, ob die lokalen Wandervereine auch Landstraßen in einer Route in Kauf nehmen oder - was ich vermute - so planen, dass sie es vermeiden, da es meist eine Fülle von schönen Wegen gibt, die ohne auskommen.
                                      Bleiben also noch die von mir schon erwähnten Wallfahrergruppen. Das stellt sich in der Tat regelmäßig das Problem, dass eine größere Gruppe von einem gegebenen Ausgangspunkt (meist der Heimatort) zu einem gegebenen Zielort (Wallfahrtsort in der Nähe) auf direktem Weg zu Fuß gelangen will. Schönheit der Strecke zählt da meist nicht, es geht einfach darum, dass die Sache an einem Wochenende durchziehbar ist, 35 km Etappen inklusive. Da sind Landstraßenstrecken nicht immer zu vermeiden und Polizeieskorte gibt's wenn, dann nur kurz vorm Ziel.
                                      Für die Organisatoren gibt's auf der entsprechenden Seite ausführliche Infos auch zu diesem Thema.
                                      Wer sich hineinvertiefen möchte findet dort alles zum glücklich sein.

                                      Ich denke der wichtigste Gedanke, ist der, dass auf der rechten Seite die Autos hinterherschleichen können, während es auf der linken Seite zu einem Begegnungsverkehr mit chaotische Ausweichmanövern kommt. In der Größenordnung ist ein spontanes "In-den-Graben-Springen" sowieso nicht mehr möglich.
                                      (Sie reden dort offensichtlich von Gruppen von bis zu mehreren hundert Menschen, wenn man zu dritt nebeneinander gehen und alle 200m eine Lücke lassen soll.)

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                                        • 30.11.2011
                                        • 1198
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                                        #20
                                        AW: Gruppen-/Kolonnenwandern auf der rechten Straßenseite?

                                        Zitat von wernerx Beitrag anzeigen
                                        Ich könnte mir auch vorstellen, dass es dazu auch Informationen von den Kultusministerien für Lehrer gibt die Wandertage oder Exkursionen leiten. Es wird ja nicht nur noch Bus gefahren.
                                        Ja habe beim "Wanderführerlehrgang" für Lehrer auch gelernt, dass mit Gruppen ab 15 mit dem Autoverkehr gegangen werden soll. So ganz ist und allen auch nicht klar geworden was das soll. Sinn ist wohl, dass wenn Gegenverkehr kommt das überholende Auto zumindest in Schrittgeschwindigkeit weiterfahren kann und die Fußgänger auch nciht stehen bleiben müssen.
                                        Gilt btw nicht nur auf Landstraßen, auf die man eh soweit wie möglich verzichten soll sodern auch in Orten wenn kein Bürgersteig vorhanden ist (kleines Dorf oder so).

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