AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Es gibt bei den Foldern bislang geringe Zweifel, was gemeint ist: der Folder mit Daumenpin oder sonstiger Öffnungshilfe, bei dem man die Klinge mit einer Hand öffnen kann, wobei sie dann in ganz geöffnetem Zustand arretiert. Das ist weder schwierig zu verstehen, noch braucht man dazu einen Kommentar. Das haben bisher auch alle so verstanden. Selbst die Jungs auf der Straße, die dann den Daumenpin entfernt haben, um ihr Messer weiter tragen zu können.
Beim Opinel haben wir jetzt eine Konstruktion, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat: man kann die Klinge mit der Fingermulde nur mit der anderen Hand herausziehen, während man den Drehring zur Arretierung vielleicht ( Bei meinen beiden geht das nicht; zu schwergängig) mit dem Daumen der Haltehand einhändig arretieren kann.
Ein Gesetz formuliert einen Tatbestand immer nur abstrakt, und zwar so, daß man eine möglichst große Anzahl von Lebenssachverhalten darunter subsummieren kann. Es ist aber ausgeschlossen, daß man alle berührten Lebenssachverhalte problemlos subsummieren kann , denn die Zahl ist unendlich. Dann entstehen Regelungslücken, die durch Auslegung zu schließen sind. Aufgabe der Juristen, insbesondere der Gerichte. Regelungslücken sind jedem Gesetz immanent angesichts unendlicher vieler Lebensachverhalte. Sie sprechen nicht zwingend gegen die Qualität eines Gesetzes. Für die Auslegung gibt es Regeln. Die lernt man im Studium. Also: das Opinel ist so konstruiert, daß es von üblichen Schema eines Einhandmessers, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, abweicht. Es bedarf der Auslegung des Gesetzes, ob es unter die Norm fällt. Der Wortlaut eines Gesetzes bietet eine Möglichkeit der Auslegung, aber keinesfalls das einzige. Deshalb hilft es wenig, sich nur an den Wortlaut zu klammern. Eine vertretbare Auslegung ist immer das Ergebnis einer Gesamtschau auf alle Auslegungsmethoden. Das kann kompliziert sein, und über so ein Ergebnis läßt sich zumeist streiten. Ausbildung zum Volljuristen auch bei zügigem Studium 7-8 Jahre. Natürlich mutet man einem Laien nicht zu, so einen Sachverhalt juristisch korrekt zu bewerten. Deshalb ist das sanktionsbehaftete Handeln eines Laien nur vorwerfbar, wenn er in der sogenannten Parallelwertung der Laiensphäre ( Fachausdruck) zu einem gleichen oder ähnlichen Ergebnis kommen mußte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Paralle...iensph%C3%A4re
Ditschi
Es gibt bei den Foldern bislang geringe Zweifel, was gemeint ist: der Folder mit Daumenpin oder sonstiger Öffnungshilfe, bei dem man die Klinge mit einer Hand öffnen kann, wobei sie dann in ganz geöffnetem Zustand arretiert. Das ist weder schwierig zu verstehen, noch braucht man dazu einen Kommentar. Das haben bisher auch alle so verstanden. Selbst die Jungs auf der Straße, die dann den Daumenpin entfernt haben, um ihr Messer weiter tragen zu können.
Beim Opinel haben wir jetzt eine Konstruktion, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat: man kann die Klinge mit der Fingermulde nur mit der anderen Hand herausziehen, während man den Drehring zur Arretierung vielleicht ( Bei meinen beiden geht das nicht; zu schwergängig) mit dem Daumen der Haltehand einhändig arretieren kann.
Ein Gesetz formuliert einen Tatbestand immer nur abstrakt, und zwar so, daß man eine möglichst große Anzahl von Lebenssachverhalten darunter subsummieren kann. Es ist aber ausgeschlossen, daß man alle berührten Lebenssachverhalte problemlos subsummieren kann , denn die Zahl ist unendlich. Dann entstehen Regelungslücken, die durch Auslegung zu schließen sind. Aufgabe der Juristen, insbesondere der Gerichte. Regelungslücken sind jedem Gesetz immanent angesichts unendlicher vieler Lebensachverhalte. Sie sprechen nicht zwingend gegen die Qualität eines Gesetzes. Für die Auslegung gibt es Regeln. Die lernt man im Studium. Also: das Opinel ist so konstruiert, daß es von üblichen Schema eines Einhandmessers, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, abweicht. Es bedarf der Auslegung des Gesetzes, ob es unter die Norm fällt. Der Wortlaut eines Gesetzes bietet eine Möglichkeit der Auslegung, aber keinesfalls das einzige. Deshalb hilft es wenig, sich nur an den Wortlaut zu klammern. Eine vertretbare Auslegung ist immer das Ergebnis einer Gesamtschau auf alle Auslegungsmethoden. Das kann kompliziert sein, und über so ein Ergebnis läßt sich zumeist streiten. Ausbildung zum Volljuristen auch bei zügigem Studium 7-8 Jahre. Natürlich mutet man einem Laien nicht zu, so einen Sachverhalt juristisch korrekt zu bewerten. Deshalb ist das sanktionsbehaftete Handeln eines Laien nur vorwerfbar, wenn er in der sogenannten Parallelwertung der Laiensphäre ( Fachausdruck) zu einem gleichen oder ähnlichen Ergebnis kommen mußte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Paralle...iensph%C3%A4re
Ditschi
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