Hallo zusammen,
in den Flugbestimmungen von Tuifly steht (unter anderem):
Der Fluggast darf als Gepäck nicht mitführen:
Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, d.h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Jetzt meine Frage: Gilt Esbit als leicht entzündlich und ist es ein Gefahrgut?
Ich tendiere dazu, es im Zweifel zu hause zu lassen und nichts zu riskieren.
Hat vielleicht jemand diesbezüglich Erfahrungen oder schon mal näher nachgefragt, wie Esbit eingestuft wird?
Gruß, Berni
in den Flugbestimmungen von Tuifly steht (unter anderem):
Der Fluggast darf als Gepäck nicht mitführen:
Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, d.h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Jetzt meine Frage: Gilt Esbit als leicht entzündlich und ist es ein Gefahrgut?
Ich tendiere dazu, es im Zweifel zu hause zu lassen und nichts zu riskieren.
Hat vielleicht jemand diesbezüglich Erfahrungen oder schon mal näher nachgefragt, wie Esbit eingestuft wird?
Gruß, Berni
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