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liner lock, droppoint, 7cm länge gibt's unzählige messer.
hab gestern mal bishen gesucht und hunderte gefunden die alle passen aber alle mit öffnungshilfe.
die Einschränkung liegt darin das der Weltmarkt der mit dem gesuchten zusammen past halt herzlich wenig auf das deutschen spezialgesetz gibt und sich nach der generelle nachfrage weltweit richtet.
und das sind nun mal öffnungshilfen und wenn man diese entfernt ist es dann auch DE konform.
und das sind nun mal öffnungshilfen und wenn man diese entfernt ist es dann auch DE konform.
Ich habe jetzt auch keine Zeit und Lust die entsprechende Stelle rauszusuchen, aber genau das ist wohl nicht so.
Selbst wenn die Öffnungshilfen entfernt wurden, sprich Pins weg oder Löcher verschlossen, dann ist das Messer bauartbedingt immernoch ein Einhandmesser und damit nicht §42a konform.
Da gab es mal ein Feststellungsbescheid von BKA glaub ich...
Der Lorenz sieht einfach nicht ein, dass durch die (bewusst) schwammige Formulierung des Paragraphen einiges an Interpretationsspielraum offen gelassen wurde. Lass ihn ruhig.
die unendliche Geschichte...Hatten wir alles schon ausgiebig, aber es kommt nicht. Kommentierung sieht es wie Lorenz (Ditschi auch). BKA hat in einem Einzelfall anders entschieden, dabei aber möglicherweise die Kompetenz überschritten.
Sagen wir mal korrekt: die Frage ist umstritten.
Ditschi
BKA hat in einem Einzelfall anders entschieden, dabei aber möglicherweise die Kompetenz überschritten.
Sagen wir mal korrekt: die Frage ist umstritten.
Ditschi
den genauen Sachverhalt kennt man auch nicht, aus ne Klageschrift ist sowas nur teilweise zu entnehmen."andere Modifikationen, wie klingenlauf leichtgängiger machen,usw......"
im zweifer geht man in Berufung und in die nächste Instanz wenn der Sachverhalt klar sein sollte wird richtig entschieden.
und nur mal so am rande nochmal angemerkt:
kein mensch auf der welt wird aus reiner Willkür eines Polizisten durchsucht in DE, ich wurde es noch nie und werde es auch nie. http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html
Zuletzt geändert von lorenz7433; 14.04.2016, 17:08.
geht man in Berufung und in die nächste Instanz wenn der Sachverhalt klar sein sollte wird richtig entschieden.
und nur mal so am rande nochmal angemerkt:
kein mensch auf der welt wird aus reiner Willkür eines Polizisten durchsucht in DE, ich wurde es noch nie und werde es auch nie. http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html
OT: kein mensch auf der welt wird aus reiner Willkür eines Polizisten durchsucht in DE, ich wurde es noch nie und werde es auch nie. http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html
OT: schoen fuer dich.
es faellt ja auch niemand in einem eingeschossigem polizeigebaeude die treppe runter.
es gibt ueberall schwarze schafe, und bei der polizei gibt es auch nicht weniger vorurteile als bei anderen menschen. ist eben abhaengig vom aussehen des betroffenen.
Moinmoin! Vielen Dank für die Mühen! Heute bin ich durch Zufall fündig geworden: es ist unbezweifelbar ein Zweihandmesser, hat weder Liner- noch Frame- oder Backlock, aber die Klinge steht aufgeklappt bombenfest: Barry Wood Mk 1, Klinge 154 CM.
Mit freundlichen Grüßen
Janhimp
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