AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Sieh es einmal anders herum: der § 42 a WaffG erlaubt Dir, legal ein Messer zu führen mit feststehender Klinge unter 12 cm oder einen Zweihandfolder, egal wie groß oder klein. Und das, ohne " rechtliches Interesse", wo Du willst und wann Du willst.
Das ist eine der liberalsten Regelungen in Europa und ziemlich einmalig.
http://www.swords-and-more.de/filead...EU_2011_dt.pdf
Da stecken zwar ein paar kleine Fehler drin, gibt aber einen guten Überblick.
Abschaffung des § 42 a WaffG würde wahrscheinlich bedeuten eine Anpassung an das europäische Recht der Nachbarländer und damit: kein Messer mehr führen ohne " legal reason", und schon garnicht in der Stadt oder bewohnten Gebieten.
Dänemark hat übrigens sein Messerrecht -- ich glaube letztes Jahr-- noch einmal drastisch verschärft.
Und hört mal auf mit dem Stammtischgeschwätz, die Regelungen des Waffengesetzes ( oder irgendeines Gesetzes sonst) hätte keinen Stroch abgehalten etc ....
Woher wißt ihr das? War jemand dabei?
Den Erfolg einer sanktionsbehafteten Norm mißt man nicht an den Taten, die trotzdem begangen werden, sondern an denen, die unterblieben sind. Das ist Dunkelfeldforschung und sehr schwierig zu ermitteln. Auch die Statistik ist da nur bedingt geeignet, weil in sie außer den gesetzlichen Normen viele andere soziale Faktoren , die sich ständig ändern, hineinspielen.
Mit der Argumentation oben müßte man auch die Strafbarkeit für Mord umgehend aufheben, denn 2013 haben sich 282 Menschen in D nicht an das Verbot gehalten. Kriminologie ist eine schwierige Wissenschaft ( habe mal reingehört) und für Stammtische völlig ungeeignet.
Gute Idee, aber Du rennst offene Türen ein. Die Evaluierung von Gesetzen wird eigentlich immer verabredet und findet auch regelmäßig statt. Auf meinem Spezialgebiet, dem Betreuungsrecht, haben wir beispielsweise mittlerweile das vierte Betreuungsrechtsänderungsgesetz. An den ersten beiden Evaluierungen habe ich aktiv teilgenommen und weiß daher, wie so etwas abläuft. Gesetze werden eigentlich laufend geändert. Wenn ein Gesetz, daß Dir mißfällt, nicht geändert wird, kann es daran liegen, daß es den Verantwortlichen gefällt. Wir haben halt Meinungsvielfalt.
Ditschi
Zitat Saywer: Wird Zeit, dass der §42a abgeschafft wird.
Das ist eine der liberalsten Regelungen in Europa und ziemlich einmalig.
http://www.swords-and-more.de/filead...EU_2011_dt.pdf
Da stecken zwar ein paar kleine Fehler drin, gibt aber einen guten Überblick.
Abschaffung des § 42 a WaffG würde wahrscheinlich bedeuten eine Anpassung an das europäische Recht der Nachbarländer und damit: kein Messer mehr führen ohne " legal reason", und schon garnicht in der Stadt oder bewohnten Gebieten.
Dänemark hat übrigens sein Messerrecht -- ich glaube letztes Jahr-- noch einmal drastisch verschärft.
Und hört mal auf mit dem Stammtischgeschwätz, die Regelungen des Waffengesetzes ( oder irgendeines Gesetzes sonst) hätte keinen Stroch abgehalten etc ....
Woher wißt ihr das? War jemand dabei?
Den Erfolg einer sanktionsbehafteten Norm mißt man nicht an den Taten, die trotzdem begangen werden, sondern an denen, die unterblieben sind. Das ist Dunkelfeldforschung und sehr schwierig zu ermitteln. Auch die Statistik ist da nur bedingt geeignet, weil in sie außer den gesetzlichen Normen viele andere soziale Faktoren , die sich ständig ändern, hineinspielen.
Mit der Argumentation oben müßte man auch die Strafbarkeit für Mord umgehend aufheben, denn 2013 haben sich 282 Menschen in D nicht an das Verbot gehalten. Kriminologie ist eine schwierige Wissenschaft ( habe mal reingehört) und für Stammtische völlig ungeeignet.
Zitat derMac; Um mal wenigstens etwas konstruktiv zu werden bin ich in der Gesetzgebung (egal welches Gesetz) für folgendes Verfahren:
Wenn ein neues Gesetz beschlossen wird werden die damit beabsichtigten Ziele definiert und dazu ein realistischer Zeitraum, in dem diese (zumindest ansatzweise) erreicht werden sollen. Nach diesem Zeitraum landet das Gesetz wieder auf dem Tisch des Gesetzgebers und wenn es nichtmal ansatzweise die erwarteten Resultate gebracht hat, wird es wieder verworfen. Nach so einem Verfahren hätten wir IMO eine sehr viel angenehmere Gesetzeslandschaft.
Wenn ein neues Gesetz beschlossen wird werden die damit beabsichtigten Ziele definiert und dazu ein realistischer Zeitraum, in dem diese (zumindest ansatzweise) erreicht werden sollen. Nach diesem Zeitraum landet das Gesetz wieder auf dem Tisch des Gesetzgebers und wenn es nichtmal ansatzweise die erwarteten Resultate gebracht hat, wird es wieder verworfen. Nach so einem Verfahren hätten wir IMO eine sehr viel angenehmere Gesetzeslandschaft.
Ditschi
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