Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

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  • Thorsten
    Dauerbesucher
    • 05.05.2003
    • 721

    • Meine Reisen

    #21
    och, soweit fliegt so n signalstern auf ner 9mm auch net wenn man den horizontal abfeuert*g*
    Gute 50m kann man damit schon erreichen.
    Finde ich schon durchaus Passabel.

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    • Christine M

      Alter Hase
      • 20.12.2004
      • 4084

      • Meine Reisen

      #22
      Ich glaube, das war ironisch gemeint. Jedenfalls könnte man soweit ich weiß mit den Signalgebern schon ziemlichen Schaden anrichten, wenn man es drauf anlegte. Insofern ist eine Reglementierung durch den Gesetzgeber durchaus verständlich.

      Christine

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      • fjellstorm
        Fuchs
        • 05.10.2009
        • 1315
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

        Werd mal den thread hier exhumieren:

        Mich würde es interessieren, ob es beim Fluggepäck eine Möglichkeit gibt, einen Signalstift+ leuchtpatronen mitzunehmen.Ich denke eher nicht.
        Bei dem Gepäcksbestimmungen der airline mit der ich fliegen werde,steht unter Verboten:
        Explosive Stoffe, z.B. Sprengstoff, Feuerwerkskörper, Munition mit Explosiv- und Brandgeschossen
        Darunter würden solche leuchtpatronen fallen.
        Also müsste man das zeugs vor ort (sofern erhältlich) kaufen Bzw nur den signalstift mitnehmen und die patronen (sofern erhältlich und passend) vor ort erwerben und vorm rückflug "entsorgen"

        Hat da jemand erfahrung gemacht?

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        • flamberger
          Erfahren
          • 02.07.2009
          • 355
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

          das würd mich auch mal interessieren. Denn ich will mir auch so was zulegen.
          Denn schaden würde es sicher nicht und auf das bisschen Gewicht pfeif ich.

          Aber vor dem Rückflug zu entsorgen find ich irgendwie saudämlich. Vor allem wie oder wo entsorgt man noch funktionsfähige Leuchtraketen?

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          • Markus K.
            Lebt im Forum
            • 21.02.2005
            • 7480
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

            Zitat von fjellstorm Beitrag anzeigen
            Werd mal den thread hier exhumieren:

            Mich würde es interessieren, ob es beim Fluggepäck eine Möglichkeit gibt, einen Signalstift+ leuchtpatronen mitzunehmen.Ich denke eher nicht.
            Bei dem Gepäcksbestimmungen der airline mit der ich fliegen werde,steht unter Verboten:

            Darunter würden solche leuchtpatronen fallen.
            Also müsste man das zeugs vor ort (sofern erhältlich) kaufen Bzw nur den signalstift mitnehmen und die patronen (sofern erhältlich und passend) vor ort erwerben und vorm rückflug "entsorgen"

            Hat da jemand erfahrung gemacht?
            Du wirst hier keine gültige und verbindliche Information bekommen, da es von der Fluggesellschaft abhängig ist. Deren Regeln können dabei sehr stark variieren. Grundsätzlich ist es kein Problem Waffen und Munition (dazu zähle ich mal diese Signalgeber) mit dem Flugzeug mitzunehmen wenn man berechtigt ist.

            Wende Dich an Deine Fluggesellschaft, schildere Ihnen Dein Problem oder Deine Fragen und erkläre ihnen was Du vorhast. Dann mache das Beste aus der Antwort.

            Beachte bitte die gesetzlichen Bedingungen in Deinen Reiseländern. Informiere Dich genau, ob solche Signalgeber legal oder illegal sind. Am besten informierst Du Dich hierbei über die Konsulate.


            Zitat von flamberger Beitrag anzeigen
            Aber vor dem Rückflug zu entsorgen find ich irgendwie saudämlich. Vor allem wie oder wo entsorgt man noch funktionsfähige Leuchtraketen?
            Möglichkeit 1: Waffenhändler, die können die Munition zurücknehmen.
            Möglichkeit 2: abschiessen und somit vernichten.

