Zitat von Ditschi
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Ansonsten kann ich den Bezug zu den Verfahren internetstores GmbH (mit fahrrad.de) nicht nachvollziehen. Bei der internetstores GmbH wurde keine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, sondern ein "normaler" vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Berater der Schuldnerin gehören ebenfalls zu den Insolvenzverwalterkanzleien und haben das sicher vorher geprüft.
Inzwischen verkünden die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter, dass die Retourenabwicklung und Gewährleistung auch für Altfälle gesichert sei. Achtung: Das trifft keine Aussage für solche Ansprüche im eröffneten Insolvenzverfahren. Da sind sie erstmal Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO. Es kann aber passieren, dass ein Invenstor die Ansprüche freiwillig erfüllt, um die Marke weiter zu entwickeln. Einen durchsetzbaren Anspruch darauf hat man da nicht.
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