Jagdunfall beim Wildcampen ?

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  • JokkmokkA
    Gerne im Forum
    • 18.03.2014
    • 98
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

    Danke Markus K.

    Es gibt also doch noch ein paar mehr Menschen die auf sowas wie Kommunikation, Kompromisse oder sonstiges bauen.

    Als Beispiel:

    -Motorrad fahren im Wald
    -Geocachen
    -Nächtliche Orientierungsmärsche (on und offroad)
    -Zelten und Biwakieren im Wald
    -Pilze sammeln
    -Joggen
    -"abhängen" in Hängematten
    -Arbeiten --> Forstwirtschaft
    -Studieren (Forstwissenschaften)
    -Jagen

    Bekommt man dies alles irgendwie vereinbart? JA. Ich schon. Das alles mach ich nämlich im Wald. Nicht alles gleichzeitig, aber ich kann so ziemlich jede Seite verstehen. Die Forstwirte mit ihren Harvestern, die Jäger, die Spaziergänger, die Menschen die die nähe zur Natur suchen.

    Vielleicht sollte man sich einfach mal auf den gemeinsamen nenner Wald und Natur berufen und überlegen wie man das schützen und bewahren, aber auch für alle nutzbar erhält. Und nicht seine energien darin verschwendet wer recht hat und wer das "Arschloch" ist.

    Wir Deutschen lieben unseren Wald doch

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    • Pluvialis
      Erfahren
      • 21.04.2012
      • 151
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

      Zitat von JokkmokkA Beitrag anzeigen
      Bekommt man dies alles irgendwie vereinbart? JA. Ich schon. Das alles mach ich nämlich im Wald. Nicht alles gleichzeitig, aber ich kann so ziemlich jede Seite verstehen. Die Forstwirte mit ihren Harvestern, die Jäger, die Spaziergänger, die Menschen die die nähe zur Natur suchen.

      Vielleicht sollte man sich einfach mal auf den gemeinsamen nenner Wald und Natur berufen und überlegen wie man das schützen und bewahren, aber auch für alle nutzbar erhält. Und nicht seine energien darin verschwendet wer recht hat und wer das "Arschloch" ist.

      Wir Deutschen lieben unseren Wald doch
      Das ist glaube ich genau der Punkt, JokkmokkA. Ich kenne viele Jäger, die nicht verstehen wollen/können, was z.B. Geocacher im Wald verloren haben. Genauso gibt es Pilzsammler und Outdoorer, die das mit der Jagd nicht verstehen können/wollen. Hier ist - wie immer - ein wenig über den Tellerrand schauen und Rücksicht nehmen angebracht.

      Das fällt leicht, wenn man den Wald selber in verschiedenen "Funktionen" nutzt. Wenn man nur in einer "Funktion" unterwegs ist, ist das zwar schwerer, aber bestimmt nicht unmöglich.

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      • inselaffe
        Fuchs
        • 23.06.2014
        • 1716
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

        Zitat von Pluvialis Beitrag anzeigen
        Das ist glaube ich genau der Punkt, JokkmokkA. Ich kenne viele Jäger, die nicht verstehen wollen/können, was z.B. Geocacher im Wald verloren haben. Genauso gibt es Pilzsammler und Outdoorer, die das mit der Jagd nicht verstehen können/wollen. Hier ist - wie immer - ein wenig über den Tellerrand schauen und Rücksicht nehmen angebracht.

        Das fällt leicht, wenn man den Wald selber in verschiedenen "Funktionen" nutzt. Wenn man nur in einer "Funktion" unterwegs ist, ist das zwar schwerer, aber bestimmt nicht unmöglich.
        Naja, ich verstehe das schon. Der Wald ist Naherholung für viele und darf/soll dafür auch genutzt werden. In erster Linie ist er aber Wirtschaftsfläche zur Holzproduktion und nachgelagert wird auch das darin lebende Wild genutzt (Naturschutzgebiete, Nationalparks etc bedingt bis gar nicht). Diese Nutzungsrechte liegen beim Eigentümer. Alle anderen sind nur Gäste und haben sich meiner bescheidenen Meinung nach wie solche zu verhalten. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle klappt das auch ausgezeichnet.

        Nur wenn zB Erholungsuchende in welcher Form auch immer Warnschilder und Sperrungen, die verbindlich und nicht zum Spaß dort stehen, ignorieren, passiert es schonmal, dass diese unfreundlich angeraunt werden, sobald sie sich in einem unmittelbaren Gefahrenbereich befinden. Passiert oft genug, leider. Seien es Forstarbeiten oder Drückjagden oder was auch immer.

        In diesem Fall hört bei mir und so ziemlich allen meinen Bekannten und Freunden der Spaß auf und der Ton wird schärfer, der Situation angebracht, weil Lebensgefahr. Ich wette, dass das dann größtenteils die unfreundlichen Begegnungen mit den Grünröcken und Holzwürmern sind. Einsicht in einigen Fällen fehl am Platze.

        Diese Diskussion ist aber müßig, weil es in allen Lagern diese Anarchisten gibt und diese, Gott sei Dank, nur einen sehr kleinen Bruchteil ausmachen. Normalerweise sind meine Begegnungen und Erfahrungen durchweg positiv und hin und wieder zum Schmunzeln. Das mag aber in anderen Region unseres Landes durchaus anders aussehen und kann/will ich nicht direkt beurteilen. Mit der Zahl der Erhiolungssuchenden pro Fläche steigt natürlich auch das Konfliktpotential.

        Man kann also nur immer wieder zur Besonnenheit und Rücksicht mahnen, auf das alle etwas von unserer Kulturlandschaft haben.

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        • ronaldo
          Freak
          Moderator
          Liebt das Forum
          • 24.01.2011
          • 12854
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

          Zitat von inselaffe Beitrag anzeigen
          ...Der Wald ist Naherholung für viele und darf/soll dafür auch genutzt werden. In erster Linie ist er aber Wirtschaftsfläche zur Holzproduktion und nachgelagert wird auch das darin lebende Wild genutzt...
          Alle anderen sind nur Gäste und haben sich meiner bescheidenen Meinung nach wie solche zu verhalten...
          OT:
          Sagt wer? Ich stolpere v.a. über das "in erster Linie".
          Da halte ich´s lieber mit dem freien Dithmarscher, siehe oben.

          Generell unterschreib ich natürlich die Forderung nach einem freundlichen, vernünftigen Miteinander - nicht nur im Wald.

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          • cast
            Freak
            Liebt das Forum
            • 02.09.2008
            • 19443
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

            Sagt wer?
            Der Grundeigentümer sagt das.

            In manchen Fällen im Kommunalwald, sagt der Eigentümer auch was über Naherholung und zeigt das beim Wegebau, ansonsten siehe oben.
            "adventure is a sign of incompetence"

            Vilhjalmur Stefansson

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            • Waldhexe
              Alter Hase
              • 16.11.2009
              • 3278
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

              Grundsätzlich hat Wald Nutz- , Schutz- und Erholungsfunktion, diese drei Funktionen sind zunächst gleichrangig. Sie entsprechen den drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales), die in der Forstwirtschaft entwickelt wurde, und zwar bereits im 18. Jahrhundert!

              In den forstlichen Rahmenplänen oder der Waldfunktionenkartierung können Schwerpunkte in Stufen festgelegt werden, allerdings dürfen dabei die anderen Funktionen nicht unberücksichtigt bleiben, sie dürfen sich nur so weit wie unvermeidbar gegenseitig behindern!

              Im Wald hat also die forstliche (oder jagdliche!) Nutzung nicht grundsätzlich Vorrang, auch wenn Förster (und Jäger!) sich häufig so gebärden... Je nach Waldfunktion kann sie nachrangig nach der Erholungsfunktion oder anderen Funktionen sein!

              Dies gilt auch für Privatwald, entweder haben also alle ein Recht auf Wald, oder es sind alles Gäste!

              Quelle zum Nachschauen z.B. Landeswaldgesetze. Jäger sollten das eigentlich wissen.

              Gruß,

              Claudia
              Zuletzt geändert von Waldhexe; 18.02.2015, 09:57.

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              • inselaffe
                Fuchs
                • 23.06.2014
                • 1716
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                §14 Bundeswaldgesetz und analog §2 Landeswaldgesetz NRW

                § 2 (Fn 42)
                Betreten des Waldes
                (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
                (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

                (2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

                (3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

                (4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
                Ich sehe da keinerlei Gleichgewichtung von wirtschaftlicher Nutzung und dem Anrecht Erholungssuchender.

                "Nicht stören" und "nicht unzumutbar beinträchtigen" sind zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte.
                Zuletzt geändert von inselaffe; 18.02.2015, 10:17.

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                • cast
                  Freak
                  Liebt das Forum
                  • 02.09.2008
                  • 19443
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                  Das hätten so manche gern, bemerken allerdings nicht den Eingriff in die Grundrechte des Eigentümers, es ist SEIN Wald, da entscheidet ER was da geschieht im Rahmen der geltenden Gesetze.

                  Spaziergänger dürfen rein, Förster und Jäger müssen.

                  Da liegt ein himmelweiter Unterschied.

                  http://www.landesrecht-hessen.de/ges...phen/para6.htm

                  Da steht nur, für was der Waldbesitzer zu sorgen hat und was er tun muss. Er muss u.a. den Erholungswert erhalten, aber er muss NICHT dem Erholungsanspruch Platz einräumen.

                  Er kann.
                  Zuletzt geändert von cast; 18.02.2015, 11:23.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                  • Waldhexe
                    Alter Hase
                    • 16.11.2009
                    • 3278
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                    Zweck dieses Gesetzes ist
                    1.
                    den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Tier- und Pflanzenwelt, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern


                    § 6

                    Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung

                    Für die forstliche Rahmenplanung gelten insbesondere folgende Grundsätze:
                    1.
                    Wald ist nach seiner Fläche und räumlichen Verteilung so zu erhalten oder zu gestalten, daß er die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts möglichst günstig beeinflußt, dem Schutz vor natürlichen oder zivilisatorischen Gefahren dient und der Bevölkerung möglichst weitgehend für die Erholung zur Verfügung steht; zugleich sollen die natürlichen Gegebenheiten, die wirtschaftlichen und sozialen Erfordernisse in den an das Landesgebiet angrenzenden Räumen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
                    2.
                    Der Aufbau des Waldes soll so beschaffen sein, daß seine Funktionen entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen auf die Dauer gewährleistet sind.
                    3.
                    Auf geeigneten Standorten soll eine nachhaltige, möglichst hohe und hochwertige Holzerzeugung unter Erhaltung oder Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit angestrebt werden, sofern nicht anderen Erfordernissen der Vorrang einzuräumen ist.
                    4.
                    In Gebieten, in denen die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes von besonderem Gewicht sind, soll Wald für Schutz- oder Erholungszwecke in entsprechender räumlicher Ausdehnung und Gliederung unter Beachtung wirtschaftlicher Belange ausgewiesen werden. Hierbei sollen geeignete Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen vorgesehen werden.


                    § 13

                    Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes

                    Der Wald ist so zu bewirtschaften, daß die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden (Nachhaltigkeit).

                    (2) Der Waldbesitzer darf Nebennutzungen nur so ausüben oder ausüben lassen, daß die Funktionen des Waldes nicht beeinträchtigt werden.

                    Landeswaldgesetz BW
                    Wo ist da ein Vorrang von ökonomischer Nutzung ableitbar?

                    Gruß,

                    Claudia

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                    • inselaffe
                      Fuchs
                      • 23.06.2014
                      • 1716
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                      Vllt habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt: Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes hat Vorrang vor dem Anrecht Erholungssuchender. Besser so?

                      Dein Zitat bezieht sich ferner auf Richtlinien, also Ratschläge, die juristisch nicht verbindlich formuliert sind (soll, möglichst etc.)

                      Ach ja, §14 (3) Bundeswaldgesetz gibts ebenfalls in BW, wenn auch nicht nicht im genauen Wortlaut.

                      Waldgesetz für Baden-Württemberg
                      (Landeswaldgesetz - LWaldG)
                      in der Fassung vom 31. August 1995
                      § 37
                      Betreten des Waldes
                      (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

                      (2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.

                      ...

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                      • Sawyer
                        Lebt im Forum
                        • 26.04.2003
                        • 6193
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                        Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                        ...
                        Wie stark sind diese Nachcaches frequentiert? Vielleicht könnten hier mal ein Cacher was dazu schreiben.
                        ...
                        Das kommt auf den Nachtcache. Sehr gut gemachte Nachtcaches tendieren dazu, sehr stark frequentiert zu sein. Da aber auch die Geocacher die Problematik erkannt haben, wird immer häufig dazu aufgefordert, die Nachtcaches nicht in den Tagen vor/nach Vollmond zu suchen. Häufig stellen der/die Owner einen Online-Kalender bereit, über den sich Geocacher abstimmen können, wer wann den Nachtcache sucht. Man erhofft hierdurch, dass der Nachtcache nicht zu überlaufen wird. Wenn allerdings in einer Nacht zwei Gruppen in Zugstärke losziehen, dann ist der Effekt gleich null.
                        Ich persönlich halte es so, dass ich, egal ob als Waldgenießer mit Bushcraftgerödels oder Geocacher losziehe, möglichst das Gespräch zu Jägern und Forstangestellten suche.
                        Gruß Sawyer

                        As a rebel I came and I´ll die just the same. On the cold winds of night you will find me.

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                        • Waldhexe
                          Alter Hase
                          • 16.11.2009
                          • 3278
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                          Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes

                          Der Wald ist so zu bewirtschaften, daß die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden (Nachhaltigkeit).

                          (2) Der Waldbesitzer darf Nebennutzungen nur so ausüben oder ausüben lassen, daß die Funktionen des Waldes nicht beeinträchtigt werden.
                          Das sind nicht nur Ratschläge! Ditschi, wir brauchen Dich!!

                          inselaffe

                          Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes hat Vorrang vor dem Anrecht Erholungssuchender.
                          Kannst Du das eindeutig belegen?

                          Gruß,

                          Claudia

                          P.S.: Ich bin die nächsten zwei Tage mal wieder in Karlsruhe im Forstlichen Bildungszentrum. Nach zwei Semestern Forstwirtschaft im Rahmen meines Studiums und aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit, wo ich immer wieder mit Waldnutzung und Waldfunktionen zu tun habe, bin ich mir meiner Sache sicher. Ich frage aber gerne noch mal nach.

                          Kommentar


                          • cast
                            Freak
                            Liebt das Forum
                            • 02.09.2008
                            • 19443
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                            2) Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

                            Hessisches Forstgesetz, §24 Abs 2

                            Also prinzipiell darf er, aber...

                            Bewirtschaftung ist Forst- und Jagdwirtschaft
                            "adventure is a sign of incompetence"

                            Vilhjalmur Stefansson

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                            • inselaffe
                              Fuchs
                              • 23.06.2014
                              • 1716
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                              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                              Ich stütze mich auch §14(3) Bundeswaldgesetz der im analogen Wortlaut oder zumindest in sinngemäßer Wiedergabe in jedem Landeswaldgesetz auftaucht. Hiernach hat die Ausübung wirtschaftlicher Nutzungstätigkeiten Vorrang.


                              Und Waldhexe, du beziehst dich hier explizit auf den Punkt zu Nachhaltigkeit und explizit hier nur in diesem Wortlauf für BW gültig. Andere Landeswaldgesetze mögen ähnliche Passagen haben.


                              Der Wald ist so zu bewirtschaften, daß die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden (Nachhaltigkeit).
                              Das heißt auf gutdeutsch eigentlich nur, dass Kahlschläge wieder aufgeforstet werden müssen, damit der Wald als Ganzes langfristig erhalten bleibt.


                              Und Jagd und Forstwirschaft sind keine Nebennutzung, sondern Hauptnutzung.

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                              • Waldhexe
                                Alter Hase
                                • 16.11.2009
                                • 3278
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                                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                Das steht unter Betretungsrecht, nicht unter Waldfunktionen/ Waldnutzung und leitet ebenfalls keinen Vorrang der forstlichen Nutzung ab. Genauso darf die Nutzung die Erholung nicht mehr als nötig behindern!

                                Es ist doch klar erkennbar, dass lautWaldgesetz die Nutzungen sich nur so weit gegenseitig behindern dürfen, wie zu ihrer eigenen Erfüllung notwendig. Alle Nutzer haben Rechte und Pflichten. Und das wird auch so praktiziert, normalerweise werden Waldwege so kurz wie möglich gesperrt, bei uns z.B. nie übers Wochenende.

                                Dass der eine in den Wald muss, der andere darf begründet rechtlich keinen Vorrang.

                                Bei Wiederspruch Nachweise erbeten.

                                Gruß,

                                Claudia

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                                • Waldhexe
                                  Alter Hase
                                  • 16.11.2009
                                  • 3278
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                                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                  @inselaffe: Kahlschläge sind so wieso nur sehr eingeschränkt zulässig und genehmigungsbedürftig! Das heißt es nicht!
                                  Und §14 Bundeswaldgesetz hat keinen Absatz 3...

                                  Ich habe nicht behauptet, dass Jagd oder Forstwirtschaft Nebennutzungen sind.


                                  Gruß,

                                  Claudia

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                                  • ronaldo
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                                    • 24.01.2011
                                    • 12854
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                                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                    Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                                    Grundsätzlich hat Wald Nutz- , Schutz- und Erholungsfunktion, diese drei Funktionen sind zunächst gleichrangig. Sie entsprechen den drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales), die in der Forstwirtschaft entwickelt wurde, und zwar bereits im 18. Jahrhundert!

                                    In den forstlichen Rahmenplänen oder der Waldfunktionenkartierung können Schwerpunkte in Stufen festgelegt werden, allerdings dürfen dabei die anderen Funktionen nicht unberücksichtigt bleiben, sie dürfen sich nur so weit wie unvermeidbar gegenseitig behindern!

                                    Im Wald hat also die forstliche (oder jagdliche!) Nutzung nicht grundsätzlich Vorrang, auch wenn Förster (und Jäger!) sich häufig so gebärden... Je nach Waldfunktion kann sie nachrangig nach der Erholungsfunktion oder anderen Funktionen sein!

                                    Dies gilt auch für Privatwald, entweder haben also alle ein Recht auf Wald, oder es sind alles Gäste!

                                    Quelle zum Nachschauen z.B. Landeswaldgesetze. Jäger sollten das eigentlich wissen.

                                    Gruß,

                                    Claudia
                                    So sehr ich mit dieser Aussage sympathisiere - du musst sie belegen. Jo, Ditschi muss her und ein, zwei Überstunden machen, damit wir wissen wo es langgeht.


                                    Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                    2) Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

                                    Hessisches Forstgesetz, §24 Abs 2

                                    Also prinzipiell darf er, aber...

                                    Bewirtschaftung ist Forst- und Jagdwirtschaft
                                    Knapp daneben: Dieses Zitat belegt in keiner Weise den Vorrang wirtschaftlicher Interessen (den du oben postulierst: "...Eingriff in die Grundrechte des Eigentümers, es ist SEIN Wald, da entscheidet ER was da geschieht...").
                                    Edit: Na toll überschnitten, Claudia hats grad noch ausführlicher gesagt.

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                                    • cast
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                                      • 02.09.2008
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                                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                      Dass der eine in den Wald muss, der andere darf begründet rechtlich keinen Vorrang.

                                      Doch, weil der der darf, die Bewirtschaftung nicht behindern darf.

                                      und was behindert mehr bei der Wildbewirtschaftung als ein Spaziergänger zur falschen Zeit am falschen Ort.
                                      "adventure is a sign of incompetence"

                                      Vilhjalmur Stefansson

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                                      • Waldhexe
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                                        • 16.11.2009
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                                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                        So sehr ich mit dieser Aussage sympathisiere - du musst sie belegen. Jo, Ditschi muss her und ein, zwei Überstunden machen, damit wir wissen wo es langgeht.

                                        Ich habe eigentlich schon genug Gesetzestext eingefügt. Aber ich sehe das auch so, Ditschi muss her.

                                        Gruß,

                                        Claudia

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                                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                          Doch, weil der der darf, die Bewirtschaftung nicht behindern darf.
                                          Ich habe belegt, dass auch die Nutzung die Erholung nicht mehr als notwendig behindern darf. Die Nutzung kann auch zu Gunsten der Erholung eingeschränkt sein, vor allem in Erholungswäldern Stufe I oder II.

                                          Gruß,

                                          Claudia

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