            Einfach wegwerfen, würde ich die Munition nicht. Einfach um einen möglichen Missbrauch oder Verletzungen zu verhindern.
            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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            • fjellstorm
              Fuchs
              • 05.10.2009
              • 1315
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

              Grundsätzlich ist es kein Problem Waffen und Munition (dazu zähle ich mal diese Signalgeber) mit dem Flugzeug mitzunehmen wenn man berechtigt ist.
              Berechtigt für die Signalpatrone ist man, so zumindest in meiner Heimat, ab einem Alter von 18 jahren. Diese Berechtigung erfülle ich.

              Ich hab nochmal unter den erweiterten Transportbedingungen der Airline nachgesehen und da steht in der Tat, dass "Munition (Patronen für Waffen)" im aufgegebenem Gepäck unter Voranmeldung und bestimmten Mengen und Verpackungsvorschriften mitgeführt werden darf.
              Gleich im Anschluss steht dann (wieder)
              Anmerkung: Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen,
              sowie Schwarzpulver darf nicht befördert werden.
              ?? Da soll sich noch jemand auskennen... ich blick da nicht durch...

              Hab der Airline eine mail geschreiben und mein Problem/vorhaben geschildert. Mal schaun was (und ob) die so antworten...

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              • fjellstorm
                Fuchs
                • 05.10.2009
                • 1315
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                Die Antwort der Airline kam rasch!20 minuten später!!

                Und ich habs befürchtet:
                Signalpatronen fallen unter "Gefährliche Güter", und dürfen somit nicht transportiert werden. Weder im Handgepäck,noch im aufgegebenem Gepäck!
                Munition für Handfeuerwaffen hingegen schon. Sogar 5kg pro Person!!! (Anscheinend fällt Munition für Handfeuerwaffen nicht unter Gefährliche Gütter.. )
                Munition mit explosiv bzw Brand geschossen darf ebenfalls nicht transportiert werden.

                Diese info erhebt jetzt keine allgemeine Gültigkeit, gilt also vorerst mal nur für die Airline, bei der ich angefragt habe!

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                • underwater
                  Dauerbesucher
                  • 16.01.2005
                  • 764

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                  Zitat von fjellstorm Beitrag anzeigen
                  Die Antwort der Airline kam rasch!20 minuten später!!

                  Und ich habs befürchtet:
                  Signalpatronen fallen unter "Gefährliche Güter", und dürfen somit nicht transportiert werden. Weder im Handgepäck,noch im aufgegebenem Gepäck!
                  Munition für Handfeuerwaffen hingegen schon. Sogar 5kg pro Person!!! (Anscheinend fällt Munition für Handfeuerwaffen nicht unter Gefährliche Gütter.. )
                  Munition mit explosiv bzw Brand geschossen darf ebenfalls nicht transportiert werden.

                  Diese info erhebt jetzt keine allgemeine Gültigkeit, gilt also vorerst mal nur für die Airline, bei der ich angefragt habe!
                  Scharfe Munition ist auch harmloser als Feuerwerk... Kann man also auch verstehen... und 5kg sind bei scharfer Muni relativ: das schwerste ist das Blei in den Geschoßen...

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                  • fjellstorm
                    Fuchs
                    • 05.10.2009
                    • 1315
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                    Zitat von underwater Beitrag anzeigen
                    Scharfe Munition ist auch harmloser als Feuerwerk...
                    Vom (flug)transporttechnischen her gesehen, hast du recht..
                    allerdings etwas ärgerlich ist es trotzdem, auch wenn ich es verstehen kann...

                    Kommentar


                    • derjoe
                      Fuchs
                      • 09.05.2007
                      • 2290
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                      . Also man kann schon viel Sinn und Unsinnn erzählen, dabei ist es ganz einfach geregelt:

                      pyrotechnische Gegenstände sind prinzipiell in Klassen unterteilt.

                      Bei Notsignalmunition geht es pyrotechnische Munition --> techn. Feuerwerk. Das ist unterteilt in die Klassen T1 und T2.

