AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Hallo,
generell besteht ja keine Pflicht, sich einen Ausweis mit sich zu führen.
In den überschaubaren Fällen, wo dieses gesetzlich vorgeschrieben ist, gehe ich davon aus, daß der Original- Ausweis gemeint ist. Der soll fälschungssicher sein, eine Kopie ist es wohl kaum. Dürfte also rein juristisch nicht reichen.
Wenn den Prüfern der Praxis Deine Kopie ausreicht, soll es mir recht sein.
Das Ganze ist als theoretisches Wissen interessant ( finde ich), aber nicht von großer praktischer Relevanz.
Und "was wäre, wenn..."-Fälle sind unerschöpflich und kaum diskutabel.
Gruß Ditschi
Zitat von Aktaion
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generell besteht ja keine Pflicht, sich einen Ausweis mit sich zu führen.
In den überschaubaren Fällen, wo dieses gesetzlich vorgeschrieben ist, gehe ich davon aus, daß der Original- Ausweis gemeint ist. Der soll fälschungssicher sein, eine Kopie ist es wohl kaum. Dürfte also rein juristisch nicht reichen.
Wenn den Prüfern der Praxis Deine Kopie ausreicht, soll es mir recht sein.
Das Ganze ist als theoretisches Wissen interessant ( finde ich), aber nicht von großer praktischer Relevanz.
Und "was wäre, wenn..."-Fälle sind unerschöpflich und kaum diskutabel.
Gruß Ditschi
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