                      T1: ab 18 Jahren frei erhältlich für Jedermann, Verkauf ganzjährig, Punkt.
                      Hier ist der ganze Kleckerkram reingesteckt, zumindest die ganzen Popelsignalgeber a` la Nico und Comet.

                      T2: hier wird es kompliziert aber auch interessant, z.B. weil es Signalraketen mit angemessener Größe hat .

                      Das betrifft eh` nicht den Ottonormalverbraucher sondern nur diejenigen mit entsprechenden Lizenzen oder die einen Bedarf nachweisen können (Boote ab gewisser Größe usw.).

                      Hier gibt es auch keine kleinen Schlupflöcher, von daher absolut uninteressant für`s Forum - wer das semiprofressionell / professionell betreibt weiß so oder so drüber Bescheid. Aufsatz will ich gerade auch keinen schreiben... .
                      Gruß, Joe

                      beware of these three: gold, glory and gloria

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                      • Radl
                        Gerne im Forum
                        • 08.07.2009
                        • 86
                        • Privat

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                        #31
                        AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                        Zitat von derjoe Beitrag anzeigen
                        pyrotechnische Gegenstände sind prinzipiell in Klassen unterteilt.

                        Bei Notsignalmunition geht es pyrotechnische Munition --> techn. Feuerwerk. Das ist unterteilt in die Klassen T1 und T2.
                        Vorsicht, Signalmunition ist, wie der Name schon sagt, eben KEIN technisches Feuerwerk, sondern Munition.

                        Entsprechend unterliegt es auch nicht der Einteilung in in die pyrotechnischen Klassen T1/T2 sondern in die Klassen PM1 und PM2.

                        Erstere ist ebenfalls mit vollendetem 18. Lebensjahr frei zu erwerben, letztere nur mit waffenrechtlicher Erlaubnis.

                        Würde es sich um technisches Feuerwerk handeln (wie es z.B. Signalfackeln, Signalrauchkörper usw. der Fall ist), würde sich die Frage nach dem kleinen Waffenschein ja überhaupt nicht stellen, da dann ja nur das Sprengstoffrecht, aber nicht das Waffenrecht einschlägig wäre.

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                        • derjoe
                          Fuchs
                          • 09.05.2007
                          • 2290
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                          #32
                          AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                          Zitat von Radl Beitrag anzeigen
                          Vorsicht, Signalmunition ist, wie der Name schon sagt, eben KEIN technisches Feuerwerk, sondern Munition.

                          Entsprechend unterliegt es auch nicht der Einteilung in in die pyrotechnischen Klassen T1/T2 sondern in die Klassen PM1 und PM2.
                          aber viele Artikel die in PM eingeteilt ist gibt es genauso als T gelabelt. Z.B. die Vogelschreckraketen die es zumindest mal von Weco gab, Pyroknallpatronen / Starschrecken (Klassen PM2 UND Klasse IV), Bengalen & Blinklanzen (die in Klasse II Und Klasse IV) usw..

                          Whatever - von den Erwerbsberechtigungen sind bei PM1 und T1 ja in der Praxis gleich, bei T2 / PM2 / IV geht`s halt völlig verquer... .
                          Gruß, Joe

                          beware of these three: gold, glory and gloria

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                          • Radl
                            Gerne im Forum
                            • 08.07.2009
                            • 86
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                            #33
                            AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                            OT:
                            Zitat von derjoe Beitrag anzeigen
                            aber viele Artikel die in PM eingeteilt ist gibt es genauso als T gelabelt. Z.B. die Vogelschreckraketen die es zumindest mal von Weco gab,
                            Nö, die Turbosalutrakete WAR mal T1 eingestuft, ist heute Kl IV.
                            Als Munition (PM1) war sie nie eingestuft ... ist ja auch eine Rakete und wird nicht aus einem Lauf verschossen, kann also niemals eine Einstufung als Munition bekommen.

                            Pyroknallpatronen / Starschrecken (Klassen PM2 UND Klasse IV),
                            Da haste Dir jetzt ausgerechnet eine der ganz wenigen Ausnahmen gekrallt.
                            Pyroknallpatronen sind in der Tat mit beiden Zulassungen zu haben, aber nicht ein und dieselben mit beiden Zulassungen gleichzeitig. Also ein und dasselbe Produkt, aber in zwei verschiedenen Karton und zwei verschiedenen Zulassungen.
                            Primär isses PM2, also Munition. Da die Pyroknallpatronen aber auch in der Pyrotechnik verwendet werden, aber nicht jeder Pyrotechniker eine waffenrechtliche Erlaubnis hat, werden sie parallel AUCH als pyrotechischer zugelassen und vertrieben. Aber wie gesagt eine der wenigen Ausnahmen

                            Bengalen & Blinklanzen (die in Klasse II Und Klasse IV) usw..
                            Jein, es gibt beides in beiden Klassen, aber nicht das gleiche Produkt mit verschiedenen Zulassungen. Wenn Bengalen/Blinklanzen als Kl II freigegeben werden, dann kann sie natürlich auch jeder Pyrotechniker verwenden, eine eigene Kl IV Zulassung ist also unnötig, wird also auch nicht gemacht. (Wenn Du dich konkret auf die Multiflash beziehst: die WAREN mal Kl II, sind aber heute in Kl IV eingestuft)

                            Das einzige mit Doppelzulassung, was mir so aus dem Stehgreif einfällt sind die großen 1m-Wunderkerzen. Kl II UND T1 ... ersteres, für Silvester, zweiteres für technische Zwecke unterm Jahr.


                            Whatever - von den Erwerbsberechtigungen sind bei PM1 und T1 ja in der Praxis gleich, [..]
                            Jein, vom ERWERB her ja.
                            Aber in Sachen Verwendung, Transport und Zulassung sind es eben zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

                            Grade wichtig für die Mitnahme: Signalmunition IST Munition und KEINE pyrotechnischen Gegenstände.

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                            • derjoe
                              Fuchs
                              • 09.05.2007
                              • 2290
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                              #34
                              AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                              @ Radl: die Ausführungen interssieren außer uns hier Niemanden und es kann schon lange keiner mehr was damit anfangen... .

                              Mit dem PM1 / T1 gebe ich dir recht was die Berechtigung zur Verwendung angeht - aber beim Erwerb macht es nun mal keinen Unterschied, und darum geht es mir hier. Kommt man legal ran oder nicht, das wollte man doch wissen.

                              Alles was T2 / PM2 ist, erhält man nicht legal - tut also auch nix zur Sache.

                              Ich habe zudem schon Artikel verschieden gelabelt gehabt, und zwar zeitgleich.

                              Ob und wie man das verwenden kann wird im Notfall sowieso keinen jucken... .
                              Gruß, Joe

                              beware of these three: gold, glory and gloria

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                              • Radl
                                Gerne im Forum
                                • 08.07.2009
                                • 86
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                                #35
                                AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                                Zitat von derjoe Beitrag anzeigen
                                @ Radl: die Ausführungen interssieren außer uns hier Niemanden und es kann schon lange keiner mehr was damit anfangen...
                                Schon klar, daher ja auch als OT gekennzeichnet.

                                Das einzige worauf ich hinaus wollte ist, dass Signalmunition eben KEINE Pyrotechnik sondern Munition ist, also nicht dem Sprengstoffrecht sondern dem Waffenrecht unterliegt.

                                Und genau das ist bei der gestellten Frage nach der Mitnahme im Flieger usw. durchaus relevant. Es ging ja nicht nur um den Erwerb.


                                Und auch beim Transport ist das durchaus wichtig.
                                Eine T1-Signalfackel kann auch offen am Bauchgurt baumeln, auch zurück im Tal ... ein Signalgeber darf das nicht oder wirklich erst AUF dem Berg. (und im Tal nichtmal mit kleinem Waffenschein offen, sondern nur verdeckt)

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                                  • 31.08.2009
                                  • 174
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                                  #36
                                  AW: Signalpatronen - Kleiner Waffenschein

                                  Hej,

                                  woraus entnimmst du die Meinung das der kleine Waffenschein in Deutschland nur zum verdeckten Führen berechtigt? Das ist ein Irrglaube.